Recht auf Reparatur: Ab August gelten neue Pflichten für Hersteller
09.06.2026 - 05:05:32 | boerse-global.de
Mehrere Gesetze und Förderprogramme zielen darauf ab, Produkte länger nutzbar zu machen, Ressourcen zu schonen und Verbraucher besser zu informieren. Das betrifft Smartphones, Waschmaschinen und sogar Ketchup-Portionspackungen.
Recht auf Reparatur: Neue Pflichten für Hersteller
Ein Kernstück der Reform ist die EU-Richtlinie zum „Recht auf Reparatur“. Hersteller müssen künftig Produkte über deren gesamte Nutzungsdauer reparieren und reparaturfreundlich bauen. Die Umsetzungsfrist in Deutschland endet am 31. Juli 2026 – ab August gelten die neuen Pflichten.
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Konkret bedeutet das: Für Smartphones müssen Ersatzteile sieben Jahre lang vorgehalten werden, bei Waschmaschinen sind es zehn Jahre. Wer sein Gerät reparieren lässt, profitiert von einer verlängerten Gewährleistung: Sie steigt von zwei auf drei Jahre. Für den B2B-Sektor greifen ähnliche Regeln ab Januar 2028.
Kreislaufstrategie: 260 Millionen Euro für die Wende
Das Bundeskabinett verabschiedete Anfang Juni 2026 ein Aktionsprogramm zur Nationalen Kreislaufstrategie. Es umfasst zwölf Maßnahmen, die bis Ende 2027 umgesetzt werden sollen. Herzstück ist das Förderprogramm „Zukunft Kreislaufwirtschaft“, das ab Ende 2026 startet.
Bundesumweltminister Carsten Schneider betonte, dass eine zirkuläre Wirtschaft die Abhängigkeit von Rohstoffimporten verringere. Der Klima- und Transformationsfonds stellt bis 2029 rund 260 Millionen Euro bereit. Ein wichtiger Schritt für mehr Unabhängigkeit.
Digitaler Produktpass: Transparenz über den Lebenszyklus
Der digitale Produktpass (DPP) soll die Kreislauffähigkeit von Produkten verbessern. Auf der Fachkonferenz DPP4EU im Frühsommer 2026 wurden technische Standards vorgestellt. Sie machen Produktdaten über den gesamten Lebenszyklus hinweg zugänglich.
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Der Batteriepass existiert bereits seit 2023. Nun sollen Textilien, Elektronik, Möbel und Baumaterialien folgen. Das Fraunhofer IPK entwickelt Testsysteme für ein global interoperables Datenökosystem.
Neue Regeln für Verpackungen und Werbeaussagen
Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) tritt am 12. August 2026 in Kraft. Ab 2030 sind Einweg-Kunststoffportionspackungen für Ketchup, Senf oder Kaffeesahne beim Verzehr vor Ort in der Gastronomie verboten. Eine Branchenallianz aus über 30 Verbänden forderte eine zügige Umsetzung.
Ab dem 27. September 2026 gilt die Richtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition“. Sie stellt strengere Anforderungen an umweltbezogene Werbeaussagen. Der Markenverband warnte vor der Vernichtung von Beständen: Produkte mit veralteten Verpackungen könnten unverkäuflich werden. Einige Handelsketten fordern bereits Anpassungen von ihren Lieferanten.
Ressourcenschutz und soziale Verantwortung
Neben der Industrie stehen auch natürliche Ressourcen und soziale Standards im Fokus.
In deutschen Wäldern startete eine bundesweite Kohlenstoffinventur. Sie läuft bis Oktober 2027 und erfasst die Kohlenstoffvorräte. Frühere Erhebungen zeigen: Zwischen 2017 und 2022 sank der Vorrat um etwa 3 Prozent – der Holzverlust überstieg den Zuwachs.
Zum Moorschutz stellt die EU 1,3 Milliarden Euro für die Wiedervernässung deutscher Moore bereit. Ziel ist es, bis 2045 rund 28 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente einzusparen.
Im Bereich der Lieferketten macht Tony's Chocolonely auf Missstände in der Kakaoindustrie aufmerksam. Schätzungen zufolge arbeiten rund 1,56 Millionen Kinder auf Plantagen in Ghana und der Elfenbeinküste. Während der Branchendurchschnitt der Kinderarbeit bei 46,7 Prozent liegt, weisen Partnerkooperativen mit Kontrollsystemen laut Unternehmensangaben eine Quote von 4 Prozent auf.
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