Psychische Risiken am Arbeitsplatz: EU-Parlament fordert Beweislastumkehr
Veröffentlicht am: 08.10.2026 um 05:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz rücken zunehmend in den Fokus der europäischen Arbeitsmarktpolitik. Das Europäische Parlament hat in Straßburg eine nicht bindende Entschließung mit der Kennung 2026/2023(INL) verabschiedet, die auf eine deutliche Verschärfung des Schutzes vor psychosozialen Risiken und Stress abzielt.
Die Vorlage wurde mit 413 Ja-Stimmen bei 210 Nein-Stimmen und 29 Enthaltungen angenommen. Zwar schafft das Votum unmittelbar noch keine neuen Vorschriften, doch die Abgeordneten fordern die Europäische Kommission auf, konkrete legislative Schritte einzuleiten. Der bestehende europäische Schutzrahmen wird im Beschluss als veraltet eingestuft.
Forderungen nach Anerkennung als Berufskrankheit und Beweislastumkehr
Der angenommene Bericht, der von der belgischen Abgeordneten Estelle Ceulemans erarbeitet wurde, verlangt grundlegende Reformen im Arbeitsrecht. Im Mittelpunkt steht die Forderung, Burnout und andere psychosoziale Erkrankungen formal als Berufskrankheiten anzuerkennen.
Bislang gelten diese Leiden in den meisten EU-Mitgliedstaaten lediglich als arbeitsbedingt. Eine offizielle Anerkennung könnte sowohl die Betreuung als auch Entschädigungsansprüche für Betroffene spürbar verbessern.
Zudem dringt das Parlament auf verbindliche Pflichten für Arbeitgeber, darunter die Einführung eines Rechts auf Nichterreichbarkeit, Regelungen für freiwillige Telearbeit sowie Maßnahmen gegen Mobbing, Gewalt, Belästigung und Diskriminierung.
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Neben regelmäßigen Risikobewertungen und individuellen Rückkehrplänen nach längerer Krankheit fordert die Entschließung eine menschliche Kontrolle algorithmischer Führungssysteme sowie Prüfungen zu den Folgen der Digitalisierung auf das psychische Wohlbefinden.
Ein weiterer Kernpunkt ist die geforderte Beweislastumkehr: Liegen Hinweise auf arbeitsbedingte psychosoziale Risiken und korrespondierende Gesundheitsschäden vor, soll künftig das Unternehmen beweisen müssen, dass der Schaden nicht auf die Arbeitsbedingungen zurückzuführen ist. Rechtsextreme Fraktionen stimmten unter Verweis auf mögliche Belastungen für Betriebe gegen den Text.
Hohe Belastungszahlen und erhebliche wirtschaftliche Folgen
Mehrere internationale Erhebungen unterstreichen die Dimension der Thematik. Laut Berichten vom 6. Oktober 2026 verwies das Parlament auf Daten der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) aus dem Jahr 2025. Demnach litten 29 Prozent der Beschäftigten in der Europäischen Union unter arbeitsbedingtem oder durch die Arbeit verschlimmertem Stress, Depressionen oder Angstzuständen.
In der Altersgruppe der 25- bis 39-Jährigen lag dieser Wert bei 32 Prozent, während 44 Prozent aller Beschäftigten über starken Zeitdruck oder Arbeitsüberlastung berichteten. Nach Angaben der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) sterben weltweit jährlich mehr als 840.000 Menschen infolge von Gesundheitsproblemen, die mit psychosozialen Risiken verknüpft sind.
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Auch nationale Daten verdeutlichen den Druck: In Belgien verzeichnete die Krankenkassenorganisation LIKIV mehr als 155.000 Beschäftigte mit Burnout oder Depressionen, was einem Anstieg um ein Drittel seit 2021 entspricht.
In Luxemburg fiel der Quality of Work Index im Jahr 2025 auf 53,4 Punkte und erreichte damit den tiefsten Wert seit 2014. Laut Berichten vom 7. Oktober 2026 führt der Europäische Gewerkschaftsbund (ETUC) jährlich über 10.000 Todesfälle in der Europäischen Union und im Vereinigten Königreich sowie mehr als 40 Prozent aller Depressionsfälle auf arbeitsbedingten Stress zurück.
Die gesamtwirtschaftlichen Kosten belaufen sich demnach auf rund 620 Milliarden Euro. Dennoch verfügen weniger als 40 Prozent der EU-Arbeitsplätze über Präventionspläne, obwohl laut ETUC neun von zehn Betrieben bei Sicherheit und Gesundheitsschutz vor allem aufgrund gesetzlicher Vorgaben aktiv werden.
Im Gesundheitsbereich berichten laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) rund ein Drittel des Personals von Angst- oder Depressionssymptomen und ein Zehntel von passiven Suizidgedanken.
Frist für die Kommission und geplante Initiativen
Nach der parlamentarischen Entschließung liegt der Ball nun bei der Europäischen Kommission. Die Behörde hat drei Monate Zeit, um geplante Maßnahmen anzukündigen oder die Gründe für das Ausbleiben einer Gesetzesinitiative darzulegen.
Die Kommission bereitet im Rahmen ihres Fahrplans für einen sogenannten Quality Jobs Act Maßnahmen vor und plant, entsprechende Vorschläge für gute Arbeitsplätze bis Ende 2026 vorzulegen. Parallel dazu drängen die Abgeordneten auf verstärkte Arbeitsinspektionen, um bereits bestehende sowie künftige Standards in den Mitgliedstaaten effektiv durchzusetzen.
