Pflegereform: 863.000 Menschen mit Pflegegrad 1 droht Leistungsausfall
Veröffentlicht am: 15.09.2026 um 17:52 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Versorgung pflegebedürftiger Menschen stützt sich zu einem großen Teil auf das häusliche Umfeld. Um den Verbleib in den eigenen vier Wänden zu sichern, greifen vielerorts kommunale Initiativen und regionale Träger ein. Mit Angeboten, die von der grundlegenden Körperpflege über die Reinigung des Haushalts bis hin zu Begleitdiensten reichen, soll der Alltag für Betroffene und pflegende Angehörige bewältigbar bleiben.
Bundes- und Länderprogramme zur Stärkung der Vor-Ort-Versorgung
Auf Bundesebene setzt das Bundesministerium für Gesundheit mit der Ausschreibung des Projekts „Pflegefreundliche Kommune“ (Vergabebekanntmachung 630678-2026) Akzente. Die Leistung im Bereich des kommunalen Gesundheitsdienstes mit Erfüllungsort Berlin hat einen geschätzten Wert von 5,4 Millionen Euro ohne Mehrwertsteuer; Teilnahmeanträge können bis zum 14. Oktober 2026 um 14:00 Uhr eingereicht werden.
Auch die Bundesländer investieren in Strukturen vor Ort. In Bayern bewilligte Gesundheitsministerin Judith Gerlach Mittel für zwei Vorhaben: Das Projekt „PflegeWissen+“ in Bad Kissingen wird mit über 250.000 Euro gefördert, während eine kommunale Pflegekonferenz in Fürstenfeldbruck rund 100.000 Euro erhält.
Über das Landesprogramm „Gute Pflege in Bayern“ stehen 2026 rund 24 Millionen Euro an Haushaltsmitteln bereit. Gerlach verwies darauf, dass über 80 Prozent der Pflegebedürftigen zu Hause betreut werden.
Eine ähnliche Situation zeigt sich in Hessen: Laut Staatssekretär Raible werden über 86 Prozent der Pflegebedürftigen im Land zu Hause gepflegt. Hessen zeichnete zudem sechs Personen aus Fulda, Gießen, dem Landkreis Limburg-Weilburg und dem Wetteraukreis mit der Pflegemedaille im Schloss Biebrich für mindestens fünf Jahre unentgeltliche häusliche Pflege aus; landesweit gibt es 350 pflegesensible Arbeitgeber mit über 330.000 Beschäftigten.
Auch im österreichischen Burgenland werden lokale Netzwerke ausgebaut: Am 12. September 2026 wurde im Bezirk Eisenstadt-Umgebung der Pflegestützpunkt Trausdorf eröffnet – der zehnte Stützpunkt des Landes und der zweite seit Einführung des Modells am 1. April.
Neben mobiler Hauskrankenpflege und Pflege- sowie Sozialberatung bietet der Standort eine Tagesbetreuung für bis zu 12 Personen sowie vier Wohneinheiten mit 44 bis 60 Quadratmetern für die Pflegestufen 1 bis 3, ausnahmsweise auch 4.
Regionale Pflegedienste und spezialisierte Betreuung
In den Städten und Landkreisen setzen Wohlfahrtsverbände und private Anbieter die praktische Entlastung um. Der AWO-Pflegedienst Region Hannover deckt das gesamte Stadtgebiet von Hannover sowie Laatzen und Langenhagen ab und bietet neben häuslicher Alten- und Krankenpflege auch Hauswirtschaft sowie Begleitung und Betreuung bei Demenz an.
In Dresden und im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge offerieren die Johanniter Dresden Pflegeberatung, Kurse für Pflegende sowie eintägige Nachbarschaftshelfer-Kurse mit zehn Unterrichtseinheiten, deren Kosten von der Krankenkasse übernommen werden können.
Für den Hausnotruf, bei dem bei anerkanntem Pflegegrad eine Kostenübernahme durch die Pflegekasse möglich ist, läuft vom 14. September bis zum 2. November 2026 eine Aktion, bei der das System vier Wochen kostenfrei getestet werden kann und die Anschlussgebühr entfällt.
