Pflegereform, Pflegegrad

Pflegereform: Pflegegrad 1 verliert ab 2027 den Entlastungsbetrag

Veröffentlicht am: 17.10.2026 um 05:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die beschlossene Reform soll die Pflegeversicherung 2027 um rund 6,25 Milliarden Euro entlasten und verändert Leistungen sowie Zugangsschwellen.
Ein helles, ruhiges Wohnzimmer mit einem Sessel bei Tageslicht, das eine Atmosphäre der häuslichen Geborgenheit vermittelt. Illustration mit AI erstellt.

Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) unter Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann beschlossen. Ziel der Reform ist es, die Pflegeversicherung im ersten Wirksamkeitsjahr 2027 um rund 6,25 Milliarden Euro zu entlasten. Der Gesetzentwurf sieht strukturelle Einschnitte, veränderte Zugangshürden sowie eine Neuordnung der bisherigen Budgets für häusliche Pflege und Betreuung vor.

Einschnitte bei Pflegegrad 1 und höhere Hürden für Neuanträge

Wesentliche Einsparungen plant die Bundesregierung im Bereich des Pflegegrads 1. Der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro pro Monat in der häuslichen Pflege soll zum 1. Januar 2027 ohne Bestandsschutz entfallen. Das Einsparziel hierfür liegt bei rund 800 Millionen Euro pro Jahr.

Ein Bestandsschutz für diesen Betrag ist ausschließlich für Personen vorgesehen, die bereits vollstationär in einem Heim leben. Ein Heimeinzug ab 2027 soll hingegen ohne diesen Zuschuss bleiben. Zudem soll die monatliche Pauschale von bis zu 42 Euro für Verbrauchspflegehilfsmittel bei Pflegegrad 1 gestrichen werden.

Gleichzeitig sollen zum 1. Januar 2027 die Schwellenwerte für Neuanträge angehoben werden. Nach den bisherigen Regelungen des Paragrafen 15 SGB XI wird Pflegegrad 1 ab 12,5 Punkten, Pflegegrad 2 ab 27 Punkten und Pflegegrad 3 ab 47,5 Punkten vergeben. Künftig soll Pflegegrad 1 erst ab 15 Punkten und Pflegegrad 2 ab 30 Punkten beginnen.

Anpassung des Pflegegelds und Neuausrichtung der Budgets

Für die Pflegegrade 2 bis 5 sieht der Gesetzentwurf zum 1. Januar 2027 eine Anhebung des monatlichen Pflegegelds nach Paragraf 37 SGB XI vor:

  • Pflegegrad 2: Anstieg von derzeit 347 Euro auf 380 Euro (ein Plus von 33 Euro monatlich bzw. 396 Euro im Jahr)
  • Pflegegrad 3: Anstieg von derzeit 599 Euro auf 630 Euro (ein Plus von 31 Euro monatlich bzw. 372 Euro im Jahr)
  • Pflegegrad 4: Anstieg von derzeit 800 Euro auf 890 Euro (ein Plus von 90 Euro monatlich bzw. 1.080 Euro im Jahr)
  • Pflegegrad 5: Anstieg von derzeit 990 Euro auf 1.080 Euro (ein Plus von 90 Euro monatlich bzw. 1.080 Euro im Jahr)
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Für Pflegegrad 1 bleibt es dabei, dass kein Pflegegeld gewährt wird. Die nächste reguläre Anpassung nach Paragraf 30 SGB XI, die zum 1. Januar 2028 vorgesehen ist, soll ausgesetzt werden.

Parallel dazu werden weitere Leistungsbestandteile umstrukturiert. Die bisher separat gewährten 42 Euro monatlich für Verbrauchspflegehilfsmittel sollen im Entlastungsbudget aufgehen, wodurch das finanzielle Plus bei Pflegegrad 2 unter dem bisherigen Hilfsmittelbetrag läge.

Die bisherigen 3.539 Euro pro Jahr für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden umgebaut. Für die Pflegegrade 2 bis 5 soll der bisherige Entlastungsbetrag von 131 Euro in ein Sozialraumbudget von bis zu 175 Euro pro Monat (entsprechend 5 Stunden) übergehen, für Personen unter 25 Jahren auf bis zu 300 Euro.

Pflegedienste dürfen Haushaltshilfe ab 2027 dem Entwurf zufolge nicht mehr erbringen. Zudem soll der Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung für Kinderlose um 0,3 Prozentpunkte auf 0,9 Prozent angehoben werden.

Kritik von Verbänden und parlamentarische Debatte

Gegen die Reformpläne regt sich Widerstand. Der Verein „Wir pflegen e.V.“ kritisierte den Wegfall flexibler Angebote sowie den Umstand, dass das Überbrückungsbudget nur für Pflegedienst-Notdienste und die Kurzzeitpflege gelte und das neue Sozialraumbudget nicht ansparbar sei.

In Beispielrechnungen, etwa für eine Familie mit pflegebedürftiger Tochter, die bislang Pflegegeld, Entlastungsbetrag, Hilfsmittel und Verhinderungspflege im Wert von rund 9.779 Euro pro Jahr bezieht, schrumpfe der nutzbare Betrag trotz rechnerischer Erhöhungen auf 8.160 Euro.

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Die Linke im Bundestag rief Betroffene dazu auf, einen Pflegegrad noch im Jahr 2026 zu beantragen, da Anträge bis zum Jahresende nach alter Rechtslage bewertet werden und die Einstufung bis zur nächsten Begutachtung bestehen bleibt. Linken-Fraktionschefin Heidi Reichinnek warnte vor Kapazitätsengpässen beim Medizinischen Dienst.

Die Fraktion fordert in einem Antrag den Verzicht auf Karenzzeiten sowie die Beibehaltung der bisherigen Punkteschwellen und Leistungen bei Pflegegrad 1. Neben einem weiteren Antrag der Linken zur Pflegevollversicherung soll auch ein Antrag der Grünen in die Ausschüsse überwiesen werden.

Gesetzgebungszeitplan und begleitende Maßnahmen

Die Frist, innerhalb derer Pflegekassen über Anträge entscheiden müssen – bei deren Versäumnis bislang 70 Euro je Woche fällig werden –, soll vom 1. Januar bis zum 1. April 2027 ausgesetzt werden. Bislang lag der Anteil von Befristungen laut Bundesgesundheitsministerium bei weniger als 0,1 Prozent der Begutachtungen; nach Paragraf 33 SGB XI sind wiederholbare Befristungen von insgesamt höchstens drei Jahren bereits heute möglich.

Am 30. September 2026 wurde zudem eine 13-köpfige Pflegestrukturkommission unter der Leitung von Georg Cremer und Gabriele Kuhn-Zuber eingesetzt, die bis Januar Vorschläge vorlegen soll. Der Start einer Pflegebegleitung ist für den 1. Januar 2029 geplant.

Die erste Lesung des Pflegeneuordnungsgesetzes im Bundestag ist für den 6. November 2026 angesetzt. Die Schlussabstimmung im Parlament soll am 11. Dezember 2026 erfolgen, bevor der Bundesrat am 18. Dezember 2026 über das Vorhaben berät. Die meisten Neuregelungen sollen zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.

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