Psychische Belastung: Fehltage in Deutschland auf 112 Tage gestiegen
Veröffentlicht am: 17.09.2026 um 13:03 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die psychische Unversehrtheit von Beschäftigten gewinnt für Arbeitgeber und Investoren zunehmend an strategischer Bedeutung. Angesichts steigender Fehlzeiten infolge psychischer Belastungen und neuer Herausforderungen durch ortsunabhängiges Arbeiten formiert sich ein wachsender Markt für spezialisierte Schutzkonzepte und digitale Unterstützungsangebote.
Wagniskapital fließt in psychosoziale Plattformen
Dass der Markt für psychosoziale Sicherheit im betrieblichen Umfeld an Dynamik gewinnt, zeigt sich an anhaltenden Finanzierungsrunden für spezialisierte Technologieanbieter. Anfang 2026 sammelte das 2025 gegründete Unternehmen ReFresh eine Seed-Finanzierungsrunde in Höhe von 2,5 Millionen US-Dollar ein.
Angeführt wurde die Runde von Black Nova Venture Capital, unter Beteiligung von Antler und Archangel Ventures. Damit stieg die Gesamtfinanzierung von ReFresh auf über 4 Millionen US-Dollar.
Die Plattform des Anbieters zielt darauf ab, psychosoziale Risiken in Organisationen systematisch zu erfassen und zu steuern; zu den Kunden zählen Unternehmen aus den Bereichen Finanzdienstleistungen, Regierungseinrichtungen sowie an der australischen Börse ASX gelistete Technologiekonzerne.
Auch etablierte Technologiekonzerne verstärken ihr Engagement in diesem Sektor. Der japanische Konzern Ricoh beteiligte sich an dem auf psychische Gesundheit spezialisierten Unternehmen Intellect aus Singapur.
Bei der Transaktion handelt es sich um das erste Investment aus einem im April 2026 neu aufgelegten Corporate-Venture-Capital-Fonds von Ricoh, der mit einem Volumen von 3 Milliarden Yen (rund 20 Millionen US-Dollar) und einer Laufzeit von acht Jahren ausgestattet ist.
Intellect zählt inzwischen über 4 Millionen Nutzer in mehr als 100 Ländern und deckt über 120 Sprachen ab, nachdem dem Unternehmen bereits in einer Series-A-Runde im Jahr 2022 rund 20 Millionen US-Dollar zugeflossen waren.
Hohe Fehlzeiten durch Belastungsreaktionen
Der wachsende Bedarf an präventiven Strukturen wird durch aktuelle Daten gesetzlicher Krankenkassen unterstrichen. Laut einer Auswertung der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) markierten die stressbedingten Fehlzeiten in Deutschland für das Jahr 2024 einen historischen Höchststand: Auf 100 Beschäftigte entfielen 112 Fehltage wegen psychischer Belastungen.
Im Jahr 2023 hatte der Wert noch bei 105 Tagen gelegen, 2019 waren es 74 Fehltage gewesen. Als häufigste psychische Einzeldiagnose traten dabei Belastungsreaktionen auf, die im Gesamtranking den dritthäufigsten Grund für Krankschreibungen überhaupt darstellten.
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Regional zeigen sich dabei erhebliche Unterschiede: Während im Saarland fast 176 Fehltage je 100 Berufstätige registriert wurden, waren es in Baden-Württemberg rund 81 Fehltage.
Präsentismus im Homeoffice und rechtliche Grenzen
Parallel zu den Krankmeldungen rückt das Phänomen des Arbeitens trotz Krankheit in den Fokus. Der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) warnt vor zunehmendem Präsentismus bei Beschäftigten im Homeoffice und verweist dabei auf eine Untersuchung der Universität Klagenfurt.
Die wissenschaftliche Arbeit belegt einen deutlichen Zusammenhang zwischen informeller oder zusätzlicher Arbeit in den eigenen vier Wänden und der Neigung, den Dienst auch bei bestehender Krankheit nicht zu unterbrechen. Arbeitsrechtsexperten sehen für Österreich eine vergleichbare Problemlage wie in Deutschland.
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Der Gewerkschaftsbund fordert, Arbeitgeber dürften weder direkte noch indirekte Erwartungen aufbauen, wonach im Krankenstand von zu Hause aus gearbeitet werden solle. Zudem seien wirksamere Maßnahmen gegen psychischen Druck und Arbeitsverdichtung erforderlich.
Zugleich beschäftigen die Grenzen des mobilen Arbeitens die Gerichte. Während der gesetzliche Unfallversicherungsschutz nach Paragraf 8 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VII) seit 2021 für Tätigkeiten im Homeoffice erweitert ist, bleibt die Abgrenzung im Detail komplex.
Das Hessische Landessozialgericht stufte den Sturz einer Arbeitnehmerin auf dem Weg zu einem Imbiss in der Mittagspause als versicherten Arbeitsunfall ein (Urteil vom 28. April 2026, Aktenzeichen L 3 U 189/24).
Dagegen wurde das mobile Arbeiten in der Wohnung eines Kollegen, bei dem sich ein Sturz auf der Treppe ereignete, nicht als Arbeitsunfall anerkannt (Urteil vom 19. Mai 2026, Aktenzeichen L 3 U 176/25). Beide Streitfälle liegen nun dem Bundessozialgericht zur Revision vor (Aktenzeichen B 2 U 8/26 R und B 2 U 9/26 R).
