Pflegeversicherung, Milliarden

Pflegeversicherung: 8 Milliarden Euro Defizit 2027 droht

Veröffentlicht am: 17.09.2026 um 12:52 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die Pflegekasse erwartet wachsende Finanzierungslücken. Ein Reformentwurf sieht Änderungen bei Leistungen und Eigenanteilen vor, ist aber unbeschlossen.

Pflegeversicherung vor Milliardenlücke: Reformpläne sorgen für Streit
Ein leerer, modern gestalteter Flur in einer Pflegeeinrichtung mit natürlichem Lichteinfall. Illustration mit AI erstellt.

Die soziale Pflegeversicherung steuert nach Einschätzung von Bundesgesundheitsminister Linnemann (CDU) auf eine finanzielle Krise zu. In seiner Haushaltsrede bezeichnete er die Lage als "desaströs" und bezifferte das für 2027 erwartete Defizit auf rund 8 Milliarden Euro.

Für 2028 rechnet sein Ministerium sogar mit Prognosen von über 15 Milliarden Euro. Die Pflegeausgaben liegen laut Linnemann derzeit bei rund 75 Milliarden Euro pro Jahr, während bis 2050 mit rund 7,5 Millionen Pflegebedürftigen gerechnet wird. Das Ministerium hält Einsparungen von rund 10 Prozent für nötig.

Konkrete Zahlen des GKV-Spitzenverbands

Der GKV-Spitzenverband stützt die Warnungen mit eigenen Daten: Im ersten Halbjahr 2026 verzeichnete die soziale Pflegeversicherung ein Defizit von 770 Millionen Euro, bei einem Ausgabenanstieg von 11 Prozent gegenüber einem Beitragswachstum von nur 3,9 Prozent.

Für das Gesamtjahr 2026 prognostiziert der Verband ein Defizit von 4,4 Milliarden Euro, für 2027 einen zusätzlichen Finanzbedarf von 10 Milliarden Euro, wovon rund 7,5 Milliarden Euro auf das Defizit entfallen.

Ende 2023 gab es laut GKV-Spitzenverband knapp 5,7 Millionen Pflegebedürftige nach SGB XI. Der Eigenanteil im ersten Heimjahr betrug zum 1. Juli 2026 bereits 3364 Euro monatlich – ein Anstieg von 256 Euro gegenüber dem Vorjahr.

Strukturkommission und geplantes Sparpaket

Linnemann kündigte eine Strukturkommission an, die bis 2027 Reformvorschläge erarbeiten soll. Ohne eine solche Reform drohe in den 2030er-Jahren ein Kollaps des Systems. Parallel dazu soll noch im September ein Gesetzentwurf zur kurzfristigen Stabilisierung das Kabinett erreichen.

Der Verband bad e.V., vertreten durch Andrea Kapp, kritisierte allerdings fehlenden politischen Willen. In einer Zukunftswerkstatt des Fachmediums CARE KONKRET berieten Ende August mehr als 40 Experten zu fünf Themenfeldern, darunter Tarifrefinanzierung, Rückzahlung von Corona-Hilfen und das Herauslösen der Rentenbeiträge pflegender Angehöriger.

Die Johanniter-Unfall-Hilfe, vertreten durch Thomas Mähnert, bewertet den sogenannten PNOG-Entwurf – das Pflege-Neuordnungsgesetz – vor allem als Sparpaket.

Der Kabinettsbeschluss stehe weiterhin aus, Teile des Gesetzes sollen aber bereits ab 2027 gelten. Mähnert fordert, Struktur- und Finanzierungsreform zusammenzudenken, etwa über ein Fachleistungsstunden-Budget, einen Sockel-Spitze-Tausch und den Abbau von Sektorengrenzen.

Mehrere Sozial- und Hilfsverbände warnen vor Schließungen von Einrichtungen und Einschränkungen bei Pflegediensten und fordern eine sofortige finanzielle Stabilisierung, eine Deckelung der Eigenanteile sowie Bürokratieabbau. Sie kritisieren zudem, dass sich der Kabinettsbeschluss zum PNOG bereits seit Monaten verschiebe.

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Der Eigenanteil im ersten Heimjahr liegt zum 1. Juli 2026 bei 3364 Euro monatlich — 256 Euro mehr als im Vorjahr. Der GKV-Spitzenverband erwartet für 2027 einen zusätzlichen Finanzbedarf von 10 Milliarden Euro. Wer heute die eigenen Ansprüche kennt, kann morgen besser planen. Kostenlosen Pflege-Report anfordern

Was der Entwurf konkret vorsieht

Nach dem PNOG-Entwurf soll das bisherige Pflegegeld in ein Entlastungsbudget überführt werden: Für Pflegegrad 2 wären demnach 386 Euro statt bisher 347 Euro vorgesehen, für Pflegegrad 3 638 Euro statt 599 Euro, für Pflegegrad 4 889 Euro statt 800 Euro und für Pflegegrad 5 1079 Euro statt 990 Euro.

Neue Fälle in Pflegegrad 2 oder 3 sollen in den ersten drei Monaten allerdings nur 50 Prozent erhalten – konkret 193 Euro statt 347 Euro beziehungsweise 319 Euro statt 599 Euro. Die dadurch erwarteten Minderausgaben belaufen sich laut Referentenentwurf auf rund 900 Millionen Euro für 2027. Das Inkrafttreten ist für den 1. Januar 2027 geplant, eine Pflegebegleitung soll erst 2028 folgen.

Für Pflegegrad 1 ist ein weiterer Einschnitt vorgesehen: Der bisherige Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich soll komplett entfallen. In NRW beträfe dies laut Angaben rund 160.000 der etwa 1,4 Millionen Pflegebedürftigen im Land.

Der ASB Bergisch Land betreut allein in Wuppertal 170 Menschen im Rahmen der Alltagshilfe – ein Beispiel dafür, welche praktischen Folgen die geplante Streichung vor Ort haben könnte. Das Reformpaket ist bislang jedoch nicht beschlossen.

Auch die Rentenbeiträge pflegender Angehöriger stehen zur Debatte: Der Entwurf sieht eine Absenkung auf 70 Prozent vor, doch Linnemann selbst will diese Kürzung offenbar verhindern. Zudem sollen sich die Zuschussstufen zum Eigenanteil verschieben – von bisher 12/24/36 Monaten auf künftig 18/36/54 Monate, wobei der volle Zuschuss von 75 Prozent erst nach 54 statt nach 36 Monaten greifen würde.

Ein Bestandsschutz für bereits erreichte Stufen ist vorgesehen. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil liegt vor Zuschuss bei rund 2088 Euro, nach der ersten Stufe bei rund 1775 Euro, hinzu kommen 1068 Euro für Unterkunft und Verpflegung sowie 521 Euro Investitionskosten.

Ministerielle Differenzen und weitere Forderungen

Bundesarbeitsminister Heil (SPD) erwartete den Kabinettsbeschluss zur Pflegereform für einen Mittwoch und nannte eigene Eckpunkte: Geld für Pflegeeinrichtungen soll demnach nur bei Tarifbezahlung fließen, verbunden mit Lohnsteigerungen von bis zu 300 Euro pro Jahr, einem höheren Pflegebeitrag für Kinderlose, einem höheren Bundeszuschuss und einem niedrigeren Eigenanteil für Pflegebedürftige.

Heil plädiert zudem für eine Pflegebürgerversicherung. Der Patientenschützer Brysch forderte darüber hinaus eine Deckelung der reinen Pflegekosten auf 1000 Euro.

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Für neue Fälle in Pflegegrad 2 oder 3 sollen laut PNOG-Entwurf die ersten drei Monate nur 50 Prozent ausgezahlt werden — 193 statt 347 Euro. Der Entlastungsbetrag von 131 Euro für Pflegegrad 1 soll ganz entfallen. Der Kabinettsbeschluss steht noch aus, Teile sollen aber ab 2027 gelten. Leitfaden zu den geplanten Kürzungen sichern

Linnemann selbst will eine Expertenkommission einsetzen, die eine umfassende strukturelle Reform für das kommende Jahr vorbereiten soll, während der Gesetzentwurf zur kurzfristigen Stabilisierung noch im September das Kabinett erreichen soll.

Verdi, SPD und Grüne kritisierten dabei, dass es sich weniger um ein Erkenntnisdefizit als um ein Umsetzungs- und Entscheidungsdefizit handle – die Probleme seien seit Langem bekannt, konkrete politische Schritte blieben jedoch aus.

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