Pflegereform, Pflegegrad

Pflegereform: Pflegegrad 1 soll den Entlastungsbetrag von 131 Euro verlieren

Veröffentlicht am: 02.10.2026 um 01:00 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der Gesetzentwurf sieht Entlastungen für Pflegekassen und höhere Beträge vor, zugleich steigen Beiträge und Einstufungshürden.

Pflegeneuordnungsgesetz: Kabinett beschließt Entwurf mit höheren Leistungen
Ein leerer, modern gestalteter Krankenhausflur mit hellem Tageslicht und minimalistischer Architektur. Illustration mit AI erstellt.

Das Bundeskabinett hat den Regierungsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) beschlossen. Damit beginnt das parlamentarische Verfahren – Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen, ehe die geplanten Änderungen zum 1. Januar 2027 in Kraft treten könnten.

Der Entwurf soll laut Kabinettsvorlage die Pflegekassen 2027 um 6,25 Milliarden Euro entlasten und reagiert damit auf eine finanziell angespannte Lage der sozialen Pflegeversicherung, deren rechnerisches Defizit 2027 bei rund 7,6 Milliarden Euro und 2028 bei mehr als 15 Milliarden Euro liegen könnte, sollten keine Gegenmaßnahmen greifen.

Wachsende Zahl Pflegebedürftiger als Hintergrund

Die Bundesregierung verweist auf eine seit Jahren steigende Zahl Pflegebedürftiger: Aktuell sind es mehr als 6 Millionen Menschen in Deutschland – vor rund 20 Jahren waren es noch etwa 2 Millionen. 5,7 Millionen Menschen beziehen Leistungen, 4,9 Millionen werden zu Hause gepflegt.

Mehr als 40 Prozent der rund 800.000 Heimbewohner sind auf Sozialamthilfe angewiesen. Die Pflegekassen selbst rechnen für 2026 mit einem Defizit von 4,4 Milliarden Euro, für 2027 mit 7,5 bis 10 Milliarden Euro und bis 2033 mit mehr als 15 Milliarden Euro.

Beiträge und Finanzierung

Der allgemeine Beitragssatz soll bei 3,6 Prozent bleiben. Der Zuschlag für Kinderlose soll zum 1. Januar 2027 jedoch von 0,6 auf 0,9 Prozentpunkte steigen, womit sich der Gesamtbeitrag für diese Gruppe auf 4,5 Prozent erhöht – laut Koalitionskreisen ein Plus von rund 3,3 Milliarden Euro Einnahmen pro Jahr.

Zudem soll die Beitragsbemessungsgrenze um 300 Euro monatlich steigen, deutlich weniger als die ursprünglich von Ministerin Warken vorgeschlagenen 1.000 Euro. Für Arbeitnehmer bedeutet das rund 5,40 Euro mehr im Monat, für Kinderlose rund 8,10 Euro.

Ab 2028 soll zudem die bislang kostenlose Mitversicherung einkommensloser Ehepartner entfallen; stattdessen ist ein Zuschlag von 0,52 Prozentpunkten auf die beitragspflichtigen Einnahmen des Partners vorgesehen – bei 3.000 Euro brutto etwa 15,60 Euro monatlich, mit Ausnahmen etwa für Haushalte mit Kindern unter sieben Jahren, pflegende Angehörige und Rentner.

Mehr Geld, aber auch neue Einschränkungen

Pflegebedürftige sollen ab 2027 höhere Monatsbeträge erhalten: Pflegegrad 2 soll von 347 auf 380 Euro steigen, Pflegegrad 3 von 599 auf 630 Euro, Pflegegrad 4 von 800 auf 890 Euro und Pflegegrad 5 von 990 auf 1.080 Euro.

Das Pflegegeld soll künftig jedoch in einem Entlastungsbudget aufgehen, in dem auch die bisherige Verhinderungspflege – bislang bis zu 3.539 Euro jährlich – nicht mehr eigenständig besteht, sondern in neue Budgets für Akut- und Überbrückungssituationen bis 2.285 Euro jährlich einfließt.

Für Pflegegrad 1 ist ein deutlicher Einschnitt vorgesehen: Der bisherige Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich beziehungsweise 1.572 Euro jährlich soll ersatzlos entfallen, was Einsparungen von rund 800 Millionen Euro 2027 und 1 Milliarde Euro 2030 bringen soll. Stattdessen soll es in dieser Gruppe künftig nur noch Beratung und ab 2028/2029 eine Pflegebegleitung geben.

Ab Pflegegrad 2 ist zudem ein neues Sozialraumbudget von 175 Euro monatlich geplant, für unter 25-Jährige bis zu 300 Euro – allerdings nur für anerkannte Alltagshilfen, nicht genutzte Beträge verfallen. Auch der eigenständige Anspruch auf Verbrauchspflegehilfsmittel bis 42 Euro monatlich, etwa Einmalhandschuhe, soll entfallen.

Strengere Einstufungskriterien

Die Schwellenwerte für die Pflegegrade 1 bis 3 sollen angehoben werden: Pflegegrad 1 künftig ab 15 statt 12,5 Punkten, Pflegegrad 2 ab 30 statt 27 Punkten und Pflegegrad 3 ab 50 statt 47,5 Punkten. Die Pflegegrade 4 und 5 bleiben unverändert.

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Der Kabinettsbeschluss steht, doch Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen — geltendes Recht ist das noch nicht. Wer heute einen Pflegegrad beantragt oder die Einstufung prüfen lässt, sollte wissen, welche Punkte zählen und welche Fristen gelten. Unser Leitfaden führt Sie in klaren Schritten durch Antrag, Begutachtung und Widerspruch. Kostenlosen Pflege-Leitfaden jetzt anfordern

Laut einer im Entwurf zitierten Untersuchung sinkt durch diese Schwellenwerte die Anerkennung von Pflegebedürftigkeit bei der Erstbegutachtung um knapp 12 Prozent, unter Einbeziehung weiterer Bewertungsänderungen um rund 22 Prozent. Für 2030 werden dadurch Einsparungen von rund 4,2 Milliarden Euro erwartet, für 2027 von 1,3 Milliarden Euro.

Ein Bestandsschutz soll jedoch für bereits eingestufte Personen gelten – die Kürzung betrifft nur neue Anträge. Maßgeblich für die Einstufung ist laut Übergangsregel das Recht zum Zeitpunkt der Antragstellung, die Begutachtungsfrist liegt grundsätzlich bei 25 Arbeitstagen.

Kein Eigenanteilsdeckel

Eine von der SPD geforderte Deckelung der Eigenanteile auf 1.500 Euro monatlich wurde nicht in den Entwurf aufgenommen. Die Eigenanteile von Heimbewohnern liegen derzeit bei rund 3.400 Euro monatlich. Auch die für 2028 vorgesehene allgemeine Leistungsanpassung entfällt, was eine Entlastung von 4,7 Milliarden Euro bedeuten soll; ab 2029 ist stattdessen eine jährliche Erhöhung der Leistungsbeträge auf Basis der Kerninflationsrate vorgesehen.

Entschärfungen gegenüber dem Referentenentwurf

Gegenüber dem Referentenentwurf vom 18. September 2026 wurden mehrere umstrittene Punkte gestrichen: Die vorgesehene Halbierung des Pflegegelds für Neueinsteiger in den Pflegegraden 2 und 3, Verschlechterungen bei Heimbewohner-Zuschüssen sowie eine Kürzung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige finden sich im Kabinettsentwurf nicht mehr.

Die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige bleiben demnach vollständig aus der Pflegeversicherung finanziert. Der Verband VdK kritisierte jedoch weiterhin die im Referentenentwurf vorgesehene Halbierung des Entlastungsbudgets für neu eingestufte Pflegegrad-2- und -3-Fälle in den ersten drei Monaten.

Neue Angebote und weiteres Verfahren

Der Entwurf sieht zudem einen neuen Anspruch auf fachliche Pflegebegleitung vor Ort vor, der jedoch erst zum 1. Januar 2028 beziehungsweise 1. Januar 2029 starten soll, sowie ein digitales Pflege-Cockpit, einen Check-up 60+ und den Grundsatz „Reha vor Pflege“. Für 2027 sind bis zu zwei zusätzliche Beratungseinsätze in den ersten drei Monaten vorgesehen.

Parallel soll eine Pflegestrukturkommission am 7. Oktober 2026 eingesetzt werden, die bis Ende Januar 2027 Vorschläge vorlegen soll; Reformen werden zum 1. Juli 2027 angestrebt, ein weiterer Gesetzentwurf soll bis Ostern folgen.

Politische Kritik

Die SPD-Bundestagsfraktion forderte nach dem Kabinettsbeschluss weitere Nachbesserungen, darunter einen Finanzausgleich zwischen privater und gesetzlicher Pflegeversicherung sowie einen Pflegedeckel gegen steigende Eigenanteile. Fraktionsvizin Dagmar Schmidt bezeichnete die kurzfristige Stabilisierung als noch keine Reform.

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Auch die saarländische Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD) kritisierte den Kompromiss als „Weiter-so“. Grünen-Politikerin Britta Haßelmann und Linken-Politiker Sören Pellmann bewerteten die Einigung ebenfalls als unzureichend.

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