Psychotherapie bei Straftätern: Studie belegt Rückgang von Aggressivität
Veröffentlicht am: 30.07.2026 um 04:21 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die psychotherapeutische Behandlung von Straftätern rückt zunehmend in den Fokus der Kriminalpolitik. Aktuelle Studien belegen: Gezielte Therapie senkt nicht nur die Rückfallquote, sondern entlastet auch die Staatskasse massiv.
NRW-Gefängnisse am Limit: Psychologen fehlen
Am Beispiel Nordrhein-Westfalens wird das Ausmaß des Problems deutlich. Die Zahl stationärer psychiatrischer Behandlungen im dortigen Strafvollzug explodierte: von 69 Fällen im Jahr 2021 auf 288 im Jahr 2025.
Von den rund 14.000 Gefangenen in NRW haben etwa 30 Prozent eine psychiatrische Diagnose. 80 Prozent davon entfallen auf Suchterkrankungen. Doch das System stößt an seine Grenzen: Von 231 Planstellen für Psychologen im Justizvollzug waren im Juli 2026 rund 25 Prozent unbesetzt.
Die medizinischen Kosten pro Gefangenem und Tag stiegen auf 14,37 Euro im Jahr 2025 – ein Plus von 1,59 Euro gegenüber 2021. Wolfgang Retz, Leiter der Forensischen Psychiatrie am Uniklinikum Homburg, fordert daher mehr Präventions- und Therapieangebote. Sonst drohe die dauerhafte Überlastung forensischer Einrichtungen.
Studie belegt: Therapie bei Persönlichkeitsstörungen lohnt sich
Eine am 29. Juli 2026 veröffentlichte Studie liefert neue Belege für den ökonomischen Nutzen therapeutischer Maßnahmen. Die Untersuchung konzentrierte sich auf Straftäter mit antisozialer Persönlichkeitsstörung (ASPD).
Das Ergebnis: Konsequente Psychotherapie reduziert nicht nur die Aggressivität der Täter. Sie senkt auch die gesellschaftlichen Gesamtkosten. Die Entlastung von Justiz, Gesundheitswesen und Opferschutzsystemen übersteigt demnach die Kosten für die Therapiesitzungen deutlich.
Die psychotherapeutische Behandlung von Straftätern senkt nachweislich die Rückfallquote und entlastet die Justizkasse. Eine aktuelle Studie belegt den ökonomischen Nutzen bei antisozialer Persönlichkeitsstörung. Kostenlosen Report zur Kosteneffizienz anfordern
Doch die Versorgungslage ist kritisch. In Hessen warnten Therapeuten Ende Juli vor einem drohenden Versorgungskollaps. Die Zahl verfügbarer Therapieplätze könne mit der Zunahme psychischer Erkrankungen nicht Schritt halten.
Deradikalisierung: 5 Millionen Euro für Präventionsarbeit
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Deradikalisierung extremistischer Täter. In deutschen Gefängnissen sitzen derzeit dutzende Islamisten, allein in NRW werden etwa 40 Gefährder gezählt. Organisationen wie das Violence Prevention Network setzen auf Biografiearbeit und Vertrauensaufbau.
Bundesfamilienministerin Karin Prien kündigte Ende Juli zusätzliche Mittel an: 5 Millionen Euro aus dem Programm „Demokratie leben!“ fließen in die Deradikalisierungsarbeit.
Dass die Praxis komplex ist, zeigen aktuelle Fälle. Nach einem Anschlag auf eine CSD-Veranstaltung wurde bekannt, dass ein beteiligter Pädagoge Zweifel am Erfolg der Deradikalisierung eines Verdächtigen hatte – diese aber nicht direkt an die Behörden weitergab. Ein weiteres Beispiel: Ein 20-Jähriger, der am 23. Juli 2026 in Regensburg einen Bankmitarbeiter tötete, wurde nach einer ersten Untersuchung in eine psychiatrische Klinik verlegt. Gutachter sahen Hinweise auf verminderte Schuldfähigkeit.
Gericht bremst: Anti-Gewalt-Training muss verhältnismäßig sein
Im NRW-Strafvollzug stiegen die medizinischen Kosten pro Gefangenem auf 14,37 Euro pro Tag. Gleichzeitig sind 25% der Psychologenstellen unbesetzt. Erfahren Sie, wie gezielte Therapie die Kosten senken kann. Report: Therapie senkt Kosten im Strafvollzug
Doch es gibt auch rechtliche Grenzen. Das Oberlandesgericht Stuttgart hob mit Beschluss vom 17. März 2026 (Az. 15 UF 29/26) eine Anordnung für ein 52-stündiges Anti-Gewalt-Training gegen eine Mutter auf.
Die Begründung: Es fehle die Gesetzesgrundlage für eine solche Maßnahme bei ausbleibender Mitwirkungsbereitschaft – solange keine unmittelbare Kindeswohlgefährdung vorliege. Das Urteil zeigt: Therapieangebote müssen stets im Rahmen der individuellen Rechtslage und der tatsächlichen Gefährdung bewertet werden.
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