Pflegereform, Milliarden

Pflegereform: 8 Milliarden Euro Einsparungen für 2027 geplant

Veröffentlicht am: 26.09.2026 um 21:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der Entwurf sieht neue Pflegebudgets und mögliche Einschnitte vor; SPD und CDU verhandeln über Leistungen und Finanzierung.

Pflegereform: SPD lehnt Kürzungen ab, Kabinettsentscheidung noch offen
Ein heller, ruhig gestalteter Wohnraum in einer Senioreneinrichtung mit Blick auf einen herbstlichen Park. Illustration mit AI erstellt.

Die geplante Pflegereform der Bundesregierung hat einen offenen Konflikt zwischen den Koalitionspartnern ausgelöst. SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf kündigte an, dass seine Partei keine Leistungskürzungen in der Pflege akzeptieren werde. Damit positioniert sich die SPD gegen Pläne von Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU), der den Gesetzentwurf kommende Woche ins Kabinett bringen will – die Kabinettsbefassung ist für den 30. September vorgesehen, weitere Gespräche sollen bereits am 28. September stattfinden.

Finanzieller Druck als Ausgangspunkt

Linnemann begründet den Reformdruck mit der Finanzlage der Pflegeversicherung: Rund 74 Milliarden Euro pro Jahr gibt die Pflege derzeit aus, für 2027 seien Einsparungen von 8 Milliarden Euro nötig. Die bisherige Finanzspritze des Bundes von 3,2 Milliarden Euro für das laufende Jahr reiche nicht aus. Gleichzeitig sollen die Beiträge stabil gehalten werden. Die Pflegekassen selbst rechnen für 2027 mit einem Milliardendefizit.

Die SPD fordert als Gegenmodell einen Pflegedeckel sowie die Einbeziehung aller Bürger in die Pflegeversicherung beziehungsweise einen Ausgleich zwischen privater und gesetzlicher Pflegeversicherung. Saarlands Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD) verlangt zudem, den Eigenanteil der Pflegebedürftigen bei 1.500 Euro zu deckeln.

Was der Referentenentwurf vorsieht

Ein Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz mit Stand vom 18. September sieht ab Januar 2027 ein monatliches Entlastungsbudget statt des bisherigen Pflegegelds vor – für Pflegegrad 2 wären das 386 statt bisher 347 Euro, für Pflegegrad 3 638 statt 599 Euro, für Pflegegrad 4 889 statt 800 Euro und für Pflegegrad 5 1.079 statt 990 Euro.

Allerdings sollen Verbrauchspflegehilfsmittel, bislang mit bis zu 42 Euro monatlich extra gefördert, künftig aus diesem Budget finanziert werden – bei den Pflegegraden 2 und 3 bliebe rechnerisch sogar weniger übrig, bei den Graden 4 und 5 ein Plus von 47 Euro.

Besonders umstritten ist die Regelung für die ersten drei Monate nach erstmaligem Erhalt eines Pflegegrades: Hier soll nur die Hälfte des Budgets ausgezahlt werden, also 193 Euro bei Pflegegrad 2 beziehungsweise 319 Euro bei Pflegegrad 3. Gegenüber einem vollen Budget über drei Monate entstünde ein Fehlbetrag von 579 beziehungsweise 957 Euro, gegenüber dem heutigen Pflegegeld von 462 beziehungsweise 840 Euro.

Auch der bisherige Jahresbetrag von 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege soll entfallen und durch ein neues Überbrückungsbudget von bis zu 1.855 Euro bei Pflegegrad 2/3 beziehungsweise 2.285 Euro bei Pflegegrad 4/5 ersetzt werden.

Eine neue Pflegebegleitung soll erst zum 1. Januar 2028 starten, für 2027 sind bis zu zwei zusätzliche Beratungseinsätze vorgesehen. Wichtig für Betroffene: Das geltende Pflegegeld – 347 Euro bei Pflegegrad 2, 599 Euro bei Pflegegrad 3, 800 Euro bei Pflegegrad 4, 990 Euro bei Pflegegrad 5 – bleibt vorerst unverändert, da die Kürzungen noch nicht beschlossen sind.

