PNOG-Entwurf, Pflegegrad

PNOG-Entwurf: Pflegegrad 1 soll ab 2027 den Entlastungsbetrag verlieren

Veröffentlicht am: 10.10.2026 um 08:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der Kabinettsentwurf ordnet Pflegeleistungen neu; Verbände kritisieren fehlende Flexibilität und fordern Verbesserungen im parlamentarischen Verfahren.

PNOG-Entwurf: Geplante Änderungen bei Pflegebudgets ab 2027
Ein sonnendurchfluteter Wohnraum mit einem Sessel und einer Decke, der eine ruhige und häusliche Atmosphäre vermittelt. Illustration mit AI erstellt.

Pflegende Angehörige benötigen eine verlässliche finanzielle Absicherung, um sich die notwendigen Auszeiten von der körperlich wie seelisch fordernden Pflegearbeit leisten zu können. Vor diesem Hintergrund sehen Verbände und Interessenvertretungen den aktuellen Gesetzentwurf der Bundesregierung mit deutlicher Skepsis.

Das Bundeskabinett beschloss am 30. September 2026 den Entwurf für das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PNOG), der weitreichende Umstrukturierungen bei den bisherigen Entlastungsleistungen vorsieht.

Geplante Neuregelung der Budgets ab 2027

Nach dem Beschluss des Bundeskabinetts soll der bisherige Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich zum 1. Januar 2027 entfallen. Für Menschen mit Pflegegrad 1 ist dieser Wegfall ersatzlos vorgesehen.

Für die Pflegegrade 2 bis 5 plant die Bundesregierung stattdessen ein zweckgebundenes Sozialraumbudget in Höhe von bis zu 175 Euro pro Monat, für Pflegebedürftige unter 25 Jahren von bis zu 300 Euro monatlich.

Zudem soll das bisherige Pflegegeld für die häusliche Pflege ab Pflegegrad 2 durch ein Entlastungsbudget abgelöst werden. Der Entwurf sieht hierfür gestaffelte Monatsbeträge vor:
- Pflegegrad 2 soll von 347 Euro auf 380 Euro steigen,
- Pflegegrad 3 von 599 Euro auf 630 Euro,
- Pflegegrad 4 von 800 Euro auf 890 Euro und
- Pflegegrad 5 von 990 Euro auf 1.080 Euro.

Pflegegrad 1 erhält kein entsprechendes Budget. Da das neue Entlastungsbudget künftig auch Aufwendungen für Verbrauchspflegehilfsmittel von derzeit bis zu 42 Euro monatlich sowie Leistungen der Ersatzpflege abdecken soll, stellt der nominelle Zuwachs für viele Haushalte kein vollständig frei verfügbares Plus dar.

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Der Kabinettsentwurf vom 30. September 2026 sieht vor, dass Pflegegrad 1 den Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich ab 2027 ersatzlos verliert. Der kostenlose Leitfaden zeigt in drei Schritten, welche Leistungen Ihnen nach dem Entwurf noch zustehen und wie Sie sich jetzt vorbereiten. Kostenlosen Pflege-Leitfaden jetzt anfordern

Sorge vor Verlust an Flexibilität

Pflegeverbände warnen vor spürbaren Einschnitten für den Alltag häuslich Pflegender. Bislang steht Familien ab Pflegegrad 2 ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro zur Verfügung, der flexibel für die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege genutzt werden kann. Der PNOG-Entwurf sieht vor, dieses System aufzuteilen und unter anderem ein Überbrückungsbudget von bis zu 2.285 Euro je Kalenderjahr für die Pflegegrade 2 bis 5 einzuführen.

Kritik entzündet sich daran, dass das neue Sozialraumbudget Kosten für die Tagespflege nicht abdecken soll. Bislang konnten Angehörige ungenutzte Beträge zur Deckung von Eigenanteilen bei der Tagespflege verwenden.

Zudem fehlt im Entwurf eine ausdrückliche Übergangsregelung für angesparte Altbeträge aus dem Vorjahr. Verbände fordern daher flexible Leistungsmodelle, damit Angehörige weiterhin unkompliziert Ersatzpflege in Anspruch nehmen können, wenn sie Erholung benötigen.

Weiterer Gesetzgebungsprozess und Finanzierung

Zur Finanzierung der Pflegeversicherung sieht der Regierungsentwurf ab 2027 eine Erhöhung des Kinderlosenzuschlags um 0,3 Prozentpunkte von 0,6 auf 0,9 Prozentpunkte vor. Bei einem allgemeinen Beitragssatz von 3,6 Prozent ergäbe dies einen Gesamtbeitrag von 4,5 Prozent.

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Bislang konnten Angehörige ungenutzte Beträge flexibel für Tagespflege-Eigenanteile einsetzen — der PNOG-Entwurf soll das Sozialraumbudget aber nicht für Tagespflege öffnen und lässt eine Übergangsregel für angesparte Altbeträge offen. Der kostenlose Leitfaden erklärt, was das für Ihre Ersatzpflege-Planung bedeutet und welche Schritte Sie jetzt prüfen sollten. Leitfaden zur Ersatzpflege-Planung sichern

Bei den vorgelegten Plänen handelt es sich um einen Gesetzentwurf, der noch kein geltendes Recht darstellt. Das parlamentarische Verfahren steht noch aus, Bundestag und Bundesrat müssen den Regelungen erst zustimmen. Betroffenenverbände drängen darauf, die Ausgestaltung der Budgets in den anstehenden Beratungen nachzubessern, um die Entlastung der häuslichen Pflege tatsächlich abzusichern.

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