Pflegereform 2027: Entlastungsbetrag fällt weg, Leistungen sinken
Veröffentlicht: 14.07.2026 um 00:39 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Ein Referentenentwurf vom 5. Juni konkretisiert die Pläne, doch das Gesetzgebungsverