Pflegereform, AOK-Chef

Pflegereform: AOK-Chef kritisiert Beschluss, Bund schießt 700 Millionen Euro nach

Veröffentlicht am: 03.10.2026 um 22:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Das Kabinett beschloss die erste Reformetappe; ein zusätzliches Darlehen von bis zu 700 Millionen Euro soll die Kassen kurzfristig stützen.

Pflegereform beschlossen: Kritik und akute Finanzlücke bei Pflegekassen
Ein leerer, sonnendurchfluteter Krankenhausflur mit minimalistischer Architektur und langen Schatten auf dem Boden. Illustration mit AI erstellt.

Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 den ersten Teil einer Pflegereform beschlossen, das sogenannte Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG). Eine zweite Strukturreform soll bis Sommer 2027 folgen.

Während die Bundesregierung das Gesetz als notwendigen Schritt zur Stabilisierung der Pflegeversicherung darstellt, hagelt es Kritik aus Sozialverbänden, Wissenschaft und Politik – und parallel zeigt sich, wie akut die Finanzprobleme der Pflegekassen bereits sind.

Kurzfristige Finanzlücke zwingt zum Nachlegen

Einen Tag nach dem Kabinettsbeschluss musste Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) der Pflegekasse kurzfristig ein weiteres Darlehen von bis zu 700 Millionen Euro zusagen, wie die WirtschaftsWoche berichtete.

Die im Haushalt 2026 eigentlich eingeplanten rund 3,2 Milliarden Euro Kredit sind demnach bereits im Oktober aufgebraucht. Ohne zusätzliche Mittel hätten Pflegebedürftige keine Geldleistungen erhalten, und für Pflegepersonen wären keine Rentenversicherungsbeiträge mehr gezahlt worden.

Laut einem Bericht des Ärzteblatts vom 2. Oktober 2026 hatte das Bundesgesundheitsministerium ursprünglich ein Darlehen von 870 Millionen Euro beantragt; das Finanzministerium bewilligte 700 Millionen Euro.

Grund für den zusätzlichen Bedarf sind laut einem Schreiben des Finanzministeriums an den Haushaltsausschuss vom 1. Oktober 2026 deutlich schneller als erwartet gestiegene Ausgaben, vor allem durch die stark steigende Zahl der Pflegebedürftigen.

Das Bundesamt für Soziale Sicherung geht davon aus, dass dem Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung bereits im Oktober das Geld knapp werden könnte, spätestens im November seien zusätzliche Mittel nötig.

Der GKV-Spitzenverband bezifferte das Defizit der sozialen Pflegeversicherung im ersten Halbjahr 2026 auf 770 Millionen Euro; für das gesamte Jahr 2026 rechnet der Verband laut einem Bericht vom 2. Oktober 2026 mit einem Defizit von rund 1,2 Milliarden Euro inklusive Milliardendarlehen – ohne diese Hilfe läge das reale Minus bei rund 4,4 Milliarden Euro. Die Leistungsausgaben seien im ersten Halbjahr 2026 um 11 Prozent gestiegen.

AOK-Chef: Reform löst die entscheidenden Probleme nicht

Der Chef der AOK Baden-Württemberg, Johannes Bauernfeind, kritisierte die beschlossene Reform laut einem Bericht des Nordkurier vom 2. Oktober 2026 als unzureichend. Über 80 Prozent der sechs Millionen Pflegebedürftigen würden zu Hause versorgt, doch die geplante Pflegebegleitung solle erst 2029 kommen.

Bauernfeind forderte zudem, der Bund müsse Corona-Hilfen von mehr als 5 Milliarden Euro an die Pflegekasse zurückzahlen. Die neue Pflegekommission hält er für überflüssig, da eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe bereits im Dezember 2025 einen Abschlussbericht mit Reformoptionen vorgelegt habe.

Als strukturelles Problem benannte er Fehlanreize im System: Mittellose Heimbewohner seien vollversichert, während Vermögende keine Teilkasko hätten – die stationäre Pflege bleibe dadurch Kostentreiber.

