Pflegereform: 28,5 Punkte könnten ab 2027 bis zu 6.240 Euro kosten
Veröffentlicht am: 24.10.2026 um 11:09 Uhr | Redaktion boerse-global.deMit dem Kabinettsentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) vom 30. September 2026 plant das Bundesgesundheitsministerium grundlegende Einschnitte bei den Kriterien zur Pflegebegutachtung. Ab Januar 2027 soll die Hürde für den Pflegegrad 2 von bislang 27 auf 30 Punkte angehoben werden.
Die geplante Novelle zielt darauf ab, dem drohenden Defizit der sozialen Pflegeversicherung entgegenzuwirken, das das Ministerium ohne Gegenmaßnahmen für das Jahr 2027 auf rund 7,6 Milliarden Euro beziffert.
Strengere Punktgrenzen bei den unteren Pflegegraden
Die Anhebung betrifft nicht nur den Pflegegrad 2. Auch für den Einstieg in Pflegegrad 1 soll die Untergrenze steigen – von 12,5 auf 15 Punkte. Für den Pflegegrad 3 sieht der Entwurf künftig mindestens 50 statt bislang 47,5 Punkte vor. Die Schwellenwerte für Pflegegrad 4 (70 Punkte) und Pflegegrad 5 (90 Punkte) bleiben hingegen unverändert.
Nach den behördlichen Erwartungen des Ministeriums soll die Neuregelung zu weniger Pflegebedürftigen und sinkenden Ausgaben für die Hilfe zur Pflege führen. Zudem sollen die Grade 1 bis 3 zielgenauer zugewiesen werden, verbunden mit einem rechnerisch höheren Anteil niedriger Pflegegrade in Heimen.
Die praktischen Folgen verdeutlicht eine Beispielrechnung: Eine Einstufung mit 28,5 Punkten führt derzeit zu Pflegegrad 2 mit Leistungen von bis zu 520 Euro im Monat.
Ab 2027 würde dieselbe Punktzahl lediglich für Pflegegrad 1 reichen, was einem Verlust von bis zu 6.240 Euro im Jahr entspricht. Das Pflegegeld für Pflegegrad 2 liegt im Jahr 2026 bei 347 Euro monatlich.
Neue Budgetstrukturen und Wegfall bewährter Leistungen
Ab 2027 sieht das Gesetz eine Neuordnung der Finanzierungsbausteine vor. Geplant sind ein Entlastungsbudget von 380 Euro monatlich, ein Sachleistungsbudget von 890 Euro sowie ein Sozialraumbudget von monatlich 175 Euro (für unter 25-Jährige 300 Euro).
Das Sozialraumbudget soll den bisherigen Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat für Erwachsene ab 25 Jahren mit den Pflegegraden 2 bis 5 ersetzen; Personen mit Pflegegrad 1 verlieren diesen Anspruch vollständig. Zudem ist die Tagespflege vom Sozialraumbudget ausgeschlossen.
Der Kabinettsentwurf zum PNOG sieht vor, dass Pflegegrad 2 ab Januar 2027 erst ab 30 statt 27 Punkten erreicht wird. Wer bis zum 31. Dezember 2026 den Antrag stellt, wird laut Entwurf noch nach den alten Maßstäben begutachtet – auch bei einem Termin im Januar oder Februar 2027. Unser kostenloser Leitfaden zeigt Ihnen Schritt für Schritt, welche Unterlagen Sie brauchen und welche Fristen jetzt zählen. Pflege-Leitfaden mit Antrags-Checkliste jetzt anfordern
Ebenso sollen Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, die ab Pflegegrad 2 bislang mit bis zu 3.539 Euro jährlich gefördert wurden, in ihrer bisherigen Form entfallen. Verbesserungen gibt es an anderer Stelle: Pflegegeld soll bei Klinik- und Rehaaufenthalten künftig bis zu acht Wochen statt bisher vier Wochen weiterfließen. Eine ursprünglich angedachte Kürzung von Rentenpunkten für pflegende Angehörige wurde verworfen.
Übergangsregeln und Stichtage für Antragsteller
Für bestehende Einstufungen greift nach Paragraf 142b Absatz 2 des Entwurfs ein Bestandsschutz bis zur nächsten Neubegutachtung. Eine Herabstufung allein aufgrund der neuen Punktwerte ist ausgeschlossen.
Nach Absatz 1 bleibt zudem der Tag der Antragstellung maßgeblich: Anträge, die bis zum 31. Dezember 2026 eingehen, werden auch bei einer Begutachtung im Januar oder Februar 2027 nach den alten Maßstäben bewertet.
Vom 1. Januar bis zum 30. April 2027 soll zudem die gesetzliche Bindung an die 25-Arbeitstage-Frist entfallen. Heidi Reichinnek von der Linken-Fraktion rief am 16. Oktober 2026 dazu auf, Einstufungen noch vor dem Jahreswechsel zu beantragen.
Kritik von Ländern und Verbänden im parlamentarischen Verfahren
Vor den parlamentarischen Beratungen formiert sich breiter Widerstand. Die SPD-Ministerpräsidentinnen Manuela Schwesig und Anke Rehlinger forderten am 22. Oktober 2026 Korrekturen, darunter einen Deckel für die Eigenbeteiligung bei vollstationärer Pflege, Bundeszuschüsse und einen Lastenausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung. Diesen Ausgleich sowie den Schutz zentraler Leistungen verlangt auch die SPD-Bundestagsfraktion durch Christos Pantazis.
Ab 2027 soll der bisherige Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat für Erwachsene mit Pflegegrad 2 bis 5 durch ein Sozialraumbudget ersetzt werden – und Pflegegrad 1 verliert diesen Anspruch nach dem Entwurf ganz. Auch Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sollen in ihrer bisherigen Form entfallen. Unser Leitfaden ordnet die neuen Budgets ein und zeigt, welche Leistungen Sie vorher noch sichern können. Neue Pflege-Budgets im Überblick – kostenlos anfordern
Pflegebündnisse aus Nordrhein-Westfalen mahnten, niedrigere Einstufungen senkten rechnerisch die Personalausstattung nach Paragraf 113c SGB XI. Der Deutsche Pflegerat kritisierte die Änderungen als rein fiskalisch motiviert, während Behindertenbeauftragter Jürgen Dusel das Vorhaben öffentlich als reines Einspargesetz einstufte.
Die erste Lesung des Entwurfs im Bundestag ist für den 5. November 2026 terminiert. Nach Befassung des Bundesrats am 20. November 2026 sind die Schlussabstimmung im Bundestag für den 11. Dezember und der finale Bundesratsdurchgang für den 18. Dezember 2026 angesetzt. Eine Pflegestrukturkommission soll parallel bis Ende Januar 2027 Vorschläge für eine Reform vorlegen, deren Umsetzung für den 1. Juli 2027 geplant ist.
