Pflegeversicherung: 22,5 Milliarden Euro Defizit droht 2027/ 28
30.05.2026 - 23:02:08 | boerse-global.deDie Finanzierung der Langzeitpflege, die rechtliche Absicherung nichtehelicher Partnerschaften und die Absicherung im Alter – in mehreren europäischen Ländern stehen zentrale Säulen des Sozialstaats auf dem Prüfstand. In Deutschland und der Schweiz zeichnen sich Reformen ab, die tief in die Lebensplanung der Bürger eingreifen könnten.
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Deutschland: Eigentum als Pflichtbeitrag zur Pflege?
Eine kontroverse Debatte erschüttert die deutsche Sozialpolitik. Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Albert Stegemann, schlägt vor, dass Pflegebedürftige künftig ihr eigenes Vermögen – einschließlich Immobilien – einsetzen müssen, bevor sie auf staatliche Solidarleistungen zurückgreifen können. Bislang gilt selbst genutztes Wohneigentum als geschütztes Schonvermögen, solange der Ehepartner dort wohnen bleibt.
Der Vorstoß kommt zu einem brisanten Zeitpunkt: Der Pflegeversicherung droht für die Jahre 2027/28 ein Defizit von 22,5 Milliarden Euro. Stegemann plädiert zudem für eine Absenkung der Einkommensgrenze, ab der Kinder für ihre pflegebedürftigen Eltern haften müssen. Aktuell liegt diese Schwelle bei 100.000 Euro Bruttojahreseinkommen. Ohne Reform, so warnen Experten, könnten die Beitragssätze bis 2030 auf 4,6 Prozent steigen – für Kinderlose sogar auf 5,5 Prozent.
Der Widerstand ließ nicht lange auf sich warten. Vertreter von SPD und Grünen kritisieren den Vorschlag scharf. Sie befürchten eine massive Verunsicherung in der Bevölkerung – die Angst vor dem Verlust des mühsam erarbeiteten Eigenheims im Alter könnte um sich greifen. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken will bis Anfang Juli 2026 ein formelles Reformkonzept vorlegen.
Schweiz: Der „Pacs" als dritter Weg zwischen Konkubinat und Ehe
In der Schweiz nimmt ein Gesetzesprojekt Gestalt an, das die rechtliche Grauzone für unverheiratete Paare schließen soll. Eine Kommission des Ständerats hat Ende Mai 2026 den Vorentwurf für einen „Pacte civil de solidarité" (Pacs) vorgelegt. Das Modell, das auf eine Initiative des FDP-Ständerats Andrea Caroni zurückgeht, versteht sich als „Konkubinat plus" – eine Option für Paare, die Rechtssicherheit suchen, ohne die vollen rechtlichen Konsequenzen einer Ehe eingehen zu wollen.
Der Pacs würde gegenseitige Fürsorgepflichten, Vertretungsrechte und einen gewissen Kündigungsschutz bei gemeinsam genutztem Wohnraum vorsehen. Deutliche Grenzen gibt es jedoch: Kein Recht auf gemeinsame Adoption, kein gemeinsamer Familienname, keine steuerlichen Vorteile und keine Verbesserungen bei der AHV oder im Erbrecht. Die Auflösung wäre mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen möglich.
Das Vernehmlassungsverfahren läuft bis zum 17. September 2026. Eine parlamentarische Entscheidung wird frühestens 2027 erwartet. Das dürfte spannend werden – denn die Frage, wie viel rechtliche Absicherung moderne Partnerschaftsmodelle brauchen, ist hochpolitisch.
Mietrecht: Die unterschätzte Falle für unverheiratete Paare
Ein oft übersehenes Risiko betrifft unverheiratete Paare im deutschen Mietrecht. Nach § 540 BGB gilt der Lebenspartner als „Dritter". Das bedeutet: Der Hauptmieter muss die ausdrückliche Erlaubnis des Vermieters einholen, bevor der Partner einziehen darf. Ehegatten, Eltern oder Kinder genießen hier einen deutlich stärkeren Schutz – sie dürfen in der Regel ohne Zustimmung einziehen.
Zwar darf der Vermieter die Zustimmung nur verweigern, wenn die Wohnung überbelegt wäre oder der Hausfrieden gestört würde. Doch wer die Erlaubnis schlicht nicht einholt, geht ein erhebliches Risiko ein: Im schlimmsten Fall droht eine Abmahnung oder sogar die fristlose Kündigung des Mietvertrags.
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Vorsorge: Der praktische Werkzeugkasten für den Ernstfall
Neben den großen politischen Reformen rücken auch praktische Hilfsmittel für die persönliche Vorsorge in den Fokus. Die Stadt Saerbeck hat im Mai 2026 eine „Vorsorgemappe" eingeführt, die alle wichtigen Dokumente bündeln soll – von der Vorsorgevollmacht über Versicherungsunterlagen bis hin zu Bestattungswünschen.
Rechtsexperten empfehlen zudem zunehmend ein „Wunschschreiben" als Ergänzung zum Testament. Dieses Dokument ist zwar rechtlich nicht bindend, erlaubt es aber, die Beweggründe für die Verteilung des Nachlasses zu erläutern. Gerade bei komplexen Familienverhältnissen kann das Streitigkeiten vorbeugen. Auch praktische Anweisungen für persönliche Erinnerungsstücke oder die Gestaltung der Beerdigung finden hier ihren Platz – Dinge, die in einem formellen Testament oft fehl am Platz wirken. Wichtig: Das Wunschschreiben muss regelmäßig aktualisiert werden und darf dem Inhalt des Testaments nicht widersprechen.
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