Praxissoftware, GeDIG

Praxissoftware: GeDIG sieht Vergütungskürzungen von bis zu 20 Prozent vor

Veröffentlicht am: 11.10.2026 um 07:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der Gesetzentwurf sieht neue ePA-Funktionen, strengere Regeln für Praxissoftware und digitale Terminplattformen vor.

GeDIG: Bundestag berät über digitale Neuerungen im Gesundheitswesen
Ein minimalistischer, heller Behandlungsraum in einer modernen medizinischen Einrichtung mit steriler Ausstattung. Illustration mit AI erstellt.

Der Deutsche Bundestag hat am 8. Oktober 2026 die erste Lesung des Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG, Drucksache 21/8279) abgehalten. Im Anschluss an die parlamentarische Debatte wurde der Regierungsentwurf an den federführenden Gesundheitsausschuss überwiesen, der für den 14. Oktober 2026 eine öffentliche Anhörung angesetzt hat.

Das Vorhaben umfasst 53 Artikel und sieht weitreichende Anpassungen unter anderem im Fünften und Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V und SGB XI), im Arzneimittelgesetz (AMG), im Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) sowie im BSI-Gesetz vor.

Stufenplan für Versorgungseinstieg und elektronische Patientenakte

Ein zentraler Schwerpunkt des GeDIG liegt auf dem weiteren Ausbau der elektronischen Patientenakte (ePA). Geplant sind unter anderem die Integration einer digitalen Impfdokumentation, die elektronische Überweisung, digitale Terminvermittlungsfunktionen sowie ein digitaler Versorgungseinstieg direkt über die jeweilige ePA-App.

Hierfür sieht der Gesetzentwurf feste Umsetzungsfristen vor. Ab dem 1. Februar 2028 sollen Krankenkassen den Versicherten diesen digitalen Versorgungseinstieg verpflichtend anbieten, einschließlich Funktionen zur Terminbuchung, der medizinischen Ersteinschätzung über die Rufnummer 116117 sowie digitaler Überweisungen.

Ab dem 1. September 2029 werden Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, Überweisungen grundsätzlich auf elektronischem Weg auszustellen. Auf dieser Basis soll die digitale Bedarfseinschätzung nach § 360b SGB V als nächste Stufe greifen.

Zudem werden die digitalen Zugangswege vereinheitlicht: Ab dem 1. Dezember 2028 soll eine digitale Wallet als Versicherungsnachweis analog zur elektronischen Gesundheitskarte (eGK) fungieren. Ab dem 1. Dezember 2030 ist im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens vorgesehen, auch die Authentisierung wie bei der eGK über die Wallet zu ermöglichen.

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Strengere Vorgaben für Praxissoftware und Terminvermittlung

Für Hersteller von Praxisverwaltungssystemen (PVS) formuliert das GeDIG verschärfte Zertifizierungspflichten. Setzen Praxen Systeme ein, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, droht ihnen eine progressive pauschale Vergütungskürzung von bis zu 20 Prozent.

Die PVS-Hersteller werden ihrerseits verpflichtet, Patientendaten unverzüglich, interoperabel und ohne zusätzliche Kosten bereitzustellen. Sollten Softwareanbieter diese Anforderungen nicht binnen drei Monaten erfüllen, können Praxen die Verträge gemäß § 384 SGB V ohne Einhaltung von Kündigungsfristen und kostenfrei beenden.

Für digitale Terminplattformen werden ebenfalls gesetzliche Grenzen gezogen: Diese Dienste müssen künftig werbefrei betrieben werden und dürfen Vermittlungen nicht anhand von Versichertenbeiträgen, Vergütungsstrukturen oder Verhaltensprofilen priorisieren.

Flankierend bereitet das GeDIG die nationale Anbindung an den Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) vor. Dies beinhaltet ein dezentrales Datenzugangssystem, ein Register für Betroffenenrechte, die Einführung einer Forschungskennziffer sowie Reallabore für Krankenkassen.

Vorgesehen sind darüber hinaus Anpassungen für digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA), erweiterte Zugriffsrechte von Apotheken auf ePA-Daten, eine cyberresilientere Telematikinfrastruktur und ein erweiterter Aufgabenbereich für die gematik.

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Geteilte Reaktionen in Politik und Verbandslandschaft

In der parlamentarischen Debatte am 8. Oktober 2026 betonte Georg Kippels (CDU), parlamentarischer Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, dass Daten aus der ePA künftig gezielter für die Versorgung genutzt werden sollten. Ziel seien zielgerichtete Vorsorgeempfehlungen, ein medienbruchfreier Informationsfluss durch E-Überweisungen sowie das Vermeiden unnötiger Arztkontakte.

Janosch Dahmen (Grüne) bezeichnete das Gesetz als wichtig, richtig und überfällig, regte jedoch Oppositionsvorschläge wie eine elektronische Einweisung an. Stella Merendino (Linke) äußerte deutliche Kritik am Datenschutzniveau der Vorlage.

Aus der Ärzteschaft kam scharfer Widerspruch: Die Bundesärztekammer (BÄK) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) warnten vor einer Ausweitung der Datenauswertung durch Krankenkassen. BÄK-Präsident Klaus Reinhardt mahnte, dadurch drohe die Arzt-Patienten-Beziehung erheblich beeinträchtigt zu werden.

Auf Kassenseite begrüßte Martin Krasney vom GKV-Spitzenverband den Entwurf, während Stefanie Stoff-Ahnis forderte, die Verantwortung für die digitale Bedarfseinschätzung gemeinsam mit der KBV zu tragen. Ulrike Elsner vom Verband der Ersatzkassen (vdek) begrüßte das Gesetzesvorhaben ebenfalls, drängte jedoch auf ein schnelleres Primärversorgungssystem.

Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) signalisierte Unterstützung mit Blick auf nötige Anpassungen, während der ZVEI eine stärkere Erschließung der Gesundheitsdaten für Medizintechnik und Künstliche Intelligenz forderte.

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