Polizeidaten: Landeskriminalämter nutzen Werbedaten ohne Rechtsgrundlage
02.06.2026 - 08:00:07 | boerse-global.de
Das belegen Recherchen von netzpolitik.org und dem Bayerischen Rundfunk.
LKA greifen auf Standortdaten zu
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Die Landeskriminalämter in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern haben die Nutzung solcher Datenbestände bestätigt. In Mecklenburg-Vorpommern geht es sogar um Standortdaten, die Werbedienstleister über mobile Apps sammeln.
Die Herkunft ist fragwürdig: Oft stammen die Informationen aus dem Handel mit Nutzerprofilen. Das könnte gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoßen. Neun weitere Landeskriminalämter verweigerten jede Auskunft zu ihren Beschaffungspraktiken.
Juristen sehen Rechtsbruch
Keine der 16 Landesdatenschutzbehörden konnte eine konkrete Rechtsgrundlage nennen, die den Ankauf solcher Daten legitimiert. Die Datenschutzbehörde in Mecklenburg-Vorpommern hat bereits eine Prüfung eingeleitet.
Der Polizeirechtler Professor Mark Zöller von der LMU München stuft die Praxis als rechtswidrig ein. Seine Sorge: Staatliche Organe umgehen durch den Rückgriff auf private Databroker den Richtervorbehalt. Der gilt eigentlich für Überwachungsmaßnahmen wie Funkzellenabfragen. Kritiker warnen vor der Verschmelzung von privater Datenüberwachung und staatlicher Strafverfolgung.
Abhängigkeit von US-Software
Die Debatte wird durch bestehende Abhängigkeiten von ausländischen Anbietern verschärft. In Hessen läuft seit 2017 die Analysesoftware Hessendata des US-Konzerns Palantir. Das Bundesverfassungsgericht erklärte deren Nutzung 2023 teilweise für verfassungswidrig.
Hessens Innenminister Poseck kündigte an, nach Vertragsende auf europäische Alternativen umzusteigen. Auch Bayern, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg setzen Palantir-Software ein.
KI vor Gericht gescheitert
Das Amtsgericht Reutlingen lehnte im Februar 2026 einen Haftbefehl ab, der nur auf einem KI-Treffer des Bundeskriminalamts beruhte. Grund: Die Funktionsweise des Algorithmus und seine Fehlerraten waren nicht nachvollziehbar dokumentiert. Klassische Ermittlungsarbeit fehlte komplett.
Neue Regeln für Daten und KI
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Seit September 2025 gilt in der EU der Data Act. In Deutschland ist die Bundesnetzagentur für die nationale Umsetzung zuständig. Amnesty International fordert strengere Regeln für KI-Training: Massenhaftes Web-Scraping für Modelle wie GPT-3 oder Llama basiere oft auf rechtswidrig erlangten Daten.
In Berlin prüft man derweil KI-gestützte Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen und Museen. Eine Entscheidung über die Bewegungsmuster-Analyse wird für Herbst 2026 erwartet.
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