Kritik an Beitragszuschlägen für Kinderlose

Besonders umstritten ist die Anhebung des Beitragszuschlags für Kinderlose, der laut Kabinettsbeschluss vom 30. September 2026 zum 1. Januar 2027 von 0,6 auf 0,9 Prozentpunkte steigt.

Kinderlose zahlen damit künftig 4,5 Prozent statt 4,2 Prozent ihres Bruttolohns, wie DAK-Gesundheit-Chef Andreas Storm laut einem Bericht von ZDFheute vom 2. Oktober 2026 erläuterte. Die Belastung summiere sich auf 3,3 Milliarden Euro jährlich – mehr als die Hälfte des gesamten Konsolidierungsvolumens. Storm hält die Regelung für verfassungsrechtlich bedenklich.

DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel bezeichnete die Erhöhung als diskriminierend, da Kinderlose sie ohne Arbeitgeberbeteiligung allein tragen müssten. Auch der Verband Queere Vielfalt warnte vor Benachteiligung, während die SPD einen fehlenden Pflegedeckel bemängelte und Städtetagspräsident Burkhard Jung einen Stopp im Bundesrat forderte.

Laut Berechnungen, über die der Spiegel am 3. Oktober 2026 berichtete, bedeutet der Zuschlag für Kinderlose bei einem Bruttogehalt von 3.000 Euro eine Mehrbelastung von rund 9 Euro monatlich beziehungsweise 108 Euro jährlich, bei 5.000 Euro Brutto 180 Euro im Jahr und ab 6.375 Euro Brutto rund 392 Euro jährlich.

Ab 2028 kommt ein weiterer Zuschlag von 0,52 Prozent für die bislang beitragsfreie Mitversicherung von Ehe- und Lebenspartnern hinzu – bei 5.000 Euro Brutto zusätzlich 26 Euro monatlich. In der Summe kann die Mehrbelastung laut dieser Berechnung bis zu 492 Euro im Jahr erreichen.

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Der Kabinettsbeschluss vom 30. September sieht vor, dass Kinderlose ab Januar 2027 statt 4,2 Prozent künftig 4,5 Prozent ihres Bruttolohns zahlen — bei 5.000 Euro Brutto sind das 180 Euro im Jahr, ab 2028 kommen durch den Partnerzuschlag bis zu 492 Euro jährlich zusammen. Wer seine persönliche Belastung kennen will, bevor die erste Abrechnung kommt, findet hier die Rechenwege und Fristen. Kostenlosen Pflegebeitrag-Ratgeber anfordern

Pflegeverbände: Sparlogik geht zulasten der häuslichen Pflege

Der Deutsche Pflegerat um Christine Vogler und der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) unter Präsidentin Vera Lux kritisierten laut einem Bericht vom 1. Oktober 2026 die Sparlogik des PNOG.

Lux bemängelte, dass weitreichende Änderungen der Pflegeversicherung beschlossen würden, bevor die geplante Strukturkommission überhaupt ihre Arbeit aufgenommen habe – das Gesetz werde auf den letzten Drücker durchgepeitscht, der zweite Schritt komme vor dem ersten. Sie forderte eine kurzfristige Stabilisierung durch Rückzahlung der Corona-Schulden des Bundes an die Pflegekassen.

Der DBfK sieht zwar die stärkere Präventionsorientierung und die geplante Pflegebegleitung positiv, warnt aber, dass steigende Löhne nicht vollständig refinanziert würden – mit der Gefahr von Personalabbau bis hin zu Standort- und Betriebsschließungen.

Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft bewertete den Kabinettsentwurf laut einer Mitteilung vom 1. Oktober 2026 als völlig unzureichend. Vorsitzender Swen Staack begrüßte zwar die Rücknahme ursprünglich geplanter Kürzungen bei Zuschlägen für stationäre Pflege und bei Rentenbeiträgen für pflegende Angehörige, kritisierte jedoch, dass die Einsparungen zulasten der 84 Prozent ambulant versorgten Pflegebedürftigen gingen.

