Pflegereform, Lohnabsenkung

Pflegereform: Lohnabsenkung und Tariftreuepflicht-Aussetzung geplant

Veröffentlicht am: 08.09.2026 um 17:42 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der PNOG-Entwurf stößt auf Widerstand: Verbände bezweifeln Einsparungen, während neue Budgets und Änderungen bei Rentenbeiträgen geplant sind.

Pflegereform: Kritik an Lohnsenkung und Rentenplänen wächst
Ein minimalistischer, sonnendurchfluteter Flur in einer modernen Pflegeeinrichtung mit Blick in einen grünen Innenhof. Illustration mit AI erstellt.

Ein Entwurf der Bundesregierung zur Neuordnung der Pflege löst breite Kritik von Sozialverbänden, Pflegerat und Teilen der Koalition aus. Im Zentrum des sogenannten Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) steht unter anderem die geplante Aussetzung der Tariftreuepflicht: Lohnsteigerungen, die über der allgemeinen Entwicklung liegen, sollen künftig nicht mehr erstattet werden. Zusätzlich soll das Grundgehalt in der Pflege ab 2027 über vier Jahre jährlich um 1 Prozentpunkt abgesenkt werden.

Kritik an Lohnabsenkung wächst

Gegen diese Pläne formiert sich Widerstand aus mehreren Richtungen. Der Pflegerat, Karl-Josef Laumann (CDU) sowie Teile der SPD kritisieren sowohl die Aussetzung der Tariftreuepflicht als auch die geplante Lohnabsenkung.

Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) positioniert sich unterdessen gegen Kürzungen bei den Rentenbeiträgen für pflegende Angehörige und will die Lohnrefinanzierung von der Tariforientierung abkoppeln – ein Punkt, der die Uneinigkeit innerhalb der Koalition zu diesem Reformvorhaben verdeutlicht.

Finanzieller Druck auf die Pflegeversicherung

Hintergrund der Reformbemühungen ist die angespannte Finanzlage der gesetzlichen Pflegeversicherung. Der GKV-Spitzenverband warnt vor einem Defizit von 10 Milliarden Euro im Jahr 2027, sollte gegengesteuert werden.

Für das laufende Jahr rechnet der Verband mit einem Fehlbetrag von 4,4 Milliarden Euro, darunter 3,2 Milliarden Euro aus einem Bundesdarlehen. Nach Angaben des GKV-Spitzenverbands erhielten 2025 rund 6 Millionen Menschen Leistungen der Pflegeversicherung, wobei 90 Prozent zu Hause gepflegt werden. Das PNOG soll laut Regierung die Beiträge stabil halten.

Zweifel an den erwarteten Einsparungen

Ein zentraler Baustein des Entwurfs ist die geplante Erschwerung von Pflegegrad-Zuweisungen durch angehobene Einstufungsschwellen. Eine Analyse des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) aus dem September 2026 stellt jedoch infrage, ob die erhofften Einsparungen realistisch sind.

Statt der vom Bundesgesundheitsministerium veranschlagten 4,2 Milliarden Euro bis 2030 rechnet das WIdO nur mit rund 2 Milliarden Euro Einsparung. Grund sei ein sogenannter „Bunching“-Effekt bei Begutachtungen: Bei Erststufungen liege der Anteil bei 21 Prozent, bei Höherstufungen bei 16 Prozent, wodurch Anträge vorgezogen werden könnten und die Wirkung der höheren Schwellen verpuffe.

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Auch das Bundesgesundheitsministerium selbst geht für 2027 nur von 1,3 Milliarden Euro Einsparung aus. Das WIdO fordert stattdessen eine grundlegende Systemreform anstelle einzelner Stellschrauben.

Umbau der Leistungen: Entlastungsbudget und neue Beträge

Der Entwurf sieht vor, dass das bisherige Pflegegeld in einem neuen Entlastungsbudget aufgeht. Die vorgesehenen Monatsbeträge liegen bei Pflegegrad 2 bei 386 Euro (bisher 347 Euro), bei Pflegegrad 3 bei 638 Euro (599 Euro), bei Pflegegrad 4 bei 889 Euro (800 Euro) und bei Pflegegrad 5 bei 1079 Euro (990 Euro).

Verbrauchspflegehilfsmittel im Wert von 42 Euro sollen künftig ebenfalls aus diesem Budget finanziert werden, wodurch bei den Pflegegraden 2 und 3 real weniger Geld ankommt. Für die Verhinderungspflege ist ein neues Überbrückungsbudget vorgesehen: 1855 Euro pro Jahr für Pflegegrad 2 und 3, 2285 Euro für Pflegegrad 4 und 5.

Der Verein „wir pflegen“ kritisiert die Bündelung von Leistungen in solchen Budgets, da sie zu einer Aufrechnung unterschiedlicher Unterstützungsformen führe.

Sozialverbände warnen vor Einschnitten bei Rentenabsicherung

Besonders scharf äußern sich AWO und SoVD zu den geplanten Änderungen bei der Rentenversicherung für pflegende Angehörige. Die AWO kritisiert, dass Rentenversicherungsbeiträge ab 2027 nur noch bis zur Regelaltersgrenze gezahlt werden sollen.

Der SoVD spricht von einer Deckelung der Rentenversicherung für Pflegepersonen ab dem 1. Januar 2027 auf 70 Prozent sowie einer Verschärfung der Pflegebegutachtung und einer Streckung von Zuschüssen.

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Der Verband fordert stattdessen eine bessere Rentenabsicherung sowie eine Entgeltersatzleistung nach dem Vorbild des Elterngeldes. Bislang bestehen laut SoVD Leistungen wie das Pflegeunterstützungsgeld für bis zu 10 Tage im Jahr sowie eine Beitragszahlung bei Erholungsurlaub für bis zu 8 Wochen.

Nach Berechnungen der AWO könnte die geplante Beitragsdeckelung die Pflegeversicherung 2027 um 1,8 Milliarden Euro und 2030 um 2,1 Milliarden Euro entlasten. Neue Budgets im Bereich Sozialraum und Überbrückung sollen dabei mehr Flexibilität schaffen, ihre konkrete Umsetzung bleibt nach Einschätzung des Verbands jedoch unklar.

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