PVA-Gutachten: Fast ein Viertel psychologischer Testungen teilweise geschwärzt
Veröffentlicht am: 04.10.2026 um 08:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Schwärzungen in Gutachten der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) sorgen weiterhin für Unmut bei Patienten- und Interessenvertretungen. Der Verein ChronischKrank beklagt, dass in Gutachten – insbesondere bei psychologischen Testungen – wesentliche Passagen unkenntlich gemacht würden. Betroffen seien Leistungstests, Fragebögen zu Aggravation, Konzentration und Gedächtnis sowie Teile der Persönlichkeitsdiagnostik.
Vereinsobmann Jürgen Holzinger beziffert den Anteil der betroffenen psychologischen Testungen unter den dem Verein vorgelegten Fällen auf knapp ein Viertel, räumt zugleich ein, dass eine exakte Zahl schwer zu ermitteln sei. In manchen Gutachten seien ganze Seiten vollständig geschwärzt.
Begründung der PVA: Schutz der Testverfahren
Die PVA begründet ihr Vorgehen mit dem Schutz der methodischen Validität der eingesetzten Testverfahren, da diese wiederholt im Internet veröffentlicht worden seien. Nach eigenen Angaben hat die Anstalt psychologische Untersuchungsbefunde bereits formal umgestaltet; Betroffene könnten zudem persönlich in der jeweiligen Landesstelle Einsicht nehmen.
Holzinger hält dieser Argumentation entgegen, das Argument eines Geschäfts- und Betriebsgeheimnisses entbehre „jedweder Grundlage". Das Thema war demnach bereits im Vorjahr bei Gesundheits- und Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) vorgebracht worden, das Ministerium habe sich jedoch der Position der PVA angeschlossen.
Teil einer längeren Kritikgeschichte
Die aktuellen Beschwerden reihen sich in eine Serie früherer Vorwürfe gegen die PVA-Begutachtungspraxis ein. Eine Recherche von APA, ORF und Dossier im Mai des Vorjahres hatte sich mit der Behandlung von Post Covid und ME/CFS in Gutachten befasst.
Eine Studie der Arbeiterkammer Oberösterreich vom März dieses Jahres griff das Thema erneut auf. In der Folge wurde ein Maßnahmenpaket mit einem Verhaltenskodex für Gutachter eingeführt, und seit 1. September besteht ein Rechtsanspruch auf die Mitnahme einer Vertrauensperson zu Begutachtungsterminen.
Ende April waren zudem interne ÖBAK-Kursunterlagen zu ME/CFS und Post Covid in die Kritik geraten. Rund 30 Hilfs- und Patientenorganisationen forderten in der jüngeren Vergangenheit weitere Schritte.
Fast ein Viertel der psychologischen Testungen in PVA-Gutachten ist teilweise geschwärzt — ganze Seiten fehlen. Wer den eigenen Befund nicht lesen kann, kann ihn auch nicht prüfen lassen. Unser kostenloser Leitfaden zeigt Ihnen in 3 Schritten, wie Sie Einsicht nehmen, ungeschwärkte Gutachten anfordern und bei Ablehnung Widerspruch einlegen. Jetzt kostenlosen Leitfaden anfordern
Ein Fall im ORF-„Bürgeranwalt"
Konkret wurde die Problematik auch in der Sendung „Bürgeranwalt" von ORF 2 und ORF ON unter Moderation von Peter Resetarits thematisiert, im Studio begleitet von Volksanwalt Christoph Luisser.
Im Mittelpunkt stand der Fall der Oberösterreicherin Christina S., deren Antrag auf Berufsunfähigkeit unter anderem wegen Chronic Fatigue Syndrome (CFS) abgelehnt wurde. Das von ihr angeforderte Gutachten war laut Bericht fast zur Gänze geschwärzt, selbst die Zusammenfassung ihres Gesundheitszustands sei bis zur Unleserlichkeit unkenntlich gemacht worden.
Holzinger sieht darin einen möglichen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung und betont, dass es sich keineswegs um einen Einzelfall handle. Die PVA wiederholte in diesem Zusammenhang ihre Position, wonach Testverfahren geschwärzt werden müssten, damit sie nicht im Internet kursieren.
Petition fordert strukturelle Änderungen
Parallel zu den Einzelfällen läuft die österreichweite Petition „Meine Würde. Nicht euer Misstrauen.", die von der Lebenshilfe Österreich auf der Plattform mein #aufstehn gestartet wurde und sich an Sozialministerin Schumann richtet. Eine Auftaktaktion fand in Wien statt.
Die Petition formuliert fünf Forderungen: eine respektvolle Begutachtung, die nötige Fachkompetenz der begutachtenden Ärztinnen und Ärzte, die Berücksichtigung bereits vorhandener Gutachten, die Vermeidung unnötiger Wiederbegutachtungen bei dauerhaften Behinderungen sowie verständliche Begründungen samt Zugang zu den eigenen Gutachten.
Bei CFS oder chronischen Erkrankungen wird der Antrag auf Berufsunfähigkeit oft abgelehnt — und das Gutachten ist bis zur Unleserlichkeit geschwärzt. Doch seit 1. September haben Sie das Recht, eine Vertrauensperson mitzunehmen. Unser Leitfaden erklärt, wie Sie dieses Recht nutzen, vorhandene Gutachten einbringen und unnötige Wiederbegutachtungen vermeiden. Schritt-für-Schritt-Anleitung jetzt sichern
Zudem verlangt die Initiative eine organisatorische Trennung von Begutachtung einerseits und Entscheidung beziehungsweise Finanzierung andererseits. Die Petition kann online unterzeichnet werden.
Die Häufung von Beschwerden, Medienberichten und einer formellen Petition zeigt, dass die Transparenz von PVA-Gutachten für Betroffene weiterhin ein zentrales Streitthema bleibt – unabhängig von den bereits umgesetzten Maßnahmen wie dem Verhaltenskodex für Gutachter oder dem Recht auf Begleitung durch eine Vertrauensperson.
