Pflegereform, Entlastungsbetrag

Pflegereform: Entlastungsbetrag von 131 Euro für Pflegegrad 1 soll wegfallen

Veröffentlicht am: 01.10.2026 um 02:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der Gesetzentwurf sieht höhere Beiträge und Kürzungen bei häuslichen Pflegeleistungen vor, ergänzt um neue Unterstützungsangebote.

Pflegeneuordnungsgesetz beschlossen: Beiträge steigen, häusliche Hilfen unter Druck
Ein ruhiges, sonnendurchflutetes Wohnzimmer mit einem Sessel am Fenster, das eine häusliche Atmosphäre vermittelt. Illustration mit AI erstellt.

Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) beschlossen. Hintergrund ist eine finanzielle Schieflage der Pflegeversicherung: Ohne Gegenmaßnahmen drohe für 2027 ein rechnerisches Defizit von rund 7,6 Milliarden Euro, 2028 von mehr als 15 Milliarden Euro.

Mehr als sechs Millionen Pflegebedürftige in Deutschland sind von den geplanten Änderungen betroffen – und besonders die häusliche Pflege, in der laut Statistischem Bundesamt fast neun von zehn Pflegebedürftige versorgt werden, steht im Zentrum der Debatte.

Beiträge steigen, Strukturen ändern sich

Der allgemeine Beitragssatz soll laut Gesetzentwurf bei 3,6 Prozent stabil bleiben, die Beitragsbemessungsgrenze der Pflegeversicherung aber um 300 Euro monatlich steigen – von 5.812,50 Euro auf 6.375 Euro. Für Einkommen ab rund 6.400 Euro bedeutet das etwa 20 Euro mehr im Monat.

Deutlicher fällt die Erhöhung für Kinderlose aus: Ihr Beitragszuschlag steigt um 0,3 Prozentpunkte auf 0,9 Prozent, der Gesamtbeitragssatz für diese Gruppe von 4,2 auf 4,5 Prozent – bis zu 42,75 Euro mehr monatlich, ein Plus von über 17 Prozent. Dem Entwurf zufolge soll dies 2027 zu Mehreinnahmen von 3,3 Milliarden Euro führen.

Ab 2027 soll zudem ein Beitragszuschlag von 0,52 Prozent für bislang beitragsfrei mitversicherte Ehe- und Lebenspartner ohne nennenswertes Einkommen gelten, mit Ausnahmen etwa für pflegende Angehörige und Eltern von Kindern mit Behinderungen. Minijobs sollen künftig ebenfalls in die Pflegebeiträge einbezogen werden, was jährlich 1,4 Milliarden Euro an Einnahmen bringen soll.

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Einschnitte bei häuslicher Unterstützung

Besonders umstritten sind Einschnitte, die direkt die häusliche Versorgung betreffen. Der Entlastungsbeitrag von 131 Euro monatlich in Pflegegrad 1 soll vollständig wegfallen – laut Gesetzentwurf eine Minderausgabe von 800 Millionen Euro für 2027. Die bislang mögliche Verhinderungspflege von bis zu 3.540 Euro jährlich soll gestrichen und durch ein Sozialraumbudget ersetzt werden, das für Pflegebedürftige bis 25 Jahre bis zu 300 Euro monatlich vorsieht.

Zudem werden die Schwellen für das Erreichen des nächsten Pflegegrades angehoben; die Pflegegrade 1 bis 3 sollen zielgenauer vergeben werden, wobei für bereits Eingestufte Bestandsschutz gelten soll. Diese Änderung der Einstufung soll bis 2030 rund 4,2 Milliarden Euro einsparen.

Zugleich enthält der Entwurf Entlastungen: Die Rentenversicherungsbeiträge pflegender Angehöriger werden entgegen ursprünglicher Pläne weiterhin voll aus der Pflegeversicherung übernommen. Neu eingeführt werden sollen ein Anspruch auf fachliche Pflegebegleitung vor Ort, der Grundsatz „Reha vor Pflege“ sowie ein Check-up 60+ ab dem 60. Lebensjahr.

