Pflegereform ab Januar 2027: Millionen zahlen deutlich mehr
04.07.2026 - 03:40:19 | boerse-global.de
Ein neuer Gesetzentwurf sieht ein Budgetsystem vor – und stößt auf heftige Kritik.
Das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) wurde am 5. Juni vom Gesundheitsministerium vorgelegt. Kernstück: Ab Januar 2027 soll ein Entlastungsbudget das bisherige Pflegegeld ersetzen. Doch die Pläne sorgen für Widerstand bei Verbänden, Krankenkassen und aus der Landespolitik.
Was sich für Pflegebedürftige ändert
Das neue System bringt deutliche Unterschiede. Für Pflegegrad 5 sind künftig bis zu 2.529 Euro monatlich als Sachleistungsbudget vorgesehen, dazu ein Entlastungsbudget von bis zu 1.079 Euro.
Anders sieht es für Neuzugänge in den Pflegegraden 2 und 3 aus: Hier wird das Budget in den ersten drei Monaten nach der Einstufung halbiert. Auch die Kurzzeit- und Verhinderungspflege wird neu geordnet. Ein Überbrückungsbudget für die Kurzzeitpflege soll bei 1.855 Euro pro Jahr liegen.
Eine Dynamisierung der Leistungen ist erst zum 1. Januar 2028 geplant. Die Anpassung orientiert sich dann an der Kerninflationsrate – und klammert damit Preissteigerungen bei Energie und Lebensmitteln aus.
Harte Einschnitte für pflegende Angehörige
Besonders umstritten sind die geplanten Kürzungen bei der Unterstützung pflegender Angehöriger. Der Entwurf sieht vor, die Rentenversicherungsbeiträge für Pflegepersonen um 30 Prozent zu senken. Künftig würden nur noch 70 Prozent der bisherigen Beiträge abgeführt.
Der Entlastungsbetrag für Versicherte im Pflegegrad 1 (131 Euro monatlich) soll ersatzlos entfallen. Auch die Pauschale für Pflegehilfsmittel von bis zu 42 Euro pro Monat steht zur Streichung an.
Heimbewohner müssen tiefer in die Tasche greifen
Die Pflegereform ab Januar 2026 belastet Millionen – mit höheren Eigenanteilen und gekürzten Rentenbeiträgen für Pflegende. Doch Sie können aktiv werden: Unser kostenloser Ratgeber zeigt Ihnen, wie Sie Ihre Ansprüche sichern und mit einem Widerspruch gegen die Kürzungen vorgehen. Jetzt kostenlosen Ratgeber anfordern
Ein Gutachten der DAK-Gesundheit vom 18. Mai warnt vor steigenden Kosten für Heimbewohner. Grund: Die Leistungszuschläge nach § 43c SGB XI sollen gestreckt werden. Der maximale Zuschuss würde erst nach 54 statt wie bisher nach 36 Monaten erreicht.
Professor Heinz Rothgang berechnete die Folgen: Der monatliche Eigenanteil könnte unmittelbar um 161 Euro steigen. In den ersten viereinhalb Jahren der stationären Versorgung entstünden zusätzliche Kosten von fast 20.000 Euro pro Person.
Pflegekassen droht Milliardendefizit
Die finanzielle Lage der Pflegeversicherung bleibt angespannt. Fachleute beziffern das erwartete Defizit für 2027 auf rund 7,6 Milliarden Euro – bei über sechs Millionen Pflegebedürftigen.
Bereits 2024 lagen die Eigenanteile für einen Heimplatz im ersten Jahr durchschnittlich bei 2.870 Euro, die Gesamtkosten bei etwa 4.290 Euro pro Monat. Als eine Ursache gelten die gestiegenen Löhne in der Pflege: Seit der Einführung der Tarifbindung 2022 sind sie um 17 bis 22 Prozent gestiegen.
Um die Refinanzierung zu steuern, sieht der Reformvorschlag eine vorübergehende Aussetzung der Tariftreueregelung ab 2027 vor. Bestehende Löhne bleiben geschützt, die automatische Refinanzierung durch die Kassen entfällt jedoch vorerst.
Politischer Widerstand wächst
Die geplante Verabschiedung des PNOG im Bundeskabinett verzögert sich. Ursprünglich war die Beratung für den 6. Juli vorgesehen, wurde aber von der Tagesordnung genommen. Nun soll das Kabinett am 15. Juli entscheiden.
Pflegende Angehörige zahlen bald drauf: Die Rentenbeiträge werden um 30 % gekürzt. Doch es gibt Wege, sich zu wehren. Unser Ratgeber enthält eine Schritt-für-Schritt-Widerspruchsanleitung und zeigt, wie Sie mit Steuertricks die finanzielle Belastung senken. Ratgeber jetzt kostenlos sichern
Widerstand formiert sich besonders bei den Unionsfraktionschefs aus sechs Bundesländern, darunter Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen. Sie kritisieren die Rentenkürzungen für Angehörige und die zeitliche Streckung der Heimzuschläge – ein „Verschiebebahnhof zulasten der Kommunen“, so der Vorwurf.
Schätzungen zufolge könnte der Anteil der Heimbewohner, die auf Sozialhilfe angewiesen sind, bis 2035 auf über 46 Prozent steigen. Parallel wird im Rahmen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes über eine steuerfinanzierte Krankenabsicherung von Bürgergeldempfängern sowie die Rückzahlung von Corona-Schulden an die Pflegeversicherung diskutiert.