Der Entlastungsbetrag nach Paragraph 45b SGB XI liegt 2026 unverändert bei bis zu 131 Euro pro Monat — doch ein Referentenentwurf zur Pflegeneuordnung sieht die Streichung bei Pflegegrad 1 vor. Wer seinen Anspruch jetzt kennt und nutzt, ist vorbereitet. Unser kostenloser Ratgeber zeigt Ihnen Schritt für Schritt, welche Alltagshilfen anerkannt werden und wie Sie nicht genutzte Beträge bis zum 30. Juni des Folgejahres ansparen. Pflege-Ratgeber jetzt kostenlos anfordern
Für schwerer erkrankte Personen existieren zudem spezialisierte ambulante Angebote. Der Anbieter Deutsche Fachpflege, der bundesweit mehr als 2.000 Intensivklientinnen und -klienten versorgt, erhielt für sein 2021 gegründetes Fachteam medizinische Behandlungspflege den mit 5.000 Euro dotierten zweiten Gesundheitspreis 2025 des Landes Nordrhein-Westfalen.
Bei einem 24-Stunden-Support über Telefon, Telemedizin und Einsätze vor Ort beziffert das Unternehmen seine Krankenhauseinweisungsquote auf 3,3 Prozent.
Hürden und Streitfragen beim gesetzlichen Entlastungsbetrag
Im Zentrum der alltäglichen Unterstützung steht der gesetzliche Entlastungsbetrag nach Paragraph 45b SGB XI, der 2026 unverändert bei bis zu 131 Euro pro Monat (beziehungsweise 1.572 Euro im Jahr) liegt. Nicht genutzte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres angespart werden.
Zudem erlaubt der Umwandlungsanspruch, bis zu 40 Prozent nicht genutzter Pflegesachleistungen für Entlastungsangebote zu verwenden. Durch anerkannte Nachbarschaftshilfe kann sich das Budget um bis zu rund 50 Prozent des Pflegegelds erhöhen, wenngleich die Regeln für Anerkennung und Stundensätze je nach Bundesland differieren.
In der Praxis stoßen Betroffene jedoch auf bürokratische Hürden. Ein Start-up an der Hochschule Flensburg zielt darauf ab, entsprechende Versorgungslücken zu schließen: Pflegebedürftige und Angehörige haben Anspruch auf rund vier Stunden monatliche Hilfe im Haushalt oder Alltag, doch die bürokratische Inanspruchnahme ist oft erschwert.
Zudem schränken Vorgaben die Abrechnung ein. Das Sozialgericht Marburg entschied mit Urteil vom 11. Februar 2026 (Az. S 19 P 56/25), dass eine Pflegekasse die Erstattung von 129,71 Euro für eine Haushaltshilfe bei Pflegegrad 2 vollständig verweigern durfte.
Der Anbieter hatte mit einem Stundensatz von 34 Euro die in der hessischen Pflegeunterstützungsverordnung festgelegte Grenze von 25 Euro überschritten und verfügte über keine Anerkennung. Die Berufung gegen das Urteil wurde zugelassen.
Reformpläne schaffen Unsicherheit für Pflegegrad 1
Weitere Unklarheiten bringt die bundespolitische Debatte mit sich. Ein Referentenentwurf für ein Pflegeneuordnungsgesetz vom 4. Juni 2026 sieht vor, den Entlastungsbetrag für Menschen mit Pflegegrad 1 zu streichen. Während das geltende Recht vorerst weiterbesteht, soll nach dem Entwurf auch der stationäre Zuschuss nach Paragraph 43 SGB XI in Höhe von 131 Euro im Monat für Neufälle entfallen, während für Bestandsfälle Schutz vorgesehen ist.
Viele pflegende Angehörige verlieren ihren Entlastungsbetrag, weil der Anbieter nicht anerkannt war oder der Stundensatz die Landesgrenze überschritt — ein Gericht bestätigte zuletzt den kompletten Wegfall der Erstattung. Unser kostenloser Leitfaden zeigt Ihnen, worauf Sie bei der Auswahl von Alltagshilfen achten müssen und welche kommunalen Beratungsstellen Sie dabei unterstützen. Leitfaden zur Alltagshilfe jetzt sichern
Verbraucherschützer raten Pflegebedürftigen dazu, bestehende Guthaben des Entlastungsbetrags bis zum Jahresende zu nutzen. In der geplanten Reform soll ein Sozialraumbudget den Entlastungsbetrag ersetzen. Dieses sieht 175 Euro pro Monat erst ab Pflegegrad 2 vor.
Für Personen mit Pflegegrad 1 – Ende 2024 waren dies 863.000 Betroffene – droht nach den Plänen ein vollständiger Wegfall der Leistung. Zudem ist im Reformwurf die bisherige Möglichkeit, Gelder bis zum 30. Juni des Folgejahres anzusparen, nicht mehr vorgesehen.