Pflegegeld und ambulante Sachleistungen sollen in den Pflegegraden 2 bis 5 erhöht werden, ergänzt durch ein Überbrückungsbudget ab Pflegegrad 2 für akute Versorgungssituationen. Ab 2028 sind spezielle Akut-Kurzzeitpflegeplätze vorgesehen, ab 2029 eine jährliche Dynamisierung der Leistungsbeträge auf basis der Inflation.

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Kritik von Verbänden

Das Deutsche Rote Kreuz begrüßt die Rücknahme der Rentenkürzung sowie die geplante Pflegebegleitung, kritisiert aber die unklare langfristige Finanzierung. Generalsekretär Christian Reuter hält die Begrenzung der Refinanzierung von Tarifsteigerungen auf die Grundlohnrate für falsch und verweist auf schwer tragbare Eigenanteile.

Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft sieht die häusliche Versorgung am stärksten von Kürzungen betroffen: In Pflegegrad 1 bleibe künftig nur noch Beratung statt praktischer Unterstützung, die Verhinderungspflege falle als flexibles Instrument weg.

Vorsitzender Swen Staack begrüßt zwar die Rücknahme der Kürzung bei den Rentenbeiträgen, verweist aber darauf, dass von 5,7 Millionen Pflegebedürftigen nur rund 16 Prozent – etwa 900.000 Menschen – im Heim versorgt werden, während Angehörige Menschen mit Demenz oft über zehn Jahre zuhause pflegen.

Auch der diakonische Träger Diakoneo kritisiert die Sparmaßnahmen scharf. Vorständin Manuela Füller nennt den Wegfall des Entlastungsbetrags und die fehlende Refinanzierung steigender Tariflöhne problematisch – bei Diakoneo entfallen 80 Prozent der Kosten auf Personal. Sie fordert eine stärkere Steuerfinanzierung der Pflege.

Zudem bleiben Eigenanteile für Heimbewohner im Reformentwurf ungedeckelt; der Neubau einer Altenpflegeeinrichtung mit 90 Plätzen erfordere laut Diakoneo eine Investition von über 20 Millionen Euro, weshalb sich private Anbieter zunehmend zurückzögen.

Der GKV-Spitzenverband warnt, ohne weitere Zuschüsse drohe eine Zahlungsunfähigkeit der Pflegekassen. Kommunen und Städtetag rechnen mit mindestens einer Milliarde Euro Mehrkosten für die Sozialhilfe; die bisherigen Ausgaben beziffert der Städtetag auf über fünf Milliarden Euro jährlich.

Nächste Schritte

Für den 7. Oktober 2026 ist der Einsetzungsbeschluss einer Pflegestrukturkommission vorgesehen, die bis Ende Januar 2027 Vorschläge erarbeiten soll. Ein Kabinettsbeschluss dazu wird bis Ostern angestrebt, die Umsetzung bis zum 1. Juli 2027.

Strukturelle Entwicklung der Pflegeversicherung

Die demografische Entwicklung erklärt den Reformdruck: Die Zahl der Leistungsempfänger hat sich binnen zehn Jahren von drei auf sechs Millionen verdoppelt. 2005 waren es 1,95 Millionen Leistungsempfänger bei Kosten von rund 17 Milliarden Euro, 2025 rund sechs Millionen bei 70,4 Milliarden Euro. Kamen 1998 noch 29 Beitragszahlende auf einen Leistungsempfänger, sind es 2025 nur noch zehn.

Pflegekassen warnten bereits vor einem Defizit von 4,4 Milliarden Euro bis Jahresende 2026; für 2027 wird ein Fehlbetrag von 8 Milliarden Euro prognostiziert. Der Deutsche Pflegerat rechnet bis 2034 mit bis zu 500.000 fehlenden Pflegekräften – eine Zahl, die den Druck auf häusliche Pflegearrangements weiter erhöhen dürfte.

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