Forderungen nach einem Bestandsschutz für den Entlastungsbetrag in Pflegegrad 1 sowie nach einer eigenständigen Verhinderungspflege seien unberücksichtigt geblieben. Die Gesellschaft schlug stattdessen vor, eine Überbrückung durch Rückzahlung des Corona-Darlehens des Bundes und durch Mittel des Pflegevorsorgefonds zu finanzieren.

Pflegewissenschaftler Heinz Rothgang wies laut einem Bericht vom 1. Oktober 2026 darauf hin, dass echte Einsparungen kaum möglich seien, da rund 50 Millionen Beitragszahlende rund 6 Millionen Pflegebedürftigen gegenüberstünden.

Wirtschaftsweise fordert mehr Eigenverantwortung

Die Vorsitzende des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Monika Schnitzer, kritisierte die Reform laut einem Bericht von Focus vom 2. Oktober 2026 als nicht nachhaltig. Sie forderte mehr Eigenverantwortung: Wer über Vermögen verfüge, solle die Pflege stärker selbst finanzieren.

Nach Berechnungen des Sachverständigenrats können rund 55 Prozent der Rentnerhaushalte fünf Jahre stationäre Pflege aus eigenem Einkommen und Vermögen bestreiten, bei einer durchschnittlichen Verweildauer im Pflegeheim von rund 38 Monaten.

Schnitzer bezifferte die geplanten Mehreinnahmen: Der Zuschlag für Kinderlose soll 2027 rund 3,3 Milliarden Euro bringen, die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze um 300 Euro monatlich nach Regierungsangaben weitere 500 Millionen Euro.

Minderausgaben durch eine angepasste Begutachtungssystematik sollen 2027 bei 1,3 Milliarden Euro liegen, ab 2030 bei rund 4,2 Milliarden Euro. Dennoch bleibe bei einem stabilen Beitragssatz von 3,6 Prozent ein rechnerisches Defizit – für 2027 von 7,6 Milliarden Euro, für 2028 von 15,4 Milliarden Euro und für 2029 von 16,9 Milliarden Euro.

Schnitzer forderte die Abschaffung von Leistungszuschlag und Entlastungsbetrag sowie eine stärkere Heranziehung von Einkommen und Vermögen, lehnte aber einen pauschalen Pflegedeckel ab. Die Umsetzung weiterer Kommissionsvorschläge ist demnach ab 1. Juli 2027 vorgesehen.

Offener Brief und weitere Einzelregelungen

Mehrere AWO-Landesverbände aus Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen forderten in einem offenen Brief an ostdeutsche Regierungschefs eine solidarische Pflegevollversicherung.

Das Kabinett beschloss zudem, dass der Entlastungsbetrag in Pflegegrad 1 zum 1. Januar 2027 entfällt und das Entlastungsbudget in Pflegegrad 2 und 3 in den ersten drei Monaten nur zur Hälfte zur Verfügung steht.

Eine generelle Deckelung der Eigenanteile in der vollstationären Pflege ist weiterhin nicht vorgesehen; seit Januar 2024 gelten gestaffelte Zuschläge von 15, 30, 50 und 75 Prozent auf den pflegebedingten Eigenanteil, je nach Dauer der Heimpflege.

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Über 80 Prozent der sechs Millionen Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt, doch die geplante Pflegebegleitung soll erst 2029 kommen. Angehörige, die heute pflegen, müssen deshalb wissen, welche Leistungen und Rentenbeiträge ihnen nach der Reform noch zustehen — und welche Ansprüche sie noch 2026 geltend machen sollten. Leitfaden für pflegende Angehörige jetzt sichern

Für die Digitalisierung der ambulanten und teilstationären Langzeitpflege sind 1,6 Milliarden Euro aus einem Sondervermögen vorgesehen, eine entsprechende Datenplattform soll bis Ende Oktober 2028 stehen.

Stiftung-Warentest-Finanzexpertin Barbara Bückmann riet laut einem Bericht vom 2. Oktober 2026 dazu, Ansprüche nach altem Recht noch im laufenden Jahr per Antrag zu sichern, da sich die Regelungen zum Jahreswechsel änderten.

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