Phishing-Welle, Betrüger

Phishing-Welle: Betrüger nutzen echte Bankverbindungen der Bundeskasse

Veröffentlicht am: 19.08.2026 um 23:53 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Betrüger nutzen echte Bankverbindungen der Bundeskasse für gefälschte Forderungen. Behörden warnen vor Krypto-Gebühren und Phishing-Mails.

Bundeskasse warnt vor gefälschten Zahlungsaufforderungen und Phishing-Maschen
Eine Person hält ein verdächtiges Dokument mit einem QR-Code an einem Schreibtisch. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die Bundeskasse und das Bundesministerium der Finanzen (BMF) haben eine dringende Warnung vor betrügerischen Zahlungsaufforderungen herausgegeben, die derzeit im Namen der Finanzverwaltung verbreitet werden.

Die Täter nutzen dabei eine besonders raffinierte Methode: Sie verwenden in ihren Schreiben teilweise die echten Bankverbindungen der Bundeskasse, um Seriosität vorzutäuschen. In den gefälschten Dokumenten werden die Empfänger dazu aufgefordert, Zahlungen für angebliche Kryptogewinne oder Verspätungszuschläge des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) zu leisten.

Gefälschte Schreiben fordern Gebühren für Kryptogewinne

Nach Angaben der Behörden zielen die gefälschten BZSt-Schreiben darauf ab, Empfänger zur Zahlung von Verspätungszuschlägen zu bewegen. In anderen Varianten wird die Auszahlung hoher Kryptogewinne in Aussicht gestellt. Diese sei jedoch an die Bedingung geknüpft, vorab eine Gebühr an die Anti-Money Laundering Authority (AMLA) zu entrichten.

Das Bundesfinanzministerium stellte klar, dass weder das BMF selbst noch die Europäische Zentralbank (EZB), der Internationale Währungsfonds (IWF) oder die AMLA Gebühren in dieser Form fordern. Experten raten dringend dazu, keine Links in solchen Schreiben zu öffnen, keinerlei Zahlungen zu leisten und im Zweifelsfall die offiziellen Kontaktwege der Behörden zur Prüfung zu nutzen.

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Zunahme von Phishing-Kampagnen und Quishing

Parallel zu den postalischen Fälschungen wird vor Phishing-Mails gewarnt, die Steuererstattungen versprechen. Unter dem Schlagwort „trop-perçu“ (zu viel gezahlt) versuchen Betrüger, im Namen der Finanzverwaltung sensible Daten abzugreifen. Auch hier lautet die Empfehlung der Behörden, keine Anhänge zu öffnen und keine persönlichen Informationen preiszugeben.

Neben klassischen E-Mails gewinnen neue Betrugsformen wie das sogenannte „Quishing“ an Bedeutung. Die Polizei Bielefeld berichtete von einem Fall, in dem gefälschte QR-Codes für den Datendiebstahl genutzt wurden. Eine Betroffene konnte einen finanziellen Schaden nur durch den rechtzeitigen Abbruch des Bezahlvorgangs verhindern.

Ebenso warnt die Verbraucherzentrale NRW vor gefälschten Bußgeldbescheiden, die per E-Mail mit dem Betreff „Wichtige Verwaltungsmitteilung Deutschland“ versendet werden. Diese Nachrichten setzen die Empfänger mit einer 24-Stunden-Frist unter Druck und versprechen Rabatte bei schneller Zahlung. Deutsche Behörden stellen Bußgeldbescheide jedoch grundsätzlich auf dem Postweg zu.

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Aufsichtsbehörden und Justiz verschärfen Kontrollen

Auch der Finanzsektor ist von der aktuellen Welle betroffen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstlöschungsaufsicht (BaFin) veröffentlichte eine Warnung vor der Plattform basiswallet(.)co. Das Unternehmen biete Kryptowerte-Dienstleistungen an, ohne über die erforderliche Erlaubnis zu verfügen.

Anlegern wird geraten, Anbieter vorab in der Unternehmensdatenbank der BaFin zu prüfen. Wer bereits Gelder überwiesen hat, sollte sämtliche Vorgänge dokumentieren und bei erneuten Forderungen für angebliche Auszahlungen besonders vorsichtig sein.

Dass Betrugsopfer auch juristisch unter Druck geraten können, zeigt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg (Az. 5 U 89/25). Ein Käufer musste den Kaufpreis für einen Gebrauchtwagen in Höhe von knapp 17.000 Euro erneut entrichten, nachdem er den Betrag aufgrund einer manipulierten E-Mail-Rechnung auf ein Betrügerkonto überwiesen hatte. Das Gericht sah die Zahlungspflicht durch die „E-Mail-Interception“ nicht als erfüllt an.

Im Freizeitbereich wird zudem vor Ticketbetrug gewarnt. Für ein Konzert der Band „Die Toten Hosen“ im September 2026 in Minden kursieren Angebote auf dem Zweitmarkt für bis zu 600 Euro, während die offiziellen Tickets ursprünglich rund 80 Euro kosteten. Fans werden vor ungültigen oder gefälschten Karten gewarnt, die über inoffizielle Kanäle vertrieben werden.

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