Psychotherapie-Finanzierung: Verbände fordern Korrekturen vor dem 14. Oktober
Veröffentlicht am: 07.10.2026 um 15:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die ambulante psychotherapeutische Versorgung steht vor weitreichenden gesetzlichen Weichenstellungen. Vor dem Hintergrund der parlamentarischen Beratungen zum Notfallreformgesetz drängen Standesvertretungen und Organisationen wie die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und pro mente Austria auf eine patientenorientierte Umsetzung bestehender Entschließungen.
Im Zentrum der Diskussion stehen die finanziellen Rahmenbedingungen für Praxen sowie der Ausbau psychosozialer Hilfsangebote gegen gesellschaftliche Phänomene wie Einsamkeit.
Finanzierungsreform und Kürzungspläne ab 2027
Hintergrund der Verbandsinitiativen sind die Vorgaben des bereits beschlossenen GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (GKV-BStabG), das psychotherapeutische Leistungen deckelt. Vorgesehen ist, diese Leistungen ab dem Jahr 2027 wieder über die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung zu finanzieren.
Für den 14. Oktober 2026 ist im parlamentarischen Verfahren die Beschlussfassung flankierender Anpassungen im Rahmen des Notfallreformgesetzes angesetzt. Zuvor hatten die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD am 5. Oktober 2026 ihren Umsetzungsantrag zur Psychotherapie vorgelegt.
Anlässlich der Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages forderte BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke gezielte Korrekturen am Gesetzespaket. Während die Kammer die vorgesehene extrabudgetäre Vergütung sämtlicher Leistungen der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie ausdrücklich begrüßt, fordert sie Nachbesserungen für die Versorgung von Erwachsenen.
Dringliche Behandlungsfälle dürften sich nicht allein auf die Akutbehandlung beschränken; auch Richtlinienpsychotherapien sowie kurze stabilisierende Kontakte müssten extrabudgetär vergütet werden. Zudem verlangt die BPtK, die Patientenvermittlung nicht einseitig auf die Terminservicestellen zu verengen und die Streichung der gesetzlichen Angemessenheitsprüfung rückgängig zu machen.
Forderungen der Fachverbände im Gesetzgebungsverfahren
Auch weitere Fachorganisationen äußerten deutliche Vorbehalte gegen die Pläne der Regierungsfraktionen. Der Deutsche Psychotherapeutenverband (DPtV), vertreten durch die Bundesvorsitzenden Dr. Christina Jochim und Dr. Enno Maaß, kritisierte den vorliegenden Änderungsantrag zum Notfallversorgungsgesetz und sprach sich für die Beibehaltung einer vollständigen extrabudgetären Vergütung der psychotherapeutischen Versorgung aus.
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Der Verband mahnte fehlende Regelungen für die Neuropsychologische Psychotherapie an und warnte vor einem Regelungsvakuum infolge der Streichung des Angemessenheitsgebotes. Konkret fordert der DPtV unter anderem eine kostenneutrale Klarstellung zur zeitlichen und persönlichen Gebundenheit sowie eine Bemessung der Überführung in die Gesamtvergütung anhand des Leistungsbedarfs von 2026 statt 2025.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt zudem auf der Gruppenpsychotherapie, deren Fallzahlen sich seit 2021 mehr als verdreifacht haben und im Jahr 2025 um 23,6 Prozent auf 464.041 Behandlungsfälle anstiegen. Sowohl die BPtK als auch die Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie (DGVT) fordern für dieses Versorgungssegment verlässliche extrabudgetäre Mittel.
Die DGVT, die sich auf den Bundestags-Entschließungsantrag vom 10. Juli 2026 beruft, hob zwar die Honorierung für Kinder, Jugendliche und KSVPsych-Fälle positiv hervor, mahnte jedoch an, dass der Zugang für schwer erkrankte Menschen gesichert bleiben müsse.
Vernetzung und gesellschaftliche Herausforderungen
Neben rein honorarpolitischen Aspekten zielen die Initiativen auf strukturelle Verbesserungen ab. Die BPtK plädiert für verbindliche Kontingente bei Akutfällen, einen Abbau bürokratischer Hürden im Gutachterverfahren sowie eine vergütete Koordination in multiprofessionellen Netzwerken, die Medizin, Psychotherapie, ambulante Pflege und soziale Hilfen verbinden. Dies solle auch pflegenden Angehörigen zugutekommen.
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Gleichzeitig verweist die Organisation pro mente Austria darauf, dass psychosoziale Belastungen und Einsamkeit keine reinen Privatprobleme darstellen, sondern koordinierte gesellschaftliche Unterstützungsstrukturen erfordern, um Versorgungsengpässe nachhaltig abzufedern.
