Psychotherapie-Krise, Behandlungsstunden

Psychotherapie-Krise: Behandlungsstunden sinken von 28 auf 18 ab 2027

Veröffentlicht am: 17.09.2026 um 10:23 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Neue Vorgaben für Psychotherapie, Ausbildung und Patientenschutz prägen die Debatte in Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Psychotherapie vor neuen Regeln: Versorgung und Datenschutz im Fokus
Ein minimalistischer, leerer Beratungsraum mit einem einzelnen Stuhl vor einem Fenster, das natürliches Licht hereinlässt. Illustration mit AI erstellt.

Behörden und Berufsverbände fordern verstärkt verbindliche Regulierungen für psychologische Beratungsdienste sowie eine klare politische Rechenschaftspflicht bei der Umsetzung von Maßnahmen im Gesundheitsbereich.

Vor dem Hintergrund wachsender Belastungen in der Bevölkerung und struktureller Engpässe in den Versorgungssystemen stehen Fragen der Zulassung, Finanzierung und rechtlichen Absicherung von Behandlungsangeboten in mehreren Ländern im Mittelpunkt der gesundheitspolitischen Debatte.

Belastungsstudien und Versorgungsengpässe bei jungen Menschen

Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) wies anlässlich des bevorstehenden Weltkindertags am 20. September 2026 auf den steigenden Bedarf hin.

Daten der seit 2020 laufenden COPSY-Studie sowie Ergebnisse des Deutschen Schulbarometers 2025/2026 verdeutlichen, dass psychische Belastungen bei jungen Menschen zunehmen. Hinzu kommen historisch schwache Ergebnisse deutscher Schüler in der PISA-Studie.

BDP-Präsidentin Thordis Bethlehem plädiert angesichts dieser Entwicklungen für den Ausbau niedrigschwelliger psychologischer und psychotherapeutischer Hilfsangebote.

Gleichzeitig sorgt die Vergütungsstruktur für ambulante Leistungen in Deutschland für Diskussionen. Mit dem im Juli 2026 beschlossenen GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz soll ab dem 1. Januar 2027 ein fester Finanztopf mit Mengenbegrenzung für ambulante Psychotherapie greifen.

Wie Fallbeispiele aus der Praxis zeigen, droht dadurch eine Kürzung der voll bezahlten wöchentlichen Behandlungsstunden von bisher 28 auf künftig 18 Patienten. Der Bundestag hat hierzu einen Entschließungsantrag für Anpassungen verabschiedet, wobei mögliche Ausnahmen für schwere Fälle sowie Kinder und Jugendliche Gegenstand weiterer Beratungen sind.

Gesetzliche Vorgaben in Österreich und der Schweiz

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Der im Juli 2026 beschlossene feste Finanztopf mit Mengenbegrenzung soll ab dem 1. Januar 2027 greifen — in der Praxis droht damit eine Kürzung von 28 auf 18 voll bezahlte Wochenstunden. Unser kostenloser Leitfaden zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Ihre Fallplanung darauf umstellen. Praxis-Leitfaden zur GKV-Reform jetzt anfordern

In den Nachbarländern werden unterschiedliche regulatorische Wege beschritten. In Österreich sieht das Universitätsgesetz ab 2026 die Einführung eines viersemestrigen Masterstudiengangs für Psychotherapie an öffentlichen Universitäten mit jährlich 500 Studienplätzen vor.

Voraussetzung ist ein fachlich einschlägiges Vorstudium, an das sich eine praktische Phase und eine staatliche Approbationsprüfung anschließen. Die Neuregelung zielt darauf ab, die Versorgungsquote zu verbessern, da dort gegenwärtig nur etwa die Hälfte der Hilfesuchenden behandelt werden kann.

In der Schweiz lehnte der Ständerat eine Ausweitung der bis Ende 2027 befristeten Ausnahmeregelung zur Zulassung auf den Bereich der Psychiatrie und Psychotherapie ab, nachdem der Nationalrat im Juni zugestimmt hatte. Die seit 2023 geltende Ausnahmeregelung soll bis Ende 2032 verlängert werden.

Laut der FMH-Statistik für 2024 arbeiteten nach der Allgemeinen Inneren Medizin am zweitmeisten Fachpersonen in diesem Fachbereich. Die Vorlage geht nun zurück an den Nationalrat. Parallel dazu hat der St. Galler Kantonsrat in erster Lesung eine Revision seines Gesundheitsgesetzes beschlossen, die unter anderem ein Verbot von Konversionstherapien festschreibt.

Berufsgeheimnis und Reformdruck im Medizinsystem

In Deutschland drängt die Bundesärztekammer (BÄK) unterdessen auf den Schutz sensibler Patientendaten und fordert die Einstufung von Ärzten und Psychotherapeuten als absolut geschützte Berufsgeheimnisträger. Hintergrund ist der Regierungsentwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts.

BÄK-Präsident Klaus Reinhardt kritisierte, dass der Entwurf diesen Status lediglich für Seelsorger, Strafverteidiger und Abgeordnete vorsehe, während die ärztliche und therapeutische Vertrauensbeziehung nur einer Abwägung unterliege.

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Mögliche Ausnahmen für schwere Fälle sowie Kinder und Jugendliche sind noch Gegenstand der Beratungen — der Bundestag hat dazu einen Entschließungsantrag verabschiedet. Wer die Kriterien und den Verfahrensstand kennt, kann seine Praxis frühzeitig darauf ausrichten. Die Checkliste führt Sie durch Ausnahmen, Antrag und Nachweise. Checkliste Ausnahmen und Entschließungsantrag sichern

Reinhardt schloss eine Verfassungsbeschwerde nicht aus und verwies auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2016, die Ärzte zu den Personen höchstpersönlichen Vertrauens zählte.

Darüber hinaus mahnt die Bundesärztekammer eine rasche Umsetzung weiterer Reformen an. Dazu zählen Entlastungen bei der Dokumentation, die Notfall- und Primärversorgung sowie Anpassungen im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, um die Funktionsfähigkeit des Gesamtsystems dauerhaft zu gewährleisten.

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