Pflegereform 2027: Pflegegrad 1 drohen Kürzungen von bis zu 2.076 Euro
Veröffentlicht am: 27.10.2026 um 07:18 Uhr | Redaktion boerse-global.deDas Bundeskabinett hat am 30. September 2026 den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) beschlossen. Ziel der Reform ist eine umfassende Umgestaltung der gesetzlichen Pflegeversicherung, deren Großteil zum 1. Januar 2027 in Kraft treten soll. Während das parlamentarische Verfahren noch aussteht, zeichnen sich bereits tiefgreifende finanzielle und strukturelle Einschnitte für Beitragszahler, Pflegebedürftige und Dienstleister ab.
Zeitplan und parlamentarisches Verfahren
Die Bundesregierung übermittelte den Gesetzentwurf als Drucksache 587/26 am 9. Oktober 2026 als besonders eilbedürftig an den Bundesrat, dessen Stellungnahmefrist bis zum 20. November 2026 läuft. Ein Zustimmungsvorbehalt der Länderkammer besteht nicht, ein Einspruch oder die Anrufung des Vermittlungsausschusses bleiben jedoch möglich.
Im Bundestag ist die erste Lesung für den 5. November 2026 angekündigt, gefolgt von einer Anhörung im Gesundheitsausschuss im November. Die zweite und dritte Lesung sind für den 11. Dezember 2026 terminiert, bevor der Bundesrat am 18. Dezember 2026 abschließend befasst werden soll.
Einzelne Regelungen sollen erst zum 1. Januar 2028 und zum 1. Januar 2029 greifen. Flankierend setzte die Bundesregierung am 14. Oktober 2026 eine 13-köpfige Pflegestrukturkommission unter dem Vorsitz von Georg Cremer und dem Co-Vorsitz von Gabriele Kuhn-Zuber ein, die bis Ende Januar 2027 Vorschläge erarbeiten soll.
Eine weitergehende Strukturreform wird politisch zum 1. Juli 2027 angestrebt. Für das vorliegende Gesetz kündigte Christos Pantazis für die SPD-Fraktion am 22. Oktober 2026 Nachbesserungen an.
Finanzielle Lage und Mehrbelastungen für Beitragszahler
Hintergrund der Novelle ist die angespannte Haushaltslage: Das Bundesgesundheitsministerium erwartet für 2027 ein Defizit der Pflegeversicherung von rund 7,6 Milliarden Euro.
Für 2028 beziffern Berechnungen der Bundesregierung das Defizit auf 15,4 Milliarden Euro, nachdem die Ausgaben der Pflegeversicherung von gut 21 Milliarden Euro im Jahr 2010 auf knapp 74 Milliarden Euro im Jahr 2025 bei über sechs Millionen Leistungsbeziehern stiegen. Laut GKV-Vorstand Oliver Blatt belaufen sich die Corona-Schulden der Kassen aktuell auf 5,2 Milliarden Euro.
Während der allgemeine Beitragssatz bei 3,6 Prozent verbleiben soll, steigt der Kinderlosenzuschlag zum 1. Januar 2027 um 0,3 Prozentpunkte von 0,6 auf 0,9 Prozent. Damit erhöht sich der rechnerische Gesamtbeitrag für Kinderlose von 4,2 auf 4,5 Prozent, wobei der Arbeitnehmeranteil von 2,4 auf 2,7 Prozent wächst und der Arbeitgeberanteil bei 1,8 Prozent verbleibt.
In Modellrechnungen entspricht dies einer Mehrbelastung von 30 Cent pro 100 Euro beitragspflichtigem Bruttoeinkommen – von 6 Euro monatlich bei einem Einkommen von 2.000 Euro bis zu 15 Euro bei 5.000 Euro Brutto.
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Ab dem zweiten Kind unter 25 Jahren gilt ein Abschlag von 0,25 Prozentpunkten. Zudem soll die Beitragsbemessungsgrenze monatlich um 300 Euro steigen, was bei 3,6 Prozent rechnerisch 10,80 Euro Mehraufwand bedeutet.
