Psychotherapie-Vergütung, DPtV

Psychotherapie-Vergütung: DPtV fordert extrabudgetäre Bezahlung für alle

Veröffentlicht am: 06.10.2026 um 15:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die DPtV verlangt eine breitere extrabudgetäre Vergütung; Koalitionspläne und mögliche Spareffekte bleiben umstritten.

Psychotherapie-Vergütung: DPtV fordert umfassende Änderungen am Gesetz
Ein minimalistischer, leerer Praxisraum mit hellem, einfallendem Tageslicht und klaren architektonischen Linien. Illustration mit AI erstellt.

Die gesetzlichen Pläne zur künftigen Vergütung psychotherapeutischer Leistungen stoßen auf deutlichen Widerstand der Berufsverbände. Die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) übt scharfe Kritik an den aktuellen Änderungsanträgen zum Gesetz zur Reform der Notfallversorgung.

Der Verband fordert stattdessen eine vollständige extrabudgetäre Vergütung für die gesamte Richtlinienpsychotherapie, um dem wachsenden Bedarf bei Volkskrankheiten wie Depressionen flächendeckend gerecht zu werden.

DPtV mahnt Anpassungen bei Bedarfsberechnung und Einzelleistungen an

Nach Ansicht der DPtV greifen die vorgelegten parlamentarischen Nachbesserungen zu kurz. Der Verband pocht auf eine kostenneutrale Klarstellung zur angemessenen Vergütung je Zeiteinheit. Zudem verlangt die DPtV, die Berechnungsgrundlage für die Überführung der Leistungen in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung anzupassen: Maßgeblich müsse der tatsächliche Leistungsbedarf des Jahres 2026 sein und nicht das Basisjahr 2025.

Darüber hinaus fordert der Verband, dringliche Fälle in sämtlichen Richtlinienpsychotherapien ausnahmslos extrabudgetär zu vergüten. Ein zentraler Kritikpunkt der DPtV bleibt zudem, dass in den aktuellen Anträgen verbindliche Neuregelungen für die Neuropsychologische Psychotherapie sowie die Gruppenpsychotherapie weiterhin vollständig fehlen.

Auch die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) warnt vor verbleibenden empfindlichen Einschnitten bei der Behandlung von Erwachsenen sowie bei der Gruppenpsychotherapie.

Pläne der Regierungskoalition und offene Fragen im parlamentarischen Verfahren

Die Regierungskoalition hatte zuvor Korrekturen am parlamentarischen Gesetzespaket vorgelegt. Vorgesehen ist, ab dem 1. Januar 2027 Leistungen der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie, die kinder- und jugendpsychiatrische Grundversorgung sowie unmittelbare Patientenleistungen nach der KSV-Psych-Richtlinie unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin extrabudgetär zu vergüten. Mit den definierten Kriterien soll die Versorgung bei dringendem Bedarf abgesichert und Praxen Planbarkeit gewährt werden.

Anzeige

Die Koalition will ab 2027 Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie, die kinder- und jugendpsychiatrische Grundversorgung und bestimmte Patientenleistungen weiterhin außerhalb der Gesamtvergütung vergüten — die Kriterien dafür stehen aber noch nicht fest. Wer seine Praxisplanung darauf ausrichten will, braucht den aktuellen Stand der geplanten Regeln und der offenen Streitpunkte. Kostenlosen Vergütungs-Report anfordern

Für psychotherapeutische Akutbehandlungen sieht der Entwurf der Koalition vor, dass extrabudgetäre Abrechnungen an spezifische Vorgaben gebunden sind. Voraussetzung sind eine Dringlichkeitsfeststellung in der psychotherapeutischen Sprechstunde sowie eine Vermittlung über die Terminservicestelle, wobei der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Kriterien für diese Dringlichkeit definieren soll.

Außerhalb der Gesamtvergütung soll die Akutbehandlung auf ein Kontingent von bis zu 600 Minuten je Versichertem innerhalb von 12 Kalendermonaten begrenzt werden. Leistungen, die darüber hinausgehen, sollen über die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung vergütet werden.

Diese Neuregelungen müssen das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren noch durchlaufen; am 7. Oktober 2026 berät der Gesundheitsausschuss über den Entwurf zum Gesetz zur Reform der Notfallversorgung.

Krankenkassen fordern Gegenfinanzierung und bezweifeln Spareffekte

Gegenwind kommt derweil auch von den Kostenträgern. Vor der Ausschussberatung forderte der Verband der Ersatzkassen (vdek) am 5. Oktober 2026 eine vollständige Gegenfinanzierung der vorgeschlagenen Änderungen am Gesetzespaket. Der Kassenverband verwies darauf, dass die anstehenden Mehrkosten nicht nur die Psychotherapie betreffen, sondern auch Haus- und Fachärzte einbeziehen.

Anzeige

Für psychotherapeutische Akutbehandlungen sollen extrabudgetäre Abrechnungen an eine Dringlichkeitsfeststellung in der Sprechstunde und eine Vermittlung über die Terminservicestelle gebunden sein — außerhalb der Gesamtvergütung zudem begrenzt auf bis zu 600 Minuten je Versichertem in 12 Kalendermonaten. Unser Report ordnet ein, welche Voraussetzungen geplant sind und wo die Verbände Nachbesserungen fordern. Report zur Akutbehandlung-Vergütung sichern

Der AOK-Bundesverband begrüßte die geplanten Nachbesserungen zwar grundsätzlich, äußerte jedoch Bedenken hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, kritisierte, dass für die zwölf Änderungsanträge bislang keine belastbaren Berechnungen zu den erwarteten Einspareffekten vorlägen. Dadurch bleibe offen, ob die Maßnahmen geeignet seien, die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung für das Jahr 2027 und die Folgejahre nachhaltig zu stabilisieren.

Disclaimer...

de | wissenschaft | 70242871 |