Pneumokokken-Impfung: STIKO empfiehlt Schutz für chronisch kranke Kinder ab zwei
Veröffentlicht am: 27.09.2026 um 12:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Mit dem einsetzenden Herbst informieren Krankenkassen und Gesundheitsexperten über wirksame Schutzmaßnahmen, um akuten Infektionen vorzubeugen. Gefährdete Personenkreise, darunter ältere Menschen sowie Kinder mit chronischen Erkrankungen, bedürfen in der kälteren Jahreszeit eines gezielten Schutzes.
Laut der AOK nehmen Arztbesuche wegen Atemwegsinfekten gewöhnlich ab Ende September bis zum Jahreswechsel zu. Auswertungen der Techniker Krankenkasse zeigen zudem, dass die Zahl der Krankmeldungen im Oktober und Januar ansteigt und ihren Höhepunkt regelmäßig im Februar erreicht.
Für die dritte Septemberwoche verzeichnete das Robert Koch-Institut (RKI) rund 5,5 Millionen Neuerkrankungen an akuten Atemwegsinfektionen in Deutschland, womit die Aktivität im üblichen saisonalen Bereich verblieb, während Influenzanachweise noch sehr selten auftraten.
Hygienestandards und Alltagsmaßnahmen im Test
Um Übertragungsrisiken im Alltag zu reduzieren, raten Fachleute zu erprobten Basismaßnahmen. Neben dem Abstand zu Erkrankten und dem Tragen einer Maske bei Bedarf gilt gründliches Händewaschen für 20 bis 30 Sekunden als wirksamer Schutzfaktor. Regelmäßiges Lüften senkt die Erregerkonzentration in geschlossenen Räumen weiter ab. Obwohl diese Verhaltensweisen das Infektionsrisiko vermindern, können sie Erkrankungen nicht vollständig verhindern.
Auch die Lebensführung beeinflusst die körpereigene Abwehr. Schlafmangel und anhaltender Stress können Studien zufolge das Immunsystem schwächen, weshalb für Erwachsene eine Schlafdauer von rund 7 bis 9 Stunden pro Nacht als Richtwert gilt. Eine deutsche Untersuchung mit jeweils 25 Teilnehmenden verzeichnete bei regelmäßigen Saunagängern etwa halb so viele Erkältungsfälle, wobei die Autoren auf die Notwendigkeit weiterer Studien hinweisen.
Nahrungsergänzungsmitteln sind hingegen klare Grenzen gesetzt. Nach Angaben der AOK belegen Studien keinen präventiven Schutz vor Erkältungen durch die Gabe von Vitamin C, Zink, Knoblauch oder Vitamin D. Hochdosiertes Vitamin C gilt nicht als verlässliche Prophylaxe, und Vitamin D sollte lediglich bei medizinisch nachgewiesenem Bedarf eingenommen werden.
Bei einem bereits ausgebrochenen Infekt deuten Untersuchungen jedoch darauf hin, dass Vitamin C und Zink die Krankheitsdauer möglicherweise verkürzen können.
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Gezielte Impfempfehlungen für gefährdete Gruppen
Für einen verlässlichen Schutz vor schweren Verläufen setzen Experten auf Schutzimpfungen. Menschen ab 60 Jahren wird die jährlich eine Grippeimpfung empfohlen, da sie das Risiko von Komplikationen und stationären Behandlungen verringert. Die Vakzine wird jährlich neu angepasst.
Der beste Zeitraum für die Verabreichung liegt im Herbst, ein späterer Termin zu Winterbeginn gilt dennoch als sinnvoll. Infektiologe Christoph Spinner wies darauf hin, dass bislang weniger als ein Drittel der Personen mit entsprechender Impfempfehlung geschützt ist.
Besondere Aufmerksamkeit gilt auch chronisch kranken Kindern, die etwa ein Fünftel der Altersgruppe bis 17 Jahre ausmachen; zu den häufigsten Diagnosen zählen Neurodermitis mit 12,8 Prozent und Asthma mit 6 Prozent.
RKI-Daten zufolge waren in den vergangenen Jahren lediglich rund 10 Prozent der Kinder und Jugendlichen mit Grunderkrankungen gegen Influenza geimpft. Zudem sterben in Deutschland schätzungsweise 5.000 Menschen jährlich an Infektionen durch Pneumokokken.
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Für vorerkrankte 2- bis 17-Jährige ist die Gefahr einer Behandlung wegen einer schweren Pneumokokken-Erkrankung bis zu 17,8-fach erhöht. Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) Kindern ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr mit relevanten Grunderkrankungen eine einmalige Pneumokokken-Impfung, deren Kosten die Krankenkassen übernehmen.
Verhaltensregeln bei Symptomen und arbeitsrechtliche Vorgaben
Treten Symptome einer akuten Atemwegsinfektion auf, empfehlen Krankenkassen und das RKI, möglichst 3 bis 5 Tage zu Hause zu bleiben, bis eine deutliche Besserung spürbar ist.
Im familiären Umfeld greift bei erkrankten Kindern die gesetzliche Freistellung. Ohne politische Verlängerung läuft die Sonderregelung über 15 Arbeitstage je Elternteil und Kind – für Alleinerziehende 30 Tage – zum Jahresende aus. Maximal sind derzeit 35 beziehungsweise 70 Tage bei mehreren Kindern vorgesehen.
Auswertungen der AOK PLUS zeigen, dass lediglich rund 2 Prozent der Versicherten das volle Kontingent von 15 Tagen beanspruchen. Einer weiteren AOK-Analyse zufolge entfielen 73 Prozent der Kinderkrankentage im Jahr 2025 auf Frauen. Gegen eine Fortführung der aktuellen Tagekontingente sprach sich Bundespolitiker Carsten Linnemann aus; ein neuer Gesetzesbeschluss liegt bislang nicht vor.
