Psychotherapie, Gesundheitsausschuss

Psychotherapie: Gesundheitsausschuss nimmt Kinder und dringende Fälle von Sparvorgaben aus

Veröffentlicht am: 08.10.2026 um 12:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Kinder, Jugendliche und schwer psychisch Erkrankte sollen ausgenommen werden; Fachverbände und Kassen kritisieren Reichweite und Umsetzung.

Psychotherapie: Ausschüsse bringen Ausnahmen von Sparvorgaben auf den Weg
Ein minimalistischer, ruhiger Behandlungsraum mit Tageslicht und schlichtem Mobiliar. Illustration mit AI erstellt.

Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat Anpassungen bei den geplanten Sparvorgaben für die psychotherapeutische Versorgung auf den Weg gebracht. Die Neuregelungen sehen vor, psychotherapeutische Behandlungen für Kinder, Jugendliche sowie schwer psychisch erkrankte Menschen von der Budgetierung auszunehmen.

Zudem sollen dringende Behandlungsfälle künftig nach einheitlichen Kriterien ohne restriktive Budgetvorgaben versorgt werden. Für bereits begonnene Psychotherapien gilt der Grundsatz, dass diese bis zum regulären Abschluss vollständig weiterfinanziert werden dürfen.

Die Beschlüsse des Gesundheitsausschusses

Hintergrund der parlamentarischen Beratungen ist das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das in der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause 2026 verabschiedet wurde. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens, das nun über Änderungsanträge an das Notfallreformgesetz gekoppelt ist, befasste sich der Gesundheitsausschuss mit zwölf Änderungsanträgen der Koalition.

Neben der Psychotherapie berühren diese Vorhaben unter anderem Finanzhilfen für Kliniken und Unikliniken, die Streichung des Fixkostendegressionsabschlags für Haus- und Kinderarztpraxen, die Streichung der Hybrid-DRGs sowie Konkretisierungen zur Cannabis-Verordnung.

SPD-Gesundheitssprecher Christos Pantazis bezeichnete die Anpassungen als Umsetzung der im Sommer mit dem Koalitionspartner vereinbarten Punkte. Für dringliche Behandlungsfälle, schwer psychisch erkrankte Personen mit besonderem Versorgungsbedarf sowie Behandlungen von Kindern und Jugendlichen soll künftig eine extrabudgetäre Vergütung greifen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wurde beauftragt, zeitnah klare Kriterien für die Feststellung dieser Dringlichkeit zu entwickeln.

Reaktionen und Kritik der Fachverbände

Die Bundespsychotherapeutenkammer begrüßte in ihrer Stellungnahme die extrabudgetäre Vergütung aller Leistungen in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie, mahnte jedoch weitergehende Schritte an. So forderte die Kammer, dringliche Fälle nicht allein auf die Akutbehandlung zu verengen, sondern auch Richtlinienpsychotherapien und kurze stabilisierende Kontakte extrabudgetär abzubilden.

Zudem verlangte der Verband eine Ausnahme von Gruppenpsychotherapien von den Budgetbegrenzungen sowie eine Vergütung für Vernetzung, Koordination und Fallbesprechungen. Die Kammer kritisierte zudem die Koppelung von Ausnahmen an eine Vermittlung über die Terminservicestelle sowie die Streichung der Angemessenheitsprüfung.

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Der Gesundheitsausschuss hat Anpassungen an den Sparvorgaben für die psychotherapeutische Versorgung auf den Weg gebracht: Behandlungen von Kindern, Jugendlichen und schwer psychisch erkrankten Menschen sollen von der Budgetierung ausgenommen werden, dringende Fälle nach einheitlichen Kriterien ohne restriktive Budgetvorgaben versorgt werden. Wie Sie diese Ausnahmen in Ihrer Praxis sauber abbilden, zeigt der kostenlose Leitfaden. Jetzt kostenlosen Praxis-Leitfaden zur extrabudgetären Abrechnung anfordern

Auch die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) äußerte deutliche Bedenken. Die Bundesvorsitzenden Dr. Christina Jochim und Dr. Enno Maaß warnten vor einer Schwächung der ambulanten Versorgung von Erwachsenen. Einsparungen drohten lediglich zu einer Verschiebung in teurere stationäre Behandlungen, längeren Krankengeldbezug oder Frühberentungen zu führen.

Der Verband fordert, die gesamte psychotherapeutische Versorgung weiterhin extrabudgetär zu vergüten. Die DPtV verwies darauf, dass sich die Fallzahlen der Gruppenpsychotherapie seit 2021 mehr als verdreifacht haben und im Jahr 2025 um 23,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr auf 464.041 Behandlungsfälle gestiegen sind. Zudem seien die Patientenzahlen im Jahr 2026 um 10 bis 15 Prozent gewachsen.

Bedenken von G-BA, KBV und Krankenkassen

Kritik an den Umsetzungsdetails kam ebenfalls vom Gemeinsamen Bundesausschuss. Der G-BA warnte, dass die Koppelung der extrabudgetären Vergütung der Akutbehandlung – die auf bis zu 600 Minuten in zwölf Monaten begrenzt ist – an eine Vermittlung über Terminservicestellen strukturelle Fehlanreize schaffen könnte, da Dringlichkeit kaum an objektiven Kriterien festzumachen sei.

Als Alternative schlug das Gremium vor, alle Leistungen innerhalb der KSVPsych-Richtlinie extrabudgetär zu vergüten. Nach Angaben des G-BA machen Gruppenpsychotherapien derzeit weniger als zehn Prozent aller psychotherapeutischen Leistungen aus.

Die Vorstände der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner, bemängelten, der Erhalt extrabudgetärer Vergütungsteile geschehe lediglich halbherzig und bleibe auf wenige Fälle beschränkt. Zudem kritisierten sie das geplante Auslaufen der Hybrid-DRGs ab dem Jahr 2028.

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Der GKV-Spitzenverband sieht die Maßnahmen hingegen unter finanziellen Gesichtspunkten kritisch. Die finanziellen Auswirkungen seien gegenwärtig kaum abschätzbar, und das erforderliche Gegenfinanzierungsvolumen dürfte allenfalls knapp erreicht werden. Durch das Zurücknehmen von Sparbeiträgen in einzelnen Versorgungsbereichen würden neue Unsicherheiten geschaffen und Belastungen einseitig verlagert.

Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums werden bislang extrabudgetäre Vergütungen ab dem 1. Januar 2027 zum überwiegenden Teil wieder in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung überführt. Das Volumen der betroffenen Leistungen beläuft sich für das Jahr 2025 auf 3,9 Milliarden Euro. Zudem entfallen zum Jahresbeginn 2027 im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) die Zuschläge im ersten Therapieblock neu beginnender Kurzzeittherapien.

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