Pflegereform: Kinderlose zahlen mehr, Heimbewohner warten länger
04.06.2026 - 14:39:48 | boerse-global.deBundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will die soziale Pflegeversicherung mit einem umfassenden Reformpaket vor dem finanziellen Kollaps bewahren. Der am Mittwoch vorgelegte Gesetzentwurf sieht Einsparungen und höhere Beiträge vor – und trifft damit vor allem Kinderlose, Besserverdiener und Pflegeheimbewohner.
Ohne Gegenmaßnahmen droht der Pflegekasse bereits 2027 ein Defizit von 7,6 Milliarden Euro. Bis 2030 könnte die Lücke auf 17,4 Milliarden Euro anwachsen, allein für die Jahre 2027 und 2028 summiert sich das Minus auf 22,5 Milliarden Euro. Das geplante Pflege-Neuordnungs-Gesetz (PNOG) soll gegensteuern: Zwischen 11,3 Milliarden Euro (2027) und 20,3 Milliarden Euro (2030) will die Regierung durch Einsparungen und Mehreinnahmen generieren.
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Wer künftig tiefer in die Tasche greifen muss
Einen allgemeinen Beitragssatz-Anstieg soll es nicht geben. Stattdessen zielt die Reform auf bestimmte Gruppen:
Besserverdiener und Minijobber: Die Beitragsbemessungsgrenze steigt um 300 Euro monatlich. Das bringt 2027 rund 1,6 Milliarden Euro zusätzlich. Ab 2027 müssen zudem Arbeitgeber von Minijobbern einen Pflegebeitrag von 3,6 Prozent zahlen.
Kinderlose: Der Zuschlag für kinderlose Versicherte erhöht sich Anfang 2027 um 0,1 Prozentpunkte auf 4,3 Prozent.
Ehepartner: Die beitragsfreie Mitversicherung von Ehegatten wird eingeschränkt. Ab 2028 droht ein Zuschlag von 0,52 Punkten – Ausnahmen sollen möglich sein.
Schärfere Regeln für Pflegeheime
Die sogenannten „Ausgabenbremsen" treffen vor allem Bewohner von Pflegeheimen. Der Gesetzentwurf streckt die sogenannten Entlastungsstufen: Höhere Zuschüsse greifen künftig erst sechs Monate später. Die maximale Entlastung von 75 Prozent wird erst nach 4,5 Jahren Aufenthalt erreicht – bisher waren es drei Jahre. Das spart 2027 rund 2,6 Milliarden Euro.
Die Einstufung in Pflegegrade wird ab 2027 strenger. Hintergrund: Die Zahl der Pflegebedürftigen stieg von 5,7 Millionen (2023) auf über sechs Millionen (2026). Für Pflegegrad 1 entfällt der monatliche Entlastungsbetrag von 131 Euro komplett.
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Auch pflegende Angehörige trifft es: Die Pflegekassen übernehmen künftig nur noch 70 Prozent ihrer Rentenbeiträge. Das entlastet die Kassen bis 2030 um 1,8 bis 2,1 Milliarden Euro.
Digitalisierung und neue Hilfen
Trotz des Sparkurses sieht die Reform auch Verbesserungen vor. Geplant ist ein Rechtsanspruch auf „Pflegebegleitung", der Familien durch das System lotsen soll. Ein digitales „Pflege-Cockpit" soll den Zugang zu Leistungen erleichtern. Ein neues „Überbrückungsbudget" hilft in akuten Krisen finanziell schnell aus.
Die Pflegeleistungen sollen zudem jährlich dynamisiert werden, um die Inflation auszugleichen. Ab 2028 ist eine Kopplung der Pflegevergütung an die allgemeine Lohnentwicklung vorgesehen.
Kritik aus den Ländern und von Experten
Die Reform kommt zu einer Zeit steigender Eigenanteile. Mitte 2026 lag der durchschnittliche monatliche Eigenanteil für Pflegeheimbewohner bei 3.542 Euro, der reine Pflegeanteil bei 1.982 Euro. Der Gesundheitsökonom Stefan Greß warnt: Die Sozialhilfequote in der stationären Pflege liege bei fast 40 Prozent und steige weiter.
Die Bundesländer üben scharfe Kritik. In den Beratungen vor der Bundesratssitzung am 12. Juni bemängelten sie geplante Kürzungen im Gesundheitsbereich – etwa bei Zahnprothesen-Zuschüssen – und das Fehlen von Steuerzuschüssen für die Pflegebeiträge von Bürgergeld-Empfängern. Patientenvertreter kritisieren das Tempo des Gesetzgebungsverfahrens und warnen vor höheren Belastungen für die ärmsten Senioren.
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