Ab dem 1. Januar 2028 ist zudem ein Arbeitgeberbeitrag von 3,6 Prozent auf Minijobs vorgesehen, der jährliche Mehreinnahmen von rund 1,4 Milliarden Euro einbringen soll, sowie ein Beitragszuschlag von 0,52 Prozentpunkten für bestimmte mitversicherte Partner mit Ausnahmen etwa bei Kinderbetreuung unter zwölf Jahren oder Pflege von Angehörigen.
Reformierte Budgets und Kürzungen bei Pflegegrad 1
Für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 sieht der Entwurf künftig vier getrennte Budgets vor: Entlastungs-, Sachleistungs-, Sozialraum- und Überbrückungsbudget. Im Pflegegrad 2 sind ein Entlastungsbudget von monatlich 380 Euro sowie Gesamtleistungen von bis zu 890 Euro pro Monat vorgesehen.
Das Sozialraumbudget beträgt bis zu 175 Euro für Personen ab 25 Jahren und bis zu 300 Euro für Jüngere, während das Überbrückungsbudget bei jährlich bis zu 2.285 Euro liegt. Für die Grade 2 bis 5 sind zugleich höhere Geldleistungen geplant.
Hingegen entfällt bei Pflegegrad 1 der monatliche Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro (bis zu 1.572 Euro jährlich) sowie der Anspruch auf Pflegehilfsmittel von bis zu 42 Euro monatlich (bis zu 504 Euro jährlich), was summiert einem Wegfall von bis zu 2.076 Euro pro Jahr entspricht. Auch der Zugang zum Sozialraumbudget bleibt Pflegegrad 1 verwehrt.
Zudem sollen die Mindestpunktzahlen für die Einstufung angehoben werden: bei Pflegegrad 1 von 12,5 auf 15, bei Pflegegrad 2 von 27 auf 30 und bei Pflegegrad 3 von 47,5 auf 50 Punkte.
Für die Begutachtung soll das Recht am Antragstag maßgeblich sein; die reguläre Bearbeitungsfrist von 25 Arbeitstagen soll vom 1. Januar bis zum 30. April 2027 ausgesetzt werden. Ungenutzte Entlastungsbeträge aus dem Jahr 2026 können noch bis zum 30. Juni 2027 übertragen werden, Erstattungsanträge für Leistungen der Verhinderungspflege aus 2026 sind bis zum 31. Dezember 2027 möglich.
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Kritik von Verbänden und betroffenen Dienstleistern
Die Pläne stoßen auf deutlichen Widerspruch. Der Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste, Bernd Meurer, warnte vor Kündigungen für mehr als 50.000 Beschäftigte bei Pflegediensten, gestützt auf eine Verbandsumfrage unter über 2.000 Mitgliedsunternehmen.
VdK-Präsidentin Verena Bentele kritisierte die Budgetaufteilung als zu starr und forderte unter anderem die Rückzahlung von 5,2 Milliarden Euro an Coronaschulden durch den Bund. Anja Piel vom DGB beanstandete die Anhebung des Beitrags für Kinderlose.
Pflegeexperte Christian Graggaber verwies auf den ersatzlosen Wegfall von Verbrauchshilfsmitteln im Pflegegrad 1 bei rund zehn Millionen pflegenden Angehörigen im Land. Ein Betreuungsdienst rechnet zudem mit einem Umsatzeinbruch von rund 65 Prozent, da der bisherige Umwandlungsanspruch wegfalle und neue Leistungen zur Pflegebegleitung erst ab Januar 2028 greifen sollen.
Auch ein ambulanter Pflegedienst aus Neuhausen protestierte mit einer Demonstration und einer Petition gegen die Einschnitte. Ungelöst bleibt derweil die Lage in Heimen, wo der Eigenanteil im ersten Aufenthaltsjahr laut dem Wissenschaftlichen Institut der AOK Ende September im Bundesschnitt bei 3.719 Euro monatlich lag.
