Polizei, Standortdaten

Polizei kauft Standortdaten: 13 Milliarden Handy-Punkte ohne Richtervorbehalt

03.06.2026 - 13:54:21 | boerse-global.de

Ermittlungsbehörden nutzen kommerzielle Standortdaten aus der Werbeindustrie. Juristen und Datenschützer sehen darin einen Rechtsverstoß.

Soc Ivoirienne Des Tabacs: Jahresergebnisse am 6. Mai - Bild: über boerse-global.de
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Das zeigen Recherchen von Bayerischem Rundfunk und netzpolitik.org. Juristen und Datenschützer schlagen Alarm.

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LKA bestätigt Einsatz von Werbedaten

Das Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern gab zu, Standortdaten aus der Werbebranche genutzt zu haben – in geringem Umfang und zur Bekämpfung von Online- und Wirtschaftskriminalität. Auch Brandenburgs LKA räumte ein, Dienste von Datenhändlern in Anspruch zu nehmen. Ob dort explizit Standortdaten gekauft wurden, blieb offen.

Die Praxis variiert stark zwischen den Bundesländern. Bremen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein verneinten den Einsatz solcher Daten. Neun weitere Bundesländer verweigerten unter Berufung auf Geheimhaltungsinteressen die Auskunft. Die Bundesregierung schloss einen Datenkauf durch das Bundeskriminalamt in der Vergangenheit nicht grundsätzlich aus.

Fehlende Rechtsgrundlage für Datenkauf

Strafrechtler Mark Zöller von der LMU München stuft die Praxis als rechtswidrig ein. „Ich sehe derzeit keine ausreichende Rechtsgrundlage für den kommerziellen Erwerb von Bewegungsdaten durch den Staat“, so der Jurist. Datenschützer warnen: Der Zukauf bei privaten Brokern umgehe den für Überwachungsmaßnahmen nötigen Richtervorbehalt.

Der Landesdatenschutzbeauftragte von Mecklenburg-Vorpommern hat bereits ein Prüfverfahren eingeleitet. Der Chaos Computer Club kritisiert den Handel mit sensiblen Informationen scharf. In Probedatensätzen von spezialisierten ADINT-Dienstleistern (Advertising Intelligence) fanden die Recherchen rund 13 Milliarden Handy-Standortpunkte.

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Debatte um Überwachung verschärft sich

Die Enthüllungen fallen in eine Zeit hitziger Diskussionen über Polizeibefugnisse. Parallel dazu plant der Bundesrat eine deutliche Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung. Die Speicherfrist für IP-Adressen soll auf sechs Monate verdoppelt werden. Ein sogenanntes Quick-Freeze-Verfahren soll Landespolizeien und Geheimdiensten den Zugriff auf Standort- und Inhaltsdaten erleichtern.

In Mecklenburg-Vorpommern fordern Grüne, FDP und AfD Aufklärung über das Ausmaß der Datenkäufe. Kritiker befürchten den Einstieg in die Massenüberwachung – besonders, weil die Daten ursprünglich für Marketingzwecke gesammelt wurden. Ähnliche Praktiken sind bereits von US-Behörden und Sicherheitsorganen in Ungarn bekannt.

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