Pflegereform, Entwurf

Pflegereform 2027: Entwurf sieht 8 Milliarden Euro Einsparungen vor

Veröffentlicht am: 04.10.2026 um 09:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der Gesetzentwurf sieht höhere Beiträge und strengere Pflegegrade vor; Verbände kritisieren geplante Leistungskürzungen.

Pflegereform 2027: Regierung plant Einsparungen von rund 8 Milliarden Euro
Ein heller, minimalistischer Krankenhausflur mit einfallendem Tageslicht. Illustration mit AI erstellt.

Laut Gesundheitsminister Carsten Linnemann werden für die Pflegeversicherung derzeit rund 74 Mrd. Euro pro Jahr ausgegeben. Im Rahmen des vom Bundeskabinett am 30. September 2026 beschlossenen Entwurfs für das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) sollen im Jahr 2027 rund 8 Mrd. Euro eingespart werden.

Der Großteil der Neuregelungen soll zum 01.01.2027 in Kraft treten. Weitere Anpassungen sind für den 01.01.2028 und den 01.01.2029 vorgesehen, jeweils vorbehaltlich des anstehenden Gesetzgebungsverfahrens.

Finanzielle Schieflage erzwingt Milliardeneinsparungen

Nach Berechnungen des Gesundheitsministeriums fehlen der Pflegeversicherung im Jahr 2027 mindestens 7,6 Mrd. Euro. Bei einem Beitragssatz von 3,6 %, den die Bundesregierung stabil halten will, weist der Regierungsentwurf für 2027 ein Defizit von 7,6 Mrd. Euro, für 2028 von 15,4 Mrd. Euro und für 2029 von 16,9 Mrd. Euro aus.

Ohne Gegenmaßnahmen drohen ab 2028 Fehlbeträge in zweistelliger Milliardenhöhe. Um eine drohende Zahlungsunfähigkeit abzuwenden, muss der Bund die Pflegeversicherung nach Angaben des Bundesministeriums der Finanzen mit einem Kredit von bis zu 700 Mio. Euro stützen.

Auf der Einnahmeseite soll die Beitragsbemessungsgrenze der sozialen Pflegeversicherung um 300 Euro monatlich steigen, was der Bundesregierung zufolge rund 500 Mio. Euro einbringen soll.

Der Zuschlag für Kinderlose soll zum 01.01.2027 von 0,6 auf 0,9 Prozentpunkte angehoben werden, wodurch Mehreinnahmen von 3,3 Mrd. Euro erwartet werden. Ab dem 01.01.2028 ist zudem ein Zuschlag von 0,52 % für mitversicherte Ehe- und Lebenspartner vorgesehen, und Arbeitgeber sollen künftig auch für Minijobs Pflegebeiträge abführen.

Höhere Schwellenwerte und Einschnitte bei Leistungen

Ein wesentlicher Teil der Entlastung soll durch verschärfte Begutachtungskriterien erzielt werden, die laut Gesetzentwurf 1,3 Mrd. Euro Minderausgaben im Jahr 2027 und rund 4,2 Mrd. Euro ab 2030 bringen sollen. Vorgesehen sind höhere Punkteschwellen für Neuanträge in den Pflegegraden 1 bis 3:

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  • Pflegegrad 1 soll künftig von 15 bis unter 30 Punkte reichen (bisher 12,5 bis unter 27).
  • Pflegegrad 2 soll von 30 bis unter 50 Punkte greifen (bisher 27 bis unter 47,5).
  • Pflegegrad 3 soll von 50 bis unter 70 Punkte umfassen (bisher 47,5 bis unter 70).

Die Schwellenwerte für Pflegegrad 4 (70 bis unter 90) und Pflegegrad 5 (90 bis 100) sollen unverändert bleiben. Bestehende Einstufungen genießen Bestandsschutz und werden nicht allein aufgrund der neuen Schwellen herabgesetzt.

Für Pflegegrad 1 soll der monatliche Entlastungsbetrag von 131 Euro ab 2027 entfallen, und Verbrauchspflegehilfsmittel werden nicht mehr als eigene Leistung gewährt.

Zudem soll die bisherige Verhinderungspflege mit ihrem flexiblen Jahrestopf von rund 3.300 Euro in vier getrennte Teilbudgets aufgeteilt werden. Neu eingeführt wird ein monatliches Sozialraumbudget von 175 Euro ab Pflegegrad 2, das für Personen bis zum 25. Lebensjahr bis zu 300 Euro monatlich betragen kann. Die Dynamisierung der Leistungen soll 2028 entfallen, bis 2029 ausgesetzt und danach anhand der Kerninflationsrate berechnet werden.

Kritik von Verbänden und Kassenvertretern

Die Sparpläne stoßen auf deutliche Kritik. DAK-Chef Andreas Storm rechnete vor, dass Kinderlose durch die Reform mit 3,3 Mrd. Euro pro Jahr belastet würden, da deren Beitrag von 4,2 % auf 4,5 % des Bruttolohns steige.

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Der DGB bezeichnete diese Erhöhung als diskriminierend und rügte, dass Arbeitgeber davon ausgenommen blieben. Der Verband bad e.V. kritisierte insbesondere die Streichung des Entlastungsbetrags bei Pflegegrad 1 und den Umbau der Verhinderungspflege.

Die Wirtschaftsweise Monika Schnitzer bewertete die Reform als unzureichend und forderte einen grundlegenden Umbau der Pflegeversicherung. Weitere Vorschläge soll eine Strukturkommission erarbeiten, die ab Oktober 2026 tagt und bis Ende Januar 2027 Reformen vorlegen soll.

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