Phishing nach Reisebuchung: Gestohlene Gästedaten machen Nachrichten echt
Veröffentlicht am: 18.10.2026 um 22:21 Uhr | Redaktion boerse-global.deVerbraucherschützer schlagen Alarm wegen einer neuen Betrugsmasche, die gezielt Reisende unmittelbar nach einer Buchung ins Visier nimmt. Wie das Magazin wmn.de am 18. Oktober 2026 berichtete, versuchen Kriminelle über gefälschte E-Mails, SMS und Messenger-Nachrichten an sensible Zahlungsinformationen zu gelangen. Dabei fordern die Absender die Empfänger dazu auf, ihre Zahlungsdaten – etwa die Nummer der Kreditkarte – nachträglich zu verifizieren.
Kriminelle nutzen gestohlene Buchungsdaten
Um bei den Betroffenen keinen Verdacht zu wecken, setzen die Betrüger auf zuvor entwendete Gästedaten. Für die direkte und personalisierte Ansprache greifen die Angreifer auf echte Informationen wie den vollständigen Namen, die hinterlegte Telefonnummer, die E-Mail-Adresse sowie die jeweilige Buchungsnummer zurück.
Um die Reisenden zu unbedachten Handlungen zu drängen, bauen die Täter gezielt Druck auf: In den betrügerischen Benachrichtigungen wird behauptet, dass die gebuchte Reise oder Unterkunft nur dann bestehen bleibe und aufrechterhalten werde, wenn die verlangte Verifizierung der Daten unverzüglich durchgeführt wird.
Datenleck bei Tourismusdienstleister als Ursache
Die für die Angriffe genutzten Daten stammen aus einem vorherigen Sicherheitsvorfall. Den Angaben zufolge wurden die sensiblen Kundendaten laut einem Bericht des NDR bei einem Cyberangriff auf die Buchungssoftware eines Tourismusdienstleisters erbeutet.
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Vor der aktuellen Masche warnte unter anderem Sebastian Schmidt, der Landesbeauftragte für Datenschutz in Mecklenburg-Vorpommern. Entsprechende Fälle treten sowohl in Mecklenburg-Vorpommern als auch im gesamten Bundesgebiet auf. Das genaue Ausmaß der Betrugswelle ist derzeit allerdings noch unklar.
Empfehlungen für Betroffene und Reisende
Verbraucherschützer weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass zusätzliche Zahlungsaufforderungen oder Verifizierungsnachrichten in der Zeit zwischen der erfolgten Buchung und dem tatsächlichen Antritt des Aufenthalts unüblich sind.
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Als wirksamen Schutz empfehlen die Verbraucherzentralen, bei verdächtigen Anfragen nicht über die übermittelten Links zu reagieren, sondern telefonisch bei der jeweiligen Unterkunft nachzufragen. Dabei sollte ausschließlich die Rufnummer verwendet werden, die in der ursprünglichen Buchungsbestätigung hinterlegt ist.
Sollten Urlauber bereits sensible Daten preisgegeben haben, raten Verbraucherschützer zu schnellem Handeln: Betroffene sollten umgehend ihre Bank sowie die entsprechenden Zahlungsdienstleister informieren, um gefährdete Zahlungskarten sperren zu lassen. Darüber hinaus wird Betroffenen empfohlen, unverzüglich eine Strafanzeige zu erstatten.
