Pflegereform: 800.000 Pflegebedürftige verlieren 131 Euro Entlastungsbetrag
Veröffentlicht am: 01.10.2026 um 06:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Das Bundeskabinett hat Ende September 2026 den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) verabschiedet – allerdings in deutlich entschärfter Form gegenüber den ursprünglichen Plänen.
Statt der zunächst vorgesehenen systemischen Entlastung sieht der verabschiedete Entwurf für 2027 nur noch eine Finanzwirkung von 6,25 Milliarden Euro vor, wie aus der Kabinettsvorlage hervorgeht. Das sind fünf Milliarden Euro weniger, als ursprünglich geplant war.
Von den 6,25 Milliarden Euro entfallen knapp 2,5 Milliarden Euro auf Einschränkungen von Kassenleistungen, 3,8 Milliarden Euro sollen über Beitragserhöhungen hereinkommen.
Eine Lücke, die größer bleibt als die Lösung
Die Abschwächung hat direkte Folgen für die Finanzsituation der Pflegeversicherung. Laut Kabinettsentwurf beläuft sich der rechnerische Finanzbedarf für 2027 auf 7,6 Milliarden Euro – gedeckt werden durch das Gesetz jedoch nur 6,25 Milliarden Euro.
Für 2028 soll die Wirkung des Gesetzes bei 14,5 Milliarden Euro liegen, 3,6 Milliarden Euro weniger als in früheren Planungen vorgesehen. Von diesen 14,5 Milliarden Euro sollen 9 Milliarden Euro durch eine Dämpfung der Leistungsausgaben erzielt werden, 5,5 Milliarden Euro durch zusätzliche Belastung der Beitragszahler.
Ohne Gegenmaßnahmen rechnet die Bundesregierung für 2027 mit einem Defizit von rund 7,6 Milliarden Euro, für 2028 mit mehr als 15 Milliarden Euro. Der GKV-Spitzenverband geht für 2026 von einem Defizit von 4,4 Milliarden Euro aus, für 2027 von rund 7,5 Milliarden Euro.
Was aus den ursprünglichen Sparplänen gestrichen wurde
Der politische Kompromiss zwischen Union und SPD hat zentrale, ursprünglich geplante Kürzungen zurückgenommen. So entfällt die vorgesehene Reduzierung von Rentenanwartschaften pflegender Angehöriger vollständig.
Auch die geplante Halbierung des Entlastungsgeldes bei Pflegegraden 2 und 3 in den ersten drei Monaten wurde gestrichen, ebenso eine vorgesehene Verlängerung der Verweildauerstufen um sechs Monate.
Der Kabinettsentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz lässt für 2027 eine Finanzlücke von 7,6 Milliarden Euro offen — gedeckt sind nur 6,25 Milliarden. Wer wissen will, welche Leistungen bleiben und welche wegfallen, findet in diesem kostenlosen Report die wichtigsten Punkte im Überblick. Jetzt kostenlosen Pflege-Report anfordern
Die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze fiel deutlich geringer aus als ursprünglich geplant – statt eines Anstiegs um 1.000 Euro pro Monat sind es nun 300 Euro, womit die Bemessungsgrenze derzeit bei 5.812,50 Euro im Monat beziehungsweise 69.750 Euro im Jahr liegt. Die geringere Anhebung bedeutet laut Entwurf Mehrkosten von rund 7 Milliarden Euro für 2027 gegenüber der ursprünglichen Planung.
Bestehen bleibt dagegen die Streichung des Entlastungsbetrags für Pflegegrad 1 in Höhe von 131 Euro monatlich – rund 800.000 Pflegebedürftige verlieren dadurch Leistungen von 1.572 Euro im Jahr. Auch eine für 2028 vorgesehene Dynamisierung der Pflegeleistungen entfällt vollständig.
Beitragszahler tragen einen größeren Teil der Last
Weil auf der Leistungsseite weniger gespart wird als ursprünglich geplant, verschiebt sich die Last stärker zu den Beitragszahlern. Der Zuschlag für Kinderlose soll zum 1. Januar 2027 von 0,6 auf 0,9 Prozentpunkte steigen – statt der ursprünglich kalkulierten einen Milliarde Euro zusätzlicher Einnahmen pro Jahr sind es nun rund drei Milliarden Euro. Der Pflegebeitragssatz für Kinderlose soll damit künftig 4,5 Prozent betragen, der allgemeine Beitragssatz soll bei 3,6 Prozent verbleiben.
Reaktionen auf den Kompromiss
Der GKV-Spitzenverband bewertete den Entwurf kritisch. Verbandschef Oliver Blatt sprach laut einem Bericht vom 30. September 2026 von einer "Schlagseite" des Entwurfs. Die AOK bezeichnete den Beschluss als "Minimalkompromiss".
Aus den Reihen der SPD-Bundestagsfraktion wurde betont, dass die kurzfristige Stabilisierung noch keine strukturelle Reform darstelle. Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Britta Haßelmann sprach von einer Einigung auf den kleinsten gemeinsamen Nenner. Der Deutsche Pflegerat warnte unabhängig davon, dass bis 2034 bis zu 500.000 Pflegekräfte fehlen könnten.
Ausblick auf eine zweite Reformstufe
Die strukturellen Fragen – etwa ein möglicher Finanzausgleich zwischen privater und gesetzlicher Pflegeversicherung sowie ein Pflegedeckel gegen steigende Eigenanteile – wurden auf eine Pflegestrukturkommission verschoben.
Kinderlose zahlen ab Januar 2027 voraussichtlich 4,5 Prozent Pflegebeitrag statt 4,2 — und der Entlastungsbetrag für Pflegegrad 1 in Höhe von 131 Euro monatlich soll vollständig entfallen. Dieser Report zeigt, welche Posten 2027 tatsächlich steigen und wo Widerspruch möglich ist. Pflege-Report jetzt sichern
Ihr Einsetzungsbeschluss ist für den 7. Oktober 2026 vorgesehen, Vorschläge sollen bis Ende Januar 2027 vorliegen. Ein zweites Reformgesetz wird für die Zeit um Ostern 2027 angestrebt, mit geplantem Inkrafttreten weiterer struktureller Änderungen zum 1. Juli 2027.