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Der Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz sieht ab Januar 2027 ein monatliches Entlastungsbudget statt des bisherigen Pflegegelds vor – und in den ersten drei Monaten nach erstmaligem Erhalt eines Pflegegrades sollen nur 193 Euro bei Pflegegrad 2 beziehungsweise 319 Euro bei Pflegegrad 3 ausgezahlt werden. Wer die Zahlen kennt, kann rechtzeitig reagieren. Kostenlosen Report zu den Pflegegeld-Änderungen anfordern

Rentenbeiträge für pflegende Angehörige im Fokus

Ein weiterer Streitpunkt betrifft die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige. Ein früherer Entwurf, noch unter Linnemanns Vorgängerin Nina Warken (CDU), sah vor, diese Beiträge auf 70 Prozent zu senken – ein Minus von rund 30 Prozent beim Rentenaufbau und eine Einsparung von etwa 1,8 Milliarden Euro für 2027. Linnemann selbst distanzierte sich inzwischen von diesem Plan und erklärte, bei pflegenden Angehörigen und der Rente nicht sparen zu wollen.

Auch aus den Ländern kommt Widerstand: Hessens Landesgesundheitsministerin Diana Stolz (CDU) bezeichnete die Einsparungen als völlig falsches Signal und forderte, den Pflegebeitragssatz bei 3,6 Prozent zu belassen – die Gegenfinanzierung bleibt dabei offen.

Seit Januar 2026 zahlt die Pflegekasse je nach Pflegegrad und Leistungsart zwischen 139,04 und 735,63 Euro monatlich an Rentenbeiträgen für pflegende Angehörige, was einem Arbeitsentgelt von 747,50 bis 3.955 Euro entspricht. Ein Jahr Pflege bringt demnach zwischen 7,04 und 37,27 Euro mehr Rente pro Monat.

Am Beispiel eines Angehörigen, der einen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 3 ohne Pflegedienst betreut, zeigt sich die Tragweite möglicher Kürzungen: Statt 16,03 Euro monatlich blieben bei einer 30-prozentigen Kürzung nur noch 11,22 Euro – ein Minus von 4,81 Euro im Monat beziehungsweise 57,70 Euro im Jahr.

Voraussetzung für den Erhalt der Rentenbeiträge ist mindestens Pflegegrad 2 sowie eine Pflegetätigkeit von wöchentlich mindestens 10 Stunden an mindestens zwei Tagen, bei einer eigenen Erwerbstätigkeit von höchstens 30 Stunden pro Woche.

Langfristige Weichenstellungen

Linnemann plant zusätzlich eine Expertenkommission, die eine strukturelle Reform der Pflegeversicherung für 2027 vorbereiten soll. Bis eine solche grundlegende Neuordnung greift, bleibt die aktuelle Auseinandersetzung zwischen SPD und CDU um Leistungskürzungen, Rentenbeiträge und die Finanzierungslücke bestimmend für die Verhandlungen in den kommenden Tagen.

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Pflegende Angehörige bauen über die Pflegekasse Rentenansprüche auf – ein früherer Entwurf sah vor, diese Beiträge auf 70 Prozent zu senken, was rund 30 Prozent weniger Rentenaufbau bedeutet. Der Minister hat sich inzwischen davon distanziert, doch die Diskussion läuft weiter. Dieser Leitfaden zeigt, was auf dem Spiel steht. Leitfaden zu Rentenbeiträgen für Pflegende sichern

Ob der Gesetzentwurf in der vorliegenden Form am 30. September das Kabinett passiert, hängt maßgeblich vom Ausgang der für den 28. September angesetzten Gespräche ab.

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