Pflegereform, Höhere

Pflegereform 2027: Höhere Beiträge und strengere Pflegegrad-Regeln

Veröffentlicht am: 11.09.2026 um 12:32 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Das BMG plant höhere Beiträge, strengere Pflegegrad-Schwellen und neue Budgets, um das erwartete Defizit der Pflegeversicherung zu begrenzen.

Pflegeversicherung: Reform soll Milliarden-Defizit ab 2027 bremsen
Ein minimalistisches, modernes Gebäude aus Beton vor einem neutralen Hintergrund, das Stabilität und institutionelle Schwere symbolisiert. Illustration mit AI erstellt.

Die finanzielle Stabilität der sozialen Pflegeversicherung steht unter erheblichem Druck. Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) bezeichnete die aktuelle Lage der Versicherung im Bundestag laut einem Bericht vom 11. September 2026 als desaströs.

Den vorliegenden Prognosen zufolge wird für das Jahr 2027 ein Defizit von 8 Milliarden Euro erwartet, das im darauffolgenden Jahr 2028 auf über 15 Milliarden Euro ansteigen könnte. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, bereitet das Bundesgesundheitsministerium (BMG) eine umfassende Reform vor.

Ein entsprechender Entwurf für ein Pflege-Nachhaltigkeits-Ordnungsgesetz (PNOG) soll noch im September das Kabinett passieren, um die Beiträge für das Jahr 2027 stabilisieren zu können.

Geplante Belastungen für Beitragszahler und Gutverdiener

Ein zentrales Element der Reformpläne sieht eine stärkere finanzielle Beteiligung der Versicherten vor. Der PNOG-Entwurf sieht vor, den Beitragszuschlag für Kinderlose zum 1. Januar 2027 von derzeit 0,6 auf 0,7 Prozentpunkte anzuheben. Während der allgemeine Beitragssatz bei 3,6 Prozent verbleiben soll, müssten Versicherte ab 23 Jahren diesen zusätzlichen Aufschlag vollständig selbst tragen.

Zusätzlich plant das BMG eine deutliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze. Diese soll von aktuell 5.812,50 Euro auf 6.450 Euro pro Monat steigen (Werte bezogen auf 2026). Modellrechnungen des Ministeriums aus dem Jahr 2026 verdeutlichen die Auswirkungen: Bei einem Monatslohn von 6.450 Euro würde die Mehrbelastung bei 21,75 Euro pro Monat liegen.

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Insgesamt rechnet das Ministerium durch den erhöhten Zuschlag und die neue Bemessungsgrenze mit Mehrausgaben der Versicherten in Höhe von etwa 1,9 Milliarden Euro im Jahr 2027.

Eine weitere Neuerung betrifft die Familienversicherung. Laut Planungen der Bundesregierung soll die beitragsfreie Mitversicherung für Ehepartner entfallen und durch einen Eigenbeitrag in Höhe von 0,52 Prozent ersetzt werden. Ab dem Jahr 2028 ist zudem eine Koppelung der Pflegeleistungen an die Inflationsrate vorgesehen.

Neue Hürden beim Zugang zu Pflegegraden

Neben den Beitragsanpassungen sieht der Referentenentwurf des BMG strukturelle Änderungen bei der Einstufung in Pflegegrade vor. Ziel ist eine Erhöhung der Schwellenwerte für den Erhalt von Leistungen. Demnach sollen die notwendigen Punktzahlen für die Pflegegrade wie folgt angepasst werden:
- Pflegegrad 1: Anstieg von 12,5 auf 15 Punkte
- Pflegegrad 2: Anstieg von 27 auf 30 Punkte
- Pflegegrad 3: Anstieg von 47,5 auf 50 Punkte

Die Werte für die Pflegegrade 4 und 5 sollen unverändert bleiben. Durch diese Maßnahmen und den Wegfall des monatlichen Entlastungsbetrags von 131 Euro bei Pflegegrad 1 strebt das Ministerium bis zum Jahr 2030 Einsparungen von über 20 Milliarden Euro an.

Das Inkrafttreten dieser Änderungen ist für den 1. Januar 2027 geplant. Der Sozialverband VdK riet bereits im August 2026 dazu, Pflegegrade noch im laufenden Jahr zu beantragen, um von einem möglichen Bestandsschutz für bestehende Einstufungen zu profitieren.

Neustrukturierung der Leistungen und Budgets

Die Reform sieht zudem eine Umgestaltung der Leistungsarten vor. Die Verhinderungspflege soll ab Anfang 2027 als eigenständige Leistung entfallen und stattdessen in vier verschiedene Budgets integriert werden. Bisher existiert ein gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von 3.539 Euro.

Die neuen monatlichen Budgets für Sachleistungen sollen gestaffelt werden: Für Pflegegrad 2 sind 889 Euro vorgesehen, für Pflegegrad 3 1.590 Euro, für Pflegegrad 4 2.089 Euro und für den höchsten Pflegegrad 2.529 Euro. Ergänzend sind Überbrückungsleistungen geplant, die je nach Pflegegrad zwischen 1.855 Euro und 2.285 Euro pro Jahr liegen.

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Kontroversen um den Finanzausgleich und Haushaltskürzungen

Ein weiterer Diskussionspunkt der Reform ist ein möglicher Finanzausgleich zwischen der privaten (PPV) und der gesetzlichen Pflegeversicherung (GKV). Ein Papier des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) prüft hierbei ein Volumen von bis zu 2 Milliarden Euro jährlich.

Hintergrund sind unterschiedliche Kostenstrukturen: Während die GKV laut einer Auswertung des Wido aus dem Jahr 2021 eine Pflegebedürftigenquote von 6,3 Prozent aufweist, liegt diese in der PPV bei 3,2 Prozent.

Rechtswissenschaftler äußerten jedoch verfassungsrechtliche Bedenken gegen einen solchen Ausgleich. Auch die private Krankenversicherung (PKV) warnte vor einem Verfassungsbruch. Die Pläne werden zudem durch Kürzungen im Bundeshaushalt 2027 flankiert.

Der Etat des Bundesgesundheitsministeriums soll von 21,77 Milliarden Euro im Jahr 2026 auf 14,33 Milliarden Euro sinken, wobei die Pflegeausgaben um 3,28 Milliarden Euro reduziert werden sollen. Fachverbände wie die BAGSO und der VdK warnen angesichts dieser Einschnitte vor wachsenden Armutsrisiken für Pflegebedürftige.

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