Pseudomonas aeruginosa im Trinkwasser: Wiesbadener Abkochgebot gilt weiter
Veröffentlicht am: 28.09.2026 um 15:12 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Nach dem Nachweis des Bakteriums Pseudomonas aeruginosa in Trinkwasserkontrollen hat das Gesundheitsamt Wiesbaden ein vorsorgliches Abkochgebot für Teile des Stadtgebiets angeordnet. Betroffen von dieser Maßnahme sind Gebiete in Wiesbaden-Mitte und Wiesbaden-Nordost.
Die Entscheidung basiere auf Probenahmen im Umfeld des Kurhauses, deren erste auffällige Ergebnisse laut Berichten vom 26. September 2026 bereits seit dem vorangegangenen Freitag vorlagen.
Umfang und geografische Abgrenzung der betroffenen Gebiete
Die Warnung vor der Trinkwasserverschmutzung wurde durch die Zentrale Leitstelle Wiesbaden konkretisiert. Die Gefahrenstufe wird als gering eingestuft. Das betroffene Areal erstreckt sich laut einer Mitteilung vom 26. September 2026 über die nähere Umgebung des Kurhauses sowie das historische Fünfeck.
Weiterhin umfasst das Gebiet die Sonnenberger Straße bis zur Dietenmühle, die Taunusstraße sowie den Bereich nördlich der Frankfurter Straße bis hin zur Beethovenstraße. Für die Bewohner dieser Straßenzüge gilt die Anweisung, Leitungswasser vor der Verwendung abzukochen. Großveranstaltungen wie der Herbstmarkt und das Erntedankfest seien hingegen nicht von der Problematik betroffen, da dort spezielle Filtersysteme zum Einsatz kämen.
Gesundheitliche Risiken und mikrobiologische Einordnung
Das Bakterium Pseudomonas aeruginosa wird durch das Deutsche Zentrum für Infektionsforschung als Erreger eingestuft, der gegen eine Vielzahl von Antibiotika resistent sein kann. Die Keime können klinischen Beobachtungen zufolge verschiedene Erkrankungen auslösen, darunter Wund- und Harnwegsinfektionen, Lungenentzündungen sowie in schweren Fällen Blutvergiftungen.
Für gesunde Personen besteht laut Einschätzung der ESWE Versorgung in der Regel kein erhöhtes Risiko. Eine besondere Gefährdung liegt jedoch für spezifische Risikogruppen vor. Hierzu zählen Personen mit Mukoviszidose, offenen Wunden oder einem stark geschwächten Immunsystem, beispielsweise nach einer Organtransplantation.
Das Abkochgebot für Teile von Wiesbaden-Mitte und Nordost bleibt bis auf Weiteres bestehen — die Kontrollen nach den Leitungsspülungen zeigten bislang keine Besserung. Für betroffene Haushalte zählt jetzt ein klarer Ablauf: Wasser einmal sprudelnd aufkochen, mindestens 10 Minuten abkühlen lassen, und wissen, welche Geräte weiterlaufen dürfen. Kostenlosen Leitfaden für den Alltag mit dem Abkochgebot anfordern
Auch Patienten mit Harnwegskathetern, chronischen Hautentzündungen wie Neurodermitis oder schweren Atemwegserkrankungen sollten laut städtischen Angaben auch für die Körperpflege, wie das Duschen und Händewaschen, ausschließlich abgekochtes Wasser verwenden. Zudem wird Vorsicht bei der Reinigung von Kontaktlinsen empfohlen.
Verhaltensregeln und technische Gegenmaßnahmen
Das Gesundheitsamt hat strikte Verhaltensregeln für den Umgang mit belastetem Wasser formuliert. Wasser müsse für die Zubereitung von Speisen und Getränken, zum Zähneputzen sowie zur Wundreinigung einmal sprudelnd aufgekocht und anschließend mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Nutzung der Toilettenspülung sei hingegen uneingeschränkt möglich.
Hinsichtlich der Nutzung von Haushaltsgeräten gab die ESWE Versorgung an, dass Geschirrspüler bei Temperaturen ab 60 Grad und Waschmaschinen ab 40 Grad weiterhin genutzt werden können. Die Ursache für die bakterielle Belastung ist derzeit noch ungeklärt. Als Gegenmaßnahme wird das Leitungsnetz gespült. Zudem werden mehrmals wöchentlich Proben entnommen, um die Wasserqualität kontinuierlich zu überwachen.
Aktueller Stand und Informationswege
Das Abkochgebot bleibt nach Angaben des Gesundheitsamtes vom 28. September 2026 bis auf Weiteres bestehen. Kontrollen, die im Anschluss an die Leitungsspülungen durchgeführt wurden, hätten bislang keine Besserung der Situation gezeigt. Ergebnisse neuester Beprobungen standen zu diesem Zeitpunkt noch aus.
Für Menschen mit geschwächtem Immunsystem, offenen Wunden oder chronischen Hauterkrankungen reicht es nicht, nur Trinkwasser abzukochen — auch Duschen, Händewaschen und die Kontaktlinsenreinigung sollten dann mit abgekochtem Wasser erfolgen. Wie Sie das im Haushalt praktisch umsetzen und wer besonders aufpassen muss, steht im kostenlosen Leitfaden. Risiko-Check für Ihren Haushalt jetzt sichern
Für Rückfragen zur Wasserqualität und zur aktuellen Lage wurden verschiedene Kontaktmöglichkeiten eingerichtet. Die WLW ist unter (0611) 7802201 sowie per E-Mail erreichbar. Das Gesundheitsamt Wiesbaden steht unter (0611) 312828 sowie unter info-gesundheitsamt@wiesbaden.de für Auskünfte zur Verfügung. Weiterführende Informationen zum Krisenfall stellt die Stadt Wiesbaden auf ihrem offiziellen Webportal bereit.
