Pflegereform, Budgets

Pflegereform: Vier neue Budgets sollen bisherige Leistungen ab 2027 ersetzen

Veröffentlicht am: 27.09.2026 um 14:43 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Ein Gesetzentwurf bündelt Pflegeleistungen neu; geplante Einschnitte bei Angehörigen stoßen auf parteiübergreifenden Widerstand.

Pflegereform 2027: Vier neue Budgets und Widerstand gegen Kürzungen
Ein helles, modern eingerichtetes Wohnzimmer mit einem bequemen Sessel und einer Pflanze vor einem großen Fenster. Illustration mit AI erstellt.

Die gesetzliche Pflegeversicherung steht vor einem grundlegenden Umbau. Ein Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums für das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) mit Stand vom 5. Juni 2026 sieht vor, die bisherigen Leistungsansprüche ab 2027 in vier getrennten Budgets zu bündeln.

Der Entwurf, den das Ministerium von Vorgängerin Nina Warken übernommen hat, ist formal noch nicht beschlossen. Er zielt darauf ab, das Leistungs- und Finanzierungsrecht im elften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XI) bundesweit neu aufzustellen.

Die vier neuen Budgets und ihre monatlichen Sätze

Kern des Reformkonzepts ist die Ablösung des bisherigen Pflegegeldes sowie weiterer Einzelleistungen durch vier neue Budgetarten:

  • Entlastungsbudget: Diese Säule soll künftig das Pflegegeld, die selbst organisierte Ersatzpflege und Verbrauchspflegehilfsmittel ersetzen. Für den Pflegegrad 2 sind 386 Euro im Monat vorgesehen, für Pflegegrad 3 sind es 638 Euro, für Pflegegrad 4 liegen die Mittel bei 889 Euro und für Pflegegrad 5 bei 1.079 Euro. Im Vergleich zum Pflegegeld des Jahres 2026 (347 Euro in PG2, 599 Euro in PG3, 800 Euro in PG4, 990 Euro in PG5) bedeutet dies rechnerisch ein Plus von 39 Euro in den Pflegegraden 2 und 3 sowie von 89 Euro in den Graden 4 und 5. Bei einer erstmaligen Einstufung in Pflegegrad 2 oder 3 ist jedoch in den ersten drei Monaten nur eine halbe Auszahlung von 193 Euro beziehungsweise 319 Euro geplant.
  • Sachleistungsbudget: Es deckt ambulante Pflegesachleistungen ab. Vorgesehen sind gestaffelt nach den Pflegegraden 2 bis 5 monatlich 889 Euro, 1.590 Euro, 2.089 Euro und 2.529 Euro.
  • Sozialraumbudget: Als Ersatz für den bisherigen monatlichen Entlastungsbetrag nach Paragraph 45b SGB XI in Höhe von 131 Euro sind 175 Euro pro Monat geplant, für Personen unter 25 Jahren 300 Euro. Im Pflegegrad 1 soll der bisherige Anspruch entfallen.
  • Überbrückungsbudget: Hierüber sollen Teile der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege abgewickelt werden. Vorgesehen sind für die Pflegegrade 2 und 3 jeweils 1.855 Euro pro Jahr sowie für die Pflegegrade 4 und 5 jeweils 2.285 Euro im Jahr.

Im Zuge dieser Neuordnung soll die eigenständige Verhinderungspflege nach Paragraph 39 SGB XI ab Januar 2027 entfallen. Damit würde der erst zum 1. Juli 2025 eingeführte gemeinsame Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro nach eineinhalb Jahren wieder abgeschafft.

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Höhere Einstufungshürden und Sparziele

Flankierend plant das Ministerium strengere Schwellenwerte bei der Begutachtung: Die Mindestpunktzahl für Pflegegrad 1 soll von 12,5 auf 15 Punkte steigen, für Pflegegrad 2 von 27 auf 30 und für Pflegegrad 3 von 47,5 auf 50 Punkte. Die Werte für Pflegegrad 4 (70 Punkte) und Pflegegrad 5 (90 Punkte) blieben unverändert.

Für bereits anerkannte Einstufungen soll ein Besitzstandsschutz gelten; der VdK nennt den 31. Dezember 2026 als voraussichtlichen Stichtag. Nach Auswertungen des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) fällt rund jede fünfte Erstbegutachtung in den Bereich von 2,5 Punkten.

Laut einer WIdO-Analyse auf Basis von 1,1 Millionen Versicherten könnten die höheren Schwellen jedoch nur etwa zwei Milliarden Euro statt der vom Ministerium erwarteten vier Milliarden Euro jährlich einsparen.

Der Entwurf sah zudem vor, die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige ab dem 1. Januar 2027 auf 70 Prozent der bisherigen Werte zu senken, was den künftigen Rentenaufbau um rund 30 Prozent verringern würde. Zudem sollen die Zuschlagsstufen beim Eigenanteil im Pflegeheim zeitlich gestreckt werden.

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Defizite und politischer Widerstand

Hintergrund der Einschnitte ist eine erhebliche Finanzierungslücke: Im ersten Halbjahr 2026 wies die Pflegeversicherung laut GKV-Spitzenverband ein Defizit von 770 Millionen Euro aus; bis zum Jahresende fehlen trotz eines Bundesdarlehens von 3,2 Milliarden Euro voraussichtlich weitere rund 500 Millionen Euro.

Für 2027 beziffert der Verband der Ersatzkassen die Lücke auf rund acht Milliarden Euro, die AOK auf 7,6 Milliarden Euro. Das Bundesgesundheitsministerium bezifferte das Volumen seiner Entlastungsmaßnahmen für 2027 auf rund 11,25 Milliarden Euro. Zudem soll die Beitragsbemessungsgrenze auf 5.812,50 Euro steigen.

Die Pläne stoßen jedoch auf parteiübergreifenden Widerstand. Carsten Linnemann (CDU) sprach sich am 23. September 2026 gegen Rentenkürzungen für pflegende Angehörige aus und forderte eine Expertenkommission.

Am 25. September 2026 kündigten SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf und SPD-Fraktionschef Matthias Miersch Widerstand gegen das Vorhaben an. Die SPD fordert stattdessen einen Pflegedeckel, der die Eigenanteile im Heim bei 1.500 Euro im Monat begrenzt – eine Position, die auch Saarlands Ministerpräsidentin Anke Rehlinger vertritt.

Eugen Brysch von der Deutschen Stiftung Patientenschutz begrüßte die Blockadehaltung gegen das Paket. Die für den 30. September 2026 anvisierte Befassung im Bundeskabinett gilt vor diesem Hintergrund als gefährdet.

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