Recht, Reparatur

Recht auf Reparatur: Bundestag verbietet Software-Sperren bei Geräten

26.06.2026 - 05:53:23 | boerse-global.de

Neues Gesetz verpflichtet Hersteller zu reparaturfreundlichem Design und verbietet Software-Sperren. Verbraucher erhalten bei Reparatur verlängerte Gewährleistung.

Bundestag beschließt Recht auf Reparatur: Neue Regeln für Hersteller
Recht - Hände reparieren eine Leiterplatte mit Werkzeugen, umgeben von Elektronik, die Reparatur und Nachhaltigkeit symbolisiert. 26.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Der Bundestag hat am Donnerstag ein wegweisendes Gesetz verabschiedet, das Verbraucherrechte stärkt und Elektroschrott reduzieren soll. Die neue Regelung setzt die EU-Richtlinie 2024/1799 um und zwingt Hersteller, Reparaturen Vorrang vor Neukäufen zu geben. Eine Koalition aus CDU/CSU, SPD und Grünen trug das Gesetz, während AfD und Linke dagegen stimmten.

Längere Garantie als Anreiz zur Reparatur

Das Herzstück des neuen Gesetzes: Wer sein defektes Gerät reparieren lässt statt es auszutauschen, erhält eine verlängerte Gewährleistung von zwölf Monaten auf das instandgesetzte Produkt. Dieser Mechanismus soll Reparaturen finanziell attraktiver machen und den Verbrauchern langfristige Sicherheit geben.

Die Regelung erfasst eine breite Palette von Haushalts- und Elektronikgeräten: Smartphones, Tablets, Waschmaschinen, Kühlschränke, Wäschetrockner und E-Bikes. Für diese Produkte sind Hersteller künftig verpflichtet, Reparaturen zu einem angemessenen Preis und innerhalb einer angemessenen Frist anzubieten. Während der Reparaturzeit müssen sie zudem kostenlose Leihgeräte bereitstellen.

Klare Regeln für Hersteller

Das Gesetz schreibt vor, dass Produkte von Anfang an reparaturfreundlich konstruiert werden müssen. Besonders brisant: Software-Hürden und Hardware-Sperren sind verboten. Hersteller dürfen nicht mehr verlangen, dass nur Original-Ersatzteile verwendet werden, und keine programmiertechnischen Blockaden gegen Drittanbieter-Komponenten einsetzen.

Eine europäische Online-Plattform soll Verbrauchern helfen, lokale Reparaturbetriebe zu finden und Preise zu vergleichen. Zusätzlich hat der Bundestag die Regierung aufgefordert, weitere nationale Maßnahmen zu prüfen. Im Raum stehen ein Reparaturbonus zur Bezuschussung der Kosten sowie eine mögliche Mehrwertsteuersenkung auf Reparaturdienstleistungen.

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Lob und Kritik aus Wirtschaft und Verbänden

Der Digitalverband Bitkom und mehrere Verbraucherschutzorganisationen begrüßen das Gesetz grundsätzlich. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) fordert jedoch einen nationalen Reparaturbonus, um die Dienste für alle Haushalte erschwinglich zu machen.

Kritik kommt vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK). Die Wirtschaftsvertreter bemängeln unklare Formulierungen im Gesetzestext – insbesondere den Begriff „angemessener Preis“. Diese Unschärfe könne zu Rechtsunsicherheit für Hersteller und Dienstleister führen.

Internationaler Trend zur Reparierbarkeit

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Deutschland reiht sich mit dem Gesetz in eine globale Bewegung ein. Erst kürzlich kündigte Apple Änderungen an seinem „Self Service Repair“-Programm an: Der Konzern will künftig den Einbau von Drittbatterien und -displays unterstützen, ohne Funktionen wie True Tone oder Batteriezustandsdaten zu blockieren. Branchenbeobachter sehen darin eine Reaktion auf den wachsenden regulatorischen Druck aus der EU und mehreren US-Bundesstaaten.

In Kanada kämpfen Landwirte weiterhin für ähnliche Interoperabilitätsregeln bei Landmaschinen-Software. Und Neuseeland erwägt offenbar ein eigenes Recht-auf-Reparatur-Gesetz. Die deutsche Entscheidung könnte nun weiteren Ländern als Vorbild dienen.

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