Pflegereform: Milliardenloch zwingt zu höheren Beiträgen ab 2027
04.06.2026 - 23:41:07 | boerse-global.de
Ein neuer Gesetzentwurf von Gesundheitsministerin Nina Warken soll das System retten – mit höheren Beiträgen, späteren Zuschüssen und schärferen Regeln für Neuzugänge.
Das sogenannte Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) liegt seit heute vor. Es soll ein drohendes Milliardenloch in der Pflegekasse stopfen. Schätzungen zufolge beträgt das Defizit in zwei Jahren rund 22,5 Milliarden Euro. Allein für 2027 wird eine Deckungslücke von 7,6 Milliarden Euro erwartet. Die Kombination aus Mehreinnahmen und Einsparungen soll das System bis 2030 stabilisieren.
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Gutverdiener und Kinderlose zahlen drauf
Ein Kernpunkt der Reform: Wer viel verdient, soll mehr zahlen. Ab Januar 2027 steigt die Beitragsbemessungsgrenze außerplanmäßig an. Das bringt im ersten Jahr 1,6 Milliarden Euro extra, in den Folgejahren jeweils 1,7 Milliarden.
Auch Kinderlose werden stärker zur Kasse gebeten. Ihr Beitragszuschlag erhöht sich um 0,1 Prozentpunkte auf 0,7 Punkte. Der Gesamtbeitragssatz für diese Gruppe klettert damit auf 4,3 Prozent.
Minijobber kommen ebenfalls neu ins Spiel. Ab 2027 müssen Arbeitgeber für geringfügig Beschäftigte einen Pflegebeitrag von 3,6 Prozent zahlen. Das entlastet die Kassen um jährlich rund 1,2 Milliarden Euro.
Heimbewohner müssen länger warten
Für Pflegeheimbewohner sieht der Entwurf deutliche Einschnitte vor. Die staatlichen Leistungszuschläge werden künftig jeweils sechs Monate später gewährt. Statt alle 12 Monate gibt es die Erhöhungen nur noch alle 18 Monate.
Den höchsten Zuschlag von 75 Prozent erhalten Pflegebedürftige erst nach 54 Monaten – also nach viereinhalb Jahren. Bisher war diese Stufe nach drei Jahren erreicht. Allein 2027 spart das rund 2,6 Milliarden Euro.
Das Ministerium verschärft zudem die Kriterien für die Einstufung in die Pflegegrade 1 bis 3. Ziel: weniger Neu-Einstufungen. Für bereits eingestufte Personen gilt Bestandsschutz. Der Entlastungsbetrag von 131 Euro für Pflegegrad 1 soll komplett entfallen.
Ende der beitragsfreien Mitversicherung
Eine grundlegende Änderung betrifft Ehepartner. Die beitragsfreie Mitversicherung wird ab 2028 abgeschafft. Betroffene Ehegatten zahlen dann einen Zuschlag von 0,52 Prozentpunkten.
Auch pflegende Angehörige spüren die Reform. Die Pflegekassen übernehmen künftig nur noch 70 Prozent der Rentenversicherungsbeiträge für Pflegepersonen. Das entlastet die Versicherung 2027 um etwa 1,8 Milliarden Euro – bis 2030 steigt der Betrag auf 2,1 Milliarden.
Das bisherige Pflegegeld wird durch ein „Entlastungsbudget“ ersetzt. In den ersten drei Monaten wird es nur zur Hälfte ausgezahlt.
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Modernisierung erst ab 2028
Trotz der Sparmaßnahmen enthält der Entwurf auch moderne Elemente. Ab 2028 werden die Leistungsbeträge jährlich an die Inflation angepasst. Eine neue Pflegebegleitung für die häusliche Versorgung ist geplant, ebenso ein Präventionsprogramm für Menschen ab 60.
Die Digitalisierung der Pflegeverwaltung soll ein neues digitales Pflege-Cockpit voranbringen. Dafür sind 1,6 Milliarden Euro aus einem Infrastruktur-Sondervermögen vorgesehen.
Um kurzfristige Liquiditätsengpässe zu vermeiden, verschiebt der Entwurf die Rückzahlung von Bundesdarlehen in Höhe von 4,2 Milliarden Euro. Ein Kabinettsbeschluss über das gesamte Paket ist noch vor der Sommerpause geplant.
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