Potsdam, Einwegverpackungen

Potsdam besteuert Einwegverpackungen: Ab 1. Oktober kostet der Becher 50 Cent

Veröffentlicht am: 30.09.2026 um 09:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die Abgabe startet am 1. Oktober 2026; Mehrwegförderung und Ausnahmen begleiten die neue Potsdamer Verpackungssteuer.

Potsdam besteuert Einwegverpackungen ab Oktober: Sätze und Ausnahmen
Ein hochwertiger Mehrwegbehälter und ein Thermobecher auf einer Parkbank vor einer historischen Fassade in Potsdam. Illustration mit AI erstellt.

Die Landeshauptstadt Potsdam führt zum 1. Oktober 2026 eine kommunale Steuer auf To-go-Einwegverpackungen ein und setzt damit ein Novum im Bundesland Brandenburg. Die Einführung geht auf einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom März zurück. Ursprünglich war der Start bereits für den 1. Juli 2026 vorgesehen, wurde jedoch auf Vorschlag der Stadtverwaltung um drei Monate verschoben, um eine bessere Vorbereitung zu ermöglichen.

Differenzierte Steuersätze und betroffene Akteure

Die steuerliche Belastung orientiert sich an der Art der ausgegebenen Einwegbehältnisse. Für Einwegbecher inklusive Deckel, Einwegschalen, Pizzakartons sowie Eis in nicht essbaren Bechern wird ein Steuersatz von 0,50 Euro erhoben. Für Einwegbesteck fallen 0,20 Euro an. Von der Steuer befreit bleiben lediglich kleine Hilfsmittel wie Eisspatel oder Pommes-Piekser.

Als Steuerschuldner fungieren die Endverkäufer, worunter Gastronomiebetriebe, Bäckereien, Fast-Food-Ketten, Tankstellen und sonstige Verkaufsstellen fallen. Mehrere Unternehmen signalisierten bereits, diese zusätzlichen Kosten unmittelbar auf die Endverbraucher umzulegen.

Steuerfrei bleiben hingegen Mehrwegverpackungen, die als nachhaltige Alternative gefördert werden sollen. Die Steuerpflicht knüpft dabei an den Einwegcharakter der Gegenstände an, der durch eine einmalige oder kurzzeitige Nutzung definiert ist; eine bloße Recyclebarkeit des Materials entbindet nicht von der Steuerzahlung.

Ausnahmeregelungen und administrative Abgrenzungen

Das Regelwerk sieht eine Reihe von Ausnahmen vor, um spezifische Handelsformen und Situationen zu berücksichtigen. Nicht steuerpflichtig sind Produkte, die im Supermarkt industriell abgepackt oder fest verschlossen erworben werden. Klassische Bäckertüten für Brot und Brötchen bleiben ebenfalls ausgenommen, wobei die Beigabe von Einwegbesteck wie einer Kuchengabel eine Steuerpflicht auslösen kann.

Weitere Ausnahmen gelten für Einwegverpackungen von Lieferdiensten sowie für Behältnisse, in denen Kunden warme Essensreste nach einem Restaurantbesuch mit nach Hause nehmen. Auch Einwegdosen, die einer gesetzlichen Pfandpflicht unterliegen, sind von der kommunalen Abgabe befreit.

Eine Sonderregelung besteht zudem für Verkaufsbuden auf Märkten und Volksfesten: Diese sind befreit, sofern der Betrieb an maximal zehn Tagen pro Jahr Speisen oder Getränke im Potsdamer Stadtgebiet verkauft.

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Ab dem 1. Oktober 2026 wird in Potsdam jeder Einwegbecher mit 50 Cent besteuert, Einwegbesteck mit 20 Cent — abgeführt wird die Steuer von Ihnen als Verkaufsstelle. Wer jetzt auf Mehrweg umstellt, kann bis zu 2.000 Euro Zuschuss für eine Spülmaschine und bis zu 500 Euro je Betriebsstätte für Mehrweggeschirr oder Pool-Systembeiträge beantragen. Der kostenlose Leitfaden zeigt Ihnen in drei Schritten, wie Sie Kasse, Personal und Preise rechtzeitig umstellen. Umstieg-Leitfaden jetzt kostenlos anfordern

Wirtschaftliche Prognosen und Förderinstrumente der Stadt

Die Stadtverwaltung beziffert die Kosten für die Aufstellung, Unterhaltung und Entleerung öffentlicher Abfallbehälter auf jährlich rund 950.000 Euro. Ein signifikanter Anteil dieses Abfalls bestehe aus Einwegverpackungen.

Mit der neuen Steuer strebt die Kommune ab dem Jahr 2027 jährliche Einnahmen von rund einer Million Euro an. Um die Einhaltung der neuen Regeln sicherzustellen, können bei Verstößen Geldbußen von bis zu 10.000 Euro verhängt werden.

Flankierend zur Einführung stellt Potsdam bis zum Jahr 2028 Fördermittel in Gesamthöhe von 170.000 Euro bereit. Betriebe können Zuschüsse für den Umstieg auf Mehrweglösungen beantragen. Dazu zählen bis zu 500 Euro je Betriebsstätte für Systemnutzungsbeiträge von Mehrwegpoolsystemen oder für die Anschaffung von Mehrweggeschirr und -besteck. Zudem wird die Installation von Spülmaschinen mit einem Zuschuss von bis zu 2.000 Euro unterstützt.

Kontroverse Positionen zwischen Umweltschutz und Wirtschaft

Die Maßnahme stößt auf geteilte Resonanz. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) bezeichnete die Einführung als positiven Schritt. Die Bundesgeschäftsführerin der Organisation, Barbara Metz, forderte von der zuständigen Beigeordneten Aubel jedoch ergänzend den Aufbau einer flächendeckenden Rückgabe-Infrastruktur für Mehrwegsysteme. Als Vorbild dient ein Pilotprojekt aus Berlin, bei dem Mehrwegbecher über bestehende Leergutautomaten in Supermärkten zurückgegeben werden konnten.

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Bei Verstößen gegen die neue Potsdamer Verpackungssteuer drohen Geldbußen von bis zu 10.000 Euro — und die Stadtverwaltung rechnet ab 2027 mit rund einer Million Euro Steuereinnahmen, die Betriebe abführen müssen. Wer die Ausnahmen kennt, zahlt weniger: Bäckertüten für Brot und Brötchen, Lieferdienst-Verpackungen und pfandpflichtige Dosen bleiben befreit. Der kostenlose Leitfaden sortiert für Sie, welche Behältnisse steuerpflichtig sind und wie Sie Kassensystem und Personal darauf vorbereiten. Steuer-Check für Ihren Betrieb anfordern

Wirtschaftsvertreter äußerten hingegen deutliche Bedenken. Die IHK Potsdam und die Handwerkskammer warnen vor Wettbewerbsnachteilen sowie einer erheblichen administrativen Belastung. IHK-Hauptgeschäftsführer Christian Herzog verwies in diesem Zusammenhang auf die notwendige Umprogrammierung von Kassensystemen und den Aufwand für Personalschulungen.

In der Praxis bereiten sich Unternehmen bereits auf die Umstellung vor; so berichtete die Bäckerei Exner mit zehn Filialen im Stadtgebiet von bereits durchgeführten Mitarbeiterschulungen und der Vorbereitung auf Preisdiskussionen mit der Kundschaft.

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