Phishing-Welle: KI-Betrug um 1.200% gestiegen, Millionen gefährdet
07.06.2026 - 07:17:54 | boerse-global.de
Die Masche ist perfide: Betrüger verschicken SMS, in denen sie behaupten, gesammelte Treuepunkte würden bald verfallen oder müssten dringend eingelöst werden. Ziel ist es, an sensible Bankdaten zu gelangen und unberechtigte Abbuchungen vorzunehmen.
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So funktioniert der Betrug
Die Nachrichten enthalten einen Link, der auf eine gefälschte Webseite führt. Diese sieht täuschend echt aus und imitiert die offiziellen Portale bekannter Supermarktketten. Dort werden die Opfer aufgefordert, ihre Kontoverbindungen oder Kreditkartendaten einzugeben – angeblich, um die Punkte zu sichern.
In Wirklichkeit wollen die Angreifer Geld stehlen oder sich Zugang zum Online-Banking verschaffen.
Die Polizei rät: Keine Links in unaufgeforderten Nachrichten öffnen. Keine persönlichen Daten preisgeben. Wer bereits hereingefallen ist, sollte sofort die Bank kontaktieren und Konten sowie Karten sperren lassen.
KI macht Phishing gefährlicher
Die aktuelle Betrugswelle ist Teil eines globalen Trends. Die Zahl KI-gestützter Phishing-Angriffe ist innerhalb von zwei Jahren um 1.200 Prozent gestiegen. Die Nachrichten wirken immer professioneller und sind für Laien kaum noch als Betrug zu erkennen.
Internationale Behörden wie das FBI beziffern die weltweiten Verluste durch Cyberkriminalität für 2025 auf rund 19,2 Milliarden Euro – ein Plus von 26 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
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Die Täter nutzen zunehmend Daten aus früheren Lecks, etwa einem Vorfall bei einer großen Hotel-Buchungsplattform im April 2026. Auch Messenger wie WhatsApp werden für gezielte Attacken eingesetzt.
BGH-Urteil: Kunden haften bei Fahrlässigkeit
Wer auf solche Maschen hereinfällt, kann teuer bezahlen – und zwar dauerhaft. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) von Anfang März 2026 macht das deutlich.
Das Gericht entschied: Wer nach einem betrügerischen Anruf TANs weitergibt, handelt grob fahrlässig. Im konkreten Fall verlor eine Kundin fast 40.000 Euro, weil sie mehrere Transaktionsnummern preisgab.
Moderne Sicherheitsverfahren wie das chipTAN-Verfahren erfüllen laut BGH die notwendigen Anforderungen. Bei solchem Fehlverhalten haften Kunden selbst für den Schaden.
Auch neue Schutzmaßnahmen helfen nur bedingt: Die automatische Erkennung von Betrugsanrufen auf bestimmten Smartphones – erst Anfang Juni eingeführt – kann die persönliche Wachsamkeit nicht ersetzen.
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