Ray-Ban, Wayfarer

Ray-Ban Meta Wayfarer: Hamburger Behörde attestiert Datenschutz-Verstöße

Veröffentlicht am: 11.09.2026 um 01:04 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Hamburgs Datenschutzbehörde sieht Rechte Unbeteiligter durch die Kamerabrille verletzt. Eine wirksame Zustimmung sei wegen der kaum sichtbaren LED schwer erreichbar.

Hamburger Datenschutzbericht kritisiert Ray-Ban Meta Wayfarer
Ein heller, sonniger öffentlicher Platz mit scharfen Schattenwürfen, der eine Atmosphäre von Beobachtung und Privatsphäre vermittelt. Illustration mit AI erstellt.

Der Hamburger Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat einen 53-seitigen Bericht zur Kamerabrille Ray-Ban Meta Wayfarer veröffentlicht und kommt darin zu einem eindeutigen Ergebnis: Das Gerät verletzt die Rechte unbeteiligter Dritter. Untersucht wurde die mit einer 12-Megapixel-Kamera, fünf Mikrofonen, 32 GB Speicher und einem Qualcomm-Prozessor ausgestattete Brille, die Meta gemeinsam mit EssilorLuxottica vertreibt.

Aufnahme-LED bei Sonnenlicht kaum sichtbar

Zentraler Kritikpunkt des Berichts ist die Aufnahme-LED, die eigentlich Umstehende darauf hinweisen soll, dass sie gefilmt werden. Laut der Untersuchung ist diese Leuchte bei Sonnenlicht praktisch unsichtbar. Zudem lässt sich die LED nach Beginn einer Aufnahme mit einer Abdeckung verdecken, wodurch der vorgesehene Schutzmechanismus umgangen werden kann.

Die Hamburger Behörde hatte bereits zuvor festgehalten, dass die Leuchte je nach Entfernung, Blickwinkel und Lichtverhältnissen nur eingeschränkt wahrnehmbar sei – der neue Bericht untermauert diesen Befund nun mit konkreten Details zur Technik.

Keine aktive Gesichtserkennung nachweisbar – aber verdächtige Datenbankstrukturen

Die Prüfer konnten keine aktiv genutzte Gesichtserkennungsfunktion in der Brille nachweisen. Allerdings fanden sie in der zugehörigen Software Datenbanktabellen mit der Bezeichnung "face", deren Zweck unklar bleibt. Diese Strukturen deuten laut dem Bericht auf eine mögliche, derzeit nicht aktivierte Gesichtserkennungsfunktion hin, ohne dass sich dies abschließend belegen lässt.

Haushaltsausnahme greift nicht, Einwilligung praktisch unmöglich

Rechtlich zentral ist die Feststellung, dass die sogenannte Haushaltsausnahme – die private Datenverarbeitung von der DSGVO ausnimmt – auf die Ray-Ban Meta Wayfarer nicht anwendbar ist.

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Sowohl die Trägerin oder der Träger der Brille als auch Meta selbst haften demnach für die Einholung einer wirksamen Einwilligung Betroffener. Da Umstehende jedoch nicht ausreichend erkennen können, dass sie gefilmt werden, ist eine informierte Einwilligung nach Einschätzung der Behörde kaum einzuholen.

Auch beim Einsatz der gesammelten Aufnahmen für das Training von KI-Systemen sieht der Bericht Probleme: Ein KI-Training mit Gesichtsaufnahmen sei in den meisten Fällen nicht mit der DSGVO vereinbar, da eine entsprechende Rechtsgrundlage fehle.

Gegenposition der Bundesnetzagentur

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Der Hamburger Bericht positioniert sich damit gegen die Haltung der Bundesnetzagentur, die kein grundsätzliches Verbot der Geräte anstrebt. Die Bundesnetzagentur hatte erklärt, Besitz, Einfuhr und Verkauf der Brille seien nicht verboten, solange die Aufnahmefunktion deutlich erkennbar sei; konkrete Verstöße habe man bislang nicht untersucht.

Einordnung in eine wachsende Debatte

Der Hamburger Bericht reiht sich in eine Serie von Vorstößen europäischer und internationaler Behörden ein, die sich mit den Datenschutzrisiken von Kamerabrillen befassen. So hatte die niederländische Verbraucherorganisation Consumentenbond ein EU-weites Verbot gefordert, da die Geräte zu leicht heimliches Filmen ermöglichten.

In Deutschland kündigte die Organisation HateAid zudem eine Strafanzeige gegen Meta sowie mehrere Hersteller und Händler an, während eine Petition der Plattform WeAct mehr als 190.000 Unterschriften sammelte. Meta hatte zuvor mitgeteilt, rund 7 Millionen Einheiten der Brille innerhalb eines Jahres verkauft zu haben.

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