Pflegereform, Jahresbetrag

Pflegereform: Jahresbetrag sinkt von 3.539 auf 1.855 Euro

Veröffentlicht am: 22.09.2026 um 06:01 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der PNOG-Entwurf sieht geringere Pflegeleistungen vor, während Verbände vor wachsender Überlastung und finanziellen Folgen für die Versorgung warnen.

Pflegereform: Geplante Kürzungen setzen Angehörige unter Druck
Ein leerer Sessel in einem ruhig beleuchteten Wohnzimmer, der die Einsamkeit und Belastung in der häuslichen Pflege symbolisiert. Illustration mit AI erstellt.

Pflegende Angehörige warnen vor einem drohenden Systemkollaps durch Sparreformen der Bundesregierung, die drastische Einschnitte in der Pflegepolitik vorsehen. Besonders die häusliche Pflege, die zu großen Teilen von Familienmitgliedern getragen wird, gerät durch diskutierte Leistungskürzungen zunehmend unter Druck.

Pflegende Mütter aus Bayern machten deutlich, welche weitreichenden Konsequenzen die geplanten Neuregelungen für ihren Alltag haben könnten. Eine internationale Untersuchung zur psychischen Belastung pflegender Angehöriger unterstreicht parallel die bereits bestehende Überlastung der Betroffenen, für die verlässliche Entlastungsstrukturen oft fehlen.

Geplante Einschnitte bei Entlastungsleistungen

Im Zentrum der Diskussionen steht der Referentenentwurf für das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG). Nach Angaben des Schwesternverbandes soll der bisherige gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in Höhe von 3.539 Euro mit der Reform nahezu vollständig entfallen.

Vorgesehen sei stattdessen ein sogenanntes Überbrückungsbudget von 1.855 Euro je Kalenderjahr für die Pflegegrade 2 und 3 sowie 2.285 Euro für die Pflegegrade 4 und 5. Diese Mittel sollen auf pflegerische Akutsituationen beschränkt bleiben, etwa bei einem kurzfristigen Ausfall einer Pflegeperson für wenige Tage, und müssen über einen neuen Dienst namens Pflegebegleitung bestätigt werden.

Thomas Dane, Vorstandsvorsitzender des Schwesternverbandes, erklärte dazu, dass der bisherige gemeinsame Jahresbetrag für Kurzzeit- und Verhinderungspflege künftig faktisch nicht mehr zur Verfügung stehe. Der Verband rechnet in der Folge mit einer zusätzlichen Belastung der Sozialhilfeträger. Auch wenn eine geplante Dynamisierung der Beträge prinzipiell positiv bewertet werde, greife diese letztlich nur auf bereits gekürzte Leistungen.

Zusätzlich sieht der Referentenentwurf vor, das bisherige Pflegegeld durch ein Entlastungsbudget zu ersetzen. In den ersten drei Monaten nach einer erstmaligen Einstufung soll der Betrag dem Entwurf zufolge um 50 Prozent gekürzt werden.

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Bei Pflegegrad 2 entspräche dies 193 Euro monatlich statt der regulären 386 Euro, was über drei Monate einen Unterschied von 579 Euro ausmacht. Bei Pflegegrad 3 läge die Leistung bei 319 Euro statt regulär 638 Euro, was über das erste Quartal eine Differenz von 957 Euro bedeutet.

Psychische Folgen und Rufe nach verlässlichen Strukturen

Die Furcht vor Kürzungen trifft auf ein Umfeld, in dem Angehörige bereits am Limit arbeiten. Anlässlich des Welt-Alzheimertags betonte Birgit Gerstorfer, Präsidentin des Pensionistenverbandes Österreichs (PVÖ), dass pflegende Angehörige die Gewissheit bräuchten, dass Betroffene gut versorgt sind, wenn sie selbst eine Auszeit benötigen.

Der Verband forderte angesichts internationaler Studienergebnisse zur psychischen Belastung den Aufbau flächendeckender Kurzzeitpflege-Zentren für mehrtägige bis mehrwöchige Aufenthalte sowie einen deutlichen Ausbau leistbarer und wohnortnaher Tagespflege. Zudem verlangt der Verband den Ausbau mobiler Angebote, wohnortnahe Beratungen und eine bessere soziale Absicherung pflegender Angehöriger.

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In Karlsruhe formiert sich ebenfalls Widerstand von Fachleuten gegen das Pflegeneuordnungsgesetz. Dort wird befürchtet, dass geplante Einsparungen zu abwandernden Arbeitskräften und dem Verlust von 1.000 Pflegeplätzen führen könnten.

Defizite treiben den Spardruck

Auslöser der Kürzungspläne ist die angespannte Finanzlage der sozialen Pflegeversicherung. Für 2026 wird das Defizit auf 7,5 Milliarden Euro beziffert, bis 2028 könnte es auf 15 Milliarden Euro ansteigen. Allein im ersten Halbjahr 2026 betrug das Defizit laut dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung rund 770 Millionen Euro.

Gesundheitsminister Linnemann bezeichnete die finanzielle Lage vor dem Bundestag als desaströs. Während das SPD-geführte Bundesarbeitsministerium unterschiedliche Modelle für die Reform durchspielt, lehnte Linnemann einen Finanzausgleich zwischen der sozialen und der privaten Pflegeversicherung ab.

Auch der Verbandschef der privaten Krankenversicherung, Thomas Brahm, wies Vorschläge für einen Finanzausgleich oder die Übertragung von Alterungsrückstellungen strikt zurück und kündigte rechtliche Schritte an. Ein finales Gesetz ist bislang nicht beschlossen; der Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes soll im Bundeskabinett beraten werden.

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