Pflegereform, Rentenbeiträge

Pflegereform: Rentenbeiträge für Angehörige um 30% gekürzt ab 2027

19.06.2026 - 02:40:36 | boerse-global.de

Das Pflegeneuordnungsgesetz sieht massive Einschnitte bei Rentenbeiträgen und Zuzahlungen vor. Verbände und Länder protestieren.

Pflegeneuordnungsgesetz: Heftige Kritik an geplanten Kürzungen
Pflegereform - Eine ältere, faltige Hand wird von einer jüngeren, unterstützenden Hand gehalten, im Hintergrund verschwommen ein häusliches Umfeld. 19.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Das Bundesgesundheitsministerium hat Anfang Juni einen Referentenentwurf für das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) vorgelegt. Die geplanten Sparmaßnahmen stoßen bei Landesregierungen und Pflegeverbänden auf heftigen Widerstand. Besonders umstritten sind Kürzungen bei der sozialen Absicherung pflegender Angehöriger und neue Belastungen für ambulante Dienste. Steht die Versorgung von rund 5,7 Millionen Pflegebedürftigen auf dem Spiel?

Rentenbeiträge für pflegende Angehörige massiv gekürzt

Der Entwurf vom 4. Juni 2026 sieht vor, die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige ab Januar 2027 um bis zu 30 Prozent zu senken. Das Ministerium erhofft sich davon Einsparungen von rund 1,8 Milliarden Euro. Besonders hart trifft es Pflegepersonen, die bereits die Regelaltersgrenze erreicht haben: Für sie sollen die Rentenbeiträge komplett wegfallen.

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Zur Begründung heißt es, das Vorhaben schließe eine Gestaltungslücke aus dem Flexirentengesetz von 2017. Diese habe die Pflegeversicherung 2024 über 150 Millionen Euro gekostet. Kritiker sehen das anders. Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig bezeichnete die Pläne Mitte Juni als „unmenschlich" und warnte vor negativen Folgen für die häusliche Pflege. Auch aus der CSU kam Widerspruch: Die Kürzung der Rentenpunkte entwerte die Arbeit pflegender Angehöriger.

Eltern haften künftig früher – ambulante Dienste in Not

Ein weiterer Streitpunkt: Die geplante Streichung der Einkommensgrenze von 100.000 Euro für Kinder pflegebedürftiger Eltern. Bisher müssen Kinder erst ab diesem Bruttojahreseinkommen für die Pflegekosten ihrer Eltern aufkommen. Die Reform würde Angehörige früher zu Zuzahlungen heranziehen. Fachkreise fordern stattdessen einen steuerlichen Ausgleich für coronabedingte Mehrausgaben der Pflegeversicherung in Höhe von 5,5 Milliarden Euro.

Der Landesverband freie ambulante Krankenpflege NRW (LfK) äußerte in einem offenen Brief erhebliche Bedenken. Kritisiert werden unter anderem:

  • Die Umwandlung des Entlastungsbetrags von monatlich 131 Euro in ein „Sozialraumbudget"
  • Die geplante Abschaffung von Beratungsbesuchen und Pflegeschulungen
  • Einschränkungen bei der Verhinderungspflege – künftig nur noch bei ungeplanten Ausfällen
  • Die mögliche Aussetzung der Tariftreueregelung, die die Existenz ambulanter Dienste gefährden könnte

Die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen schloss sich der Kritik an. Der Entwurf biete keine strukturelle Stärkung der professionellen Pflege, während Pflegebedürftige und Angehörige stärker belastet würden.

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Bisherige Reformen reichen nicht – was nun?

Die aktuellen Pläne folgen auf die Pflegereform durch das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) vom Juli 2023. Diese brachte zum Januar 2024 erste Leistungserhöhungen beim Pflegegeld und bei Sachleistungen sowie eine Dynamisierung um 4,5 Prozent zum Januar 2025. Seit Juli 2025 gelten neue Regelungen für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in einem gemeinsamen Jahresbudget von bis zu 3.539 Euro. Die zuvor geltende Vorpflegezeit ist entfallen. Ab Januar 2026 ist zudem eine verlängerte Antragsfrist für die Verhinderungspflege vorgesehen.

Trotz dieser Verbesserungen warnen Krankenkassenvertreter und Verbände: Die neuen Pläne des Ministeriums wälzten die Lasten einseitig auf Beitragszahler und Pflegebedürftige ab. Der Entwurf durchläuft derzeit die Verbändeanhörung. Wie es im weiteren Gesetzgebungsverfahren weitergeht, bleibt abzuwarten.

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