Pflegereform: Pflegegrad 1 drohen Kürzungen von bis zu 2.076 Euro jährlich
Veröffentlicht am: 22.10.2026 um 01:39 Uhr | Redaktion boerse-global.deMecklenburg-Vorpommern und das Saarland drängen auf tiefgreifende Änderungen am geplanten Pflegeneuordnungsgesetz. Die Ministerpräsidentinnen Manuela Schwesig und Anke Rehlinger verlangen in einer gemeinsamen Sechs-Punkte-Beschlussvorlage für die Ministerpräsidentenkonferenz Nachbesserungen an dem Vorhaben, das am 30. September 2026 vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Sie kritisieren, dass der Entwurf weiterhin erhebliche Leistungseinschränkungen enthalte und die finanzielle Belastung für Pflegebedürftige nicht wirksam strukturell begrenze.
Neben einer Überarbeitung im weiteren Gesetzgebungsverfahren fordern beide Bundesländer eine nachhaltige Entlastung der Sozialhilfeträger, insbesondere im Bereich der Hilfe zur Pflege.
Streit um Kostenverteilung und finanzielle Deckelung
Die Initiative aus Schwerin und Saarbrücken fordert das Prinzip der Konnexität ein: Der Bund müsse die Kommunen entlasten, da Ausgaben für die Hilfe zur Pflege die kommunalen Haushalte mit Milliarden belasten.
Zudem verlangen die beiden Länder einen wirksamen Kostendeckel für Eigenanteile, den Verzicht auf Lastenverschiebungen hin zu den Beitragszahlern sowie eine dauerhafte Steuerfinanzierung versicherungsfremder Leistungen, wie etwa der Rentenbeiträge pflegender Angehöriger.
Der Gesetzentwurf, der am 9. Oktober 2026 als eilbedürftig an den Bundesrat weitergeleitet wurde, sieht Einsparungen vor. Die Bundesregierung rechnet mit Minderausgaben von rund 800 Millionen Euro im Jahr 2027, 900 Millionen Euro im Jahr 2028 und danach mit jeweils etwa einer Milliarde Euro jährlich.
Gleichzeitig steigen die finanziellen Belastungen für Heimbewohner weiter an. Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch kritisierte die Reform als Sparpaket zulasten Pflegebedürftiger, Familien und Pflegedienste. Im ersten Jahr im Pflegeheim zahlten Betroffene durchschnittlich 3.364 Euro monatlich aus eigener Tasche, mit steigender Tendenz.
Diesen Betrag von 3.364 Euro monatlich für das erste Heimjahr nannte auch der SoVD unter Verweis auf Zahlen des vdek mit Stand Juli 2026. Schuch forderte unter anderem eine wirksame Begrenzung der Eigenanteile, keine Deckelung der Tarifrefinanzierung sowie kurzfristig einen Ausgleich zwischen privater und sozialer Pflegeversicherung.
Verschärfungen bei Pflegegraden und Kürzungspläne
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Der aktuelle Entwurf sieht zum 1. Januar 2027 eine Verschärfung der Bewertungsmaßstäbe für die Pflegegrade 1 bis 3 vor. Die Punkteschwellen sollen steigen:
- bei Pflegegrad 1 von 12,5 auf 15 Punkte,
- bei Pflegegrad 2 von 27 auf 30 Punkte,
- bei Pflegegrad 3 von 47,5 auf 50 Punkte.
Die Schwellen für die Pflegegrade 4 und 5 bleiben unverändert. Vorgesehen ist im geplanten § 142b Abs. 1 SGB XI, dass das Recht am Tag der Antragstellung gilt, womit ein im Jahr 2026 gestellter Antrag die alten Kriterien sichern könnte.
Ein Bestandsschutz nach § 142b Abs. 2 soll bestehende Grade vor einer Herabstufung allein durch die neuen Regeln schützen. Zudem soll die Frist der Pflegekassen für Bescheide von 25 Arbeitstagen vom 1. Januar bis zum 30. April 2027 ausgesetzt werden; dringliche Fälle bleiben davon unberührt.
Einschnitte drohen insbesondere im Pflegegrad 1: Der bisherige Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich (bis zu 1.572 Euro jährlich) soll ersatzlos gestrichen werden. Auch die Pflegehilfsmittel-Pauschale von bis zu 42 Euro im Monat (504 Euro im Jahr) soll entfallen, was zusammen Kürzungen von bis zu 2.076 Euro jährlich bedeutet.
Ein neues, zweckgebundenes Sozialraumbudget von monatlich bis zu 175 Euro (bis zu 300 Euro für Personen unter 25 Jahren) ist ausschließlich für die Pflegegrade 2 bis 5 vorgesehen.
Während die Mittel für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von bisher bis zu 3.539 Euro jährlich auf bis zu 2.285 Euro sinken sollen, sieht der Entwurf beim monatlichen Pflegegeld Erhöhungen vor:
- Pflegegrad 2 von 347 auf 380 Euro (+33 Euro),
- Pflegegrad 3 von 599 auf 630 Euro (+31 Euro),
- Pflegegrad 4 von 800 auf 890 Euro (+90 Euro),
- Pflegegrad 5 von 990 auf 1.080 Euro (+90 Euro).
Kritik von Verbänden und Pflegepraxis
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Verbände und Berufsvertreter äußern deutliche Vorbehalte gegen die Pläne. Der Deutsche Pflegerat warnte vor den höheren Schwellenwerten sowie der Streichung des Entlastungsbetrags bei Pflegegrad 1. Dessen Präsidentin Christine Vogler betonte, dass Pflegebedarf nicht verschwinde, wenn Leistungen begrenzt oder Personalvorgaben gesenkt würden.
Der Pflegerat verwies zudem auf Berechnungen der Bertelsmann Stiftung, nach denen der Verlust an Arbeitskraft durch Angehörigenpflege bis zum Jahr 2045 rechnerisch 229.000 Vollzeitstellen erreichen könnte.
Der Berufsverband Hauswirtschaft fordert den Erhalt des Anspruchs bei Pflegegrad 1 sowie ein eigenständiges Hauswirtschaftsbudget. Nach Angaben des Verbands erhielten im Jahr 2024 insgesamt 431.620 Menschen Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII, 353.575 davon in Einrichtungen. Die Nettoausgaben der Sozialhilfeträger kletterten 2024 demnach um 17,7 Prozent auf 5,3 Milliarden Euro.
Laut Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit sind zur Finanzierung auch Beitragsanpassungen geplant: Der Beitragszuschlag für Kinderlose soll zum 1. Januar 2027 um 0,3 Prozentpunkte auf 0,9 Prozent steigen. Ab dem 1. Januar 2028 ist zudem ein Beitragszuschlag von 0,52 Prozent für die Mitversicherung von Ehe- und Lebenspartnern vorgesehen.
Eine Leistungsdynamisierung soll ab 2029 nach der Kerninflationsrate erfolgen, während eine neue Pflegebegleitung vor Ort erst ab dem 1. Januar 2029 greifen soll. Ob der Gesetzentwurf die parlamentarischen Beratungen bis zum Jahresende 2026 unverändert passiert, bleibt vor dem Hintergrund des Widerstands der Bundesländer offen.
