Psychotherapie-Krise: Wartezeiten für Kinder bis zu 1,5 Jahren
Veröffentlicht: 14.07.2026 um 03:11 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Juli 2026 das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verabschiedet. Das Gesetz soll die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung konsolidieren. Fachverbände und Therapeuten warnen jedoch vor erheblichen Folgen für die psychotherapeutische Versorgung.
Rückkehr zur Budgetierung
Das Gesetz bringt ein Bündel an Sparmaßnahmen. Dazu gehören höhere Zuzahlungen für Medikamente (7,50 bis 15 Euro), die Streichung von Homöopathie aus dem Leistungskatalog und ein reduzierter Zahnersatz-Zuschuss (von 60 auf 50 Prozent).
Für Psychotherapeuten besonders bitter: Die bisherige Extrabudgetierung entfällt. Auch die Angemessenheitsprüfung wurde gestrichen. Das führt faktisch zu einer strikten Budgetierung psychotherapeutischer Leistungen. Branchenvertreter kritisieren den Schritt scharf – schließlich macht die Psychotherapie nur rund ein Prozent der gesamten GKV-Ausgaben aus. Einige Verbände beziffern den Anteil sogar auf lediglich 0,7 Prozent.
Weniger Therapieplätze, längere Wartezeiten
Die Folgen sind direkt spürbar. Pro halbem Kassensitz fallen schätzungsweise sieben Therapieplätze pro Woche weg. Waren bisher rund 25 Sitzungen wöchentlich abrechenbar, sinkt die Zahl durch die neue Budgetierung auf 18 Sitzungen.
Freie Kapazitäten könnten künftig verstärkt Privatversicherten vorbehalten bleiben. Die ohnehin angespannte Lage bei den Wartezeiten dürfte sich weiter verschärfen. In Sachsen-Anhalt warten Patienten bereits sechs bis zwölf Monate auf einen Therapieplatz. Besonders kritisch ist die Situation bei Kindern und Jugendlichen: Hier betragen die Wartezeiten bis zu 1,5 Jahren. In Bayern war die Wartezeit für unter 18-Jährige bereits vor der Reform innerhalb von sechs Jahren um 13 Tage auf einen Median von 118 Tagen gestiegen.
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Gericht stoppt Honorarkürzung
Parallel zur gesetzlichen Neuregelung gab es eine wichtige juristische Entscheidung. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg setzte am 9. Juli 2026 eine ursprünglich für April vorgesehene Honorarkürzung von 4,5 Prozent per Eilbeschluss aus (Az. L 7 KA 11/26 KL ER). Das Gericht äußerte erhebliche rechtliche Bedenken am zugrunde liegenden Berechnungsmodell.
Die Bundespsychotherapeutenkammer begrüßte die Entscheidung. Allerdings bleibt das Hauptsacheverfahren offen – eine spätere Korrektur von Überzahlungen ist nicht ausgeschlossen. Angehende Therapeuten warnen, dass Honorarkürzungen und die geplante Streichung von Zuschlägen für Kurzzeittherapien die wirtschaftliche Existenz des Berufsstandes gefährden könnten.
Milliardenschwere Folgekosten drohen
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Die Einsparungen könnten sich als teurer Bumerang erweisen. Unbehandelte psychische Erkrankungen verursachen laut Schätzungen jährlich Verluste von über 20 Milliarden Euro – durch krankheitsbedingte Fehltage und zusätzliche Kosten für stationäre Aufnahmen.
Auch in der Politik gibt es Widerstand. Bei der Abstimmung am 10. Juli verweigerten mehrere Abgeordnete der Koalitionsfraktionen von CDU und SPD ihre Zustimmung. In einem begleitenden Entschließungsantrag kündigten die Regierungsfraktionen an, nach der Sommerpause Schutzregelungen prüfen zu wollen. Diese sollen die Versorgungskontinuität sichern und eine extrabudgetäre Vergütung für Kinder, Jugendliche und dringliche Fälle ermöglichen. Berufsverbände fordern eine gesetzliche Regelung im September, die Honorarabsenkungen dauerhaft ausschließt und begonnene Therapien absichert.
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