Pflegeversicherung, Millionen

Pflegeversicherung: Sechs Millionen Betroffene fürchten massive Kürzungen

Veröffentlicht am: 20.09.2026 um 13:11 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Das PNOG soll 2027 starten, stößt aber auf Kritik: Verbände warnen vor Versorgungslücken, höheren Eigenanteilen und zusätzlicher Bürokratie.

Pflegereform 2027: Verbände warnen vor Kürzungen und Kosten
Ein leeres, ordentlich gemachtes Krankenbett in einem hellen, minimalistischen Zimmer. Illustration mit AI erstellt.

Die geplante Pflegereform der Bundesregierung, das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Verbände, Fachgesellschaften und Kommunen äußern jedoch erhebliche Bedenken gegenüber den geplanten Einsparungen und warnen vor Gefahren für die Versorgungssicherheit chronisch Kranker und Pflegebedürftiger.

Kritiker befürchten, dass durch die vorgesehenen Kürzungen Arbeitskräfte und rund 1.000 Pflegeplätze verloren gehen könnten. Um auf die Konsequenzen aufmerksam zu machen, startet die Kampagne „Das leere Pflegebett" am Montag.

Neue Schwellenwerte und finanzielle Folgen für Betroffene

Parallel zum PNOG sollen zum 1. Januar 2027 auch neue Pflegegrad-Schwellenwerte gelten. Der Sozialverband VdK empfiehlt Betroffenen deshalb, einen Pflegegrad noch im laufenden Jahr 2026 zu beantragen, da der Gesetzentwurf einen Bestandsschutz vorsieht. Die Bundesregierung erhofft sich durch die Reform Einsparungen von über 20 Milliarden Euro bis 2030.

Wie stark sich Änderungen bei den Pflegegraden finanziell auswirken können, zeigen die aktuellen Sätze für 2026: Beim Pflegegeld erhalten Betroffene je nach Pflegegrad zwischen 347 Euro (Pflegegrad 2) und 990 Euro (Pflegegrad 5) monatlich, bei Pflegesachleistungen reichen die Beträge bis zu 2.299 Euro.

Eine Herabstufung von Pflegegrad 3 auf 2 bedeutet 252 Euro weniger im Monat beziehungsweise 3.024 Euro weniger im Jahr. Bei nur 29 erreichten Punkten – was lediglich Pflegegrad 1 entspricht – kann die Differenz im ersten Bezugsjahr bis zu 4.053 Euro betragen.

Zudem kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder streichen, etwa bei versäumten Pflichtberatungen nach Paragraf 37 Absatz 6 SGB XI, bei rechtmäßiger Herabstufung, nicht gesicherter häuslicher Pflege oder längeren Krankenhausaufenthalten.

Fachverbände fordern Nachbesserungen

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) begrüßt zwar die geplante Strukturkommission Pflege, warnt aber vor voreiligen Strukturentscheidungen durch das PNOG. Verbandspräsidentin Vera Lux betonte, das Gesetz müsse sich auf kurzfristige Finanzierungs- und Effizienzmaßnahmen beschränken.

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Der DBfK formuliert fünf Forderungen: den Erhalt der Pflegebegleitung, die Beibehaltung der Tariftreue, das Zurückstellen geplanter Pflegegrad-Änderungen, eine zusätzliche Finanzierung der Digitalisierung sowie eine Stärkung der ambulanten Versorgung. Zudem müssten Pflegefachpersonen verbindlich in der Strukturkommission vertreten sein.

Bundesgesundheitsminister Dr. Carsten Linnemann (CDU), der seit dem 29. Juli 2026 im Amt ist und auf Nina Warken folgte, treibt die geplante Strukturkommission voran, die im Vorfeld der für 2027 vorgesehenen Reform Vorschläge erarbeiten soll.

Laut Linnemann gibt es derzeit über sechs Millionen Pflegebedürftige in Deutschland, bis 2050 werden rund 7,5 Millionen erwartet. Ohne Gegenmaßnahmen fehlten demnach im Jahr 2027 rund 8 Milliarden Euro in der Pflegeversicherung. Der Einzelplan 15 des Bundeshaushalts sieht für 2027 rund 14,33 Milliarden Euro vor.

Eigenanteile als wachsende Belastung

Neben den strukturellen Reformplänen rückt die finanzielle Belastung der Betroffenen selbst in den Fokus. Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) warnt, Pflege werde zur Armutsfalle. Präsidentin Gerda Hasselfeldt verwies darauf, dass Pflegebedürftige im Schnitt über 3.100 Euro monatlich im ersten Jahr eines Heimaufenthalts selbst zahlen müssten, in manchen Regionen über 4.000 Euro.

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Das DRK fordert eine Deckelung des Eigenanteils auf einen festen, planbaren Betrag, während der rest von Pflegekassen und Staat getragen werden solle. Eine komplette Pflegevollversicherung hält Hasselfeldt für unrealistisch.

Auch der Deutsche Städtetag forderte am 18. September 2026 einen Umbau der Pflegeversicherung. Präsident Burkhard Jung nannte einen Deckel von höchstens 1.500 Euro monatlichem Eigenanteil, orientiert an einem Modell von Anke Rehlinger, wobei der Rest von Bund, Ländern und Kommunen finanziert werden solle.

Zum 1. Juli 2026 zahlten Pflegebedürftige demnach im ersten Heimjahr bundesweit durchschnittlich 3.364 Euro monatlich – 256 Euro mehr als im Vorjahr, ohne Leistungszuschlag sogar rund 3.677 Euro. In Leipzig seien die Ausgaben für die Hilfe zur Pflege innerhalb von fünf Jahren um rund 300 Prozent gestiegen.

Langfristige Pflegedauer und steigende Kosten

Ein am Montag in Berlin veröffentlichter Barmer Pflegereport zeigt, dass sich die durchschnittliche Pflegedauer von 3,9 Jahren bei kürzlich Verstorbenen auf bis zu 7,5 Jahre bei aktuell Pflegebedürftigen erhöhen könnte.

Die damit verbundenen Kosten stiegen laut Studienautor Heinz Rothgang von der Universität Bremen von rund 50.000 Euro auf etwa 76.000 Euro. Der durchschnittliche Pflegegeldbezug erhöhte sich demnach von 13.100 auf 30.300 Euro. Zwischen 2015 und 2023 stiegen zudem die Löhne im Pflegebereich um 59 Prozent bei Hilfskräften und um 53 Prozent bei Fachkräften.

Bürokratischer Aufwand als zusätzliche Belastung

Neben den finanziellen Herausforderungen beklagt der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) einen hohen bürokratischen Aufwand. Nach Angaben von 1.016 Mitgliedsunternehmen entsteht durch das Einlesen der Gesundheitskarten im Schnitt ein organisatorischer Aufwand von 21,6 Stunden pro Quartal beziehungsweise 86,4 Stunden jährlich pro Einrichtung.

Hochgerechnet auf 26.799 ambulante Dienste und Pflegeeinrichtungen ergibt sich daraus laut bpa ein Gesamtaufwand von rund 2,3 Millionen Stunden pro Jahr. Zusätzlich verweist der Verband auf durchschnittliche Wartezeiten von 26 Minuten je Praxisbesuch. bpa-Präsident Bernd Meurer fordert deshalb einen digitalen Abruf der Kartendaten über die Telematikinfrastruktur.

Die Vielzahl der Forderungen von Verbänden, Kommunen und Fachgesellschaften macht deutlich, dass die geplante Pflegereform in ihrer aktuellen Form auf breiten Widerstand trifft. Ob die Bundesregierung die vorgebrachten Bedenken vor dem geplanten Inkrafttreten zum 1. Januar 2027 aufgreift, bleibt offen.

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