Pflegestrukturkommission, DBfK

Pflegestrukturkommission: DBfK fordert mehr als eine Finanzierungsdebatte

Veröffentlicht am: 17.10.2026 um 20:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der Pflegeverband verlangt neben einer tragfähigen Finanzierung mehr Autonomie für Pflegefachpersonen und eine stärkere Einbindung der Versorgungspraxis.
Ein heller, moderner Krankenhausflur mit natürlichem Lichteinfall und minimalistischer Architektur. Illustration mit AI erstellt.

Anlässlich der Einsetzung der neuen Pflegestrukturkommission warnt der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) vor einer Verengung der Debatte auf reine Finanzierungsfragen. In einem Sieben-Punkte-Papier betont der Verband, dass eine bloße Umverteilung von Finanzströmen den drohenden Kollaps der Pflegeversicherung nicht abwenden könne.

Stattdessen sei eine grundlegende Strukturreform erforderlich, die das Potenzial der professionellen Pflege in das Zentrum rückt. DBfK-Präsidentin Vera Lux erklärte dazu, eine zukunftssichere Aufstellung der Pflegeversicherung erfordere klare Weichenstellungen für eine bedarfsgerechte, eigenständige und effiziente Versorgungssteuerung.

Kernforderungen des Sieben-Punkte-Papiers

Der DBfK mahnt an, dass finanzielle Fragen und Versorgungsstrukturen zwingend zusammen gedacht werden müssen. In dem Reformpapier fordert der Verband an erster Stelle berufliche Autonomie, ein eigenes Leistungsrecht nach Paragraf 4 des Pflegeberufegesetzes sowie ein eigenständiges Verordnungsrecht für Pflegefachpersonen. Diese sollten künftig eine zentrale Rolle als Steuerungsinstanz in der Versorgung einnehmen.

Darüber hinaus umfasst der Katalog weitere strukturelle Schwerpunkte:
* Die Anerkennung von Konzepten wie Advanced Practice Nursing und Community Health Nursing als eigenständige Leistungserbringer.
* Die Überwindung der starren Sektorengrenzen zwischen den Sozialgesetzbüchern Fünf und Elf.
* Eine pflegegerechte Digitalisierung, insbesondere durch Zugriff auf die elektronische Patientenakte und den Ausbau der Telepflege.
* Eine verbindliche Personalbemessung sowie gesetzlich verankerte Praxisanleitung.
* Die Einführung eines Entlastungsbudgets für pflegende Angehörige.

Der Verband sieht zwar pflegewissenschaftliche Impulse im neu berufenen Gremium, fordert jedoch eine kontinuierliche Rückkopplung an die konkrete Pflegepraxis.

Einsetzung und Zeitplan der Pflegestrukturkommission

Das Bundeskabinett setzte die Pflegestrukturkommission am 14. Oktober 2026 ein, nachdem der Termin ursprünglich für den 7. Oktober 2026 vorgesehen war. Dem Gremium gehören 13 Fachleute an, den Vorsitz übernimmt Georg Cremer gemeinsam mit Gabriele Kuhn-Zuber im Co-Vorsitz.

Der Auftrag der Kommission besteht darin, die Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung über das Jahr 2030 hinaus zu stabilisieren, die häusliche Pflege zu stärken und Prävention sowie Rehabilitation enger zu verzahnen.

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Der Zeitplan für die Umsetzung ist straff gesteckt: Erste Vorschläge der Kommission sollen Ende Januar 2027 vorliegen, während die eigentliche Strukturreform zum 1. Juli 2027 geplant ist. Diese Reformvorschläge sollen als Grundlage für die Gesetzgebung des Jahres 2027 dienen.

Das Kommissionsmitglied Thorsten Kingreen von der Universität Regensburg bezeichnete diesen Zeitplan laut einem Bericht vom 16. Oktober 2026 als sehr ambitioniert. Er merkte an, dass es in der Pflege nicht an der Erkenntnis über die Probleme fehle, sondern an der Bereitschaft zur politischen Einigung.

Getöntes Echo aus Pflegepraxis und Verbänden

Die Zusammensetzung der Kommission stößt in Fachkreisen auf deutliche Skepsis. Claudia Hauck, Vorsitzende des Bayerischen Landespflegerats, bemängelte laut einem Bericht vom 16. Oktober 2026 unklare Auswahlkriterien und das Fehlen von Bundesorganisationen der Pflegeberufe.

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Auch Sarah Lukuc vom Bundesverband Pflegemanagement, Bernd Meurer vom Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste sowie Thomas Knieling vom Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe forderten eine stärkere Einbindung der Versorgungspraxis bis hin zu Nachnominierungen.

Die Vereinigung der Pflegenden in Bayern begrüßte zwar die Berufung von Rita Zöllner, verwies jedoch darauf, dass mit ihr und einer weiteren Expertin lediglich zwei Mitglieder über einen Pflegehintergrund verfügten. VdPB-Präsident Michael Wetterich mahnte eine stärkere Berücksichtigung der Professionsperspektive an.

Aufseiten der Interessenvertretungen der Betroffenen begrüßte die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen die Einberufung, warnte jedoch vor Scheinlösungen. Die Vorsitzende Regina Görner verlangte eine nachhaltige Finanzierung durch Prävention und eine gerechtere Lastenverteilung zwischen Betroffenen, Versicherten und der öffentlichen Hand anstelle massiver Leistungskürzungen.

Ähnlich äußerte sich der Seniorenrat Brandenburg, der eine Ergänzung der Kommission um Träger und Pflegeeinrichtungen forderte und die Streichung des Entlastungsbetrags im Pflegegrad 1 als Fehler bezeichnete.

Aus der Politik hob der Bundestagsabgeordnete Dirk Wiese die Einsetzung der Kommission als Erfolg hervor und verwies insbesondere auf den Prüfauftrag für verfassungskonforme Ausgleichsmechanismen zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung. Die kommenden Beratungen werden zeigen müssen, inwieweit die strukturellen Forderungen der Pflegeberufe in den Gesetzesentwürfen für 2027 Niederschlag finden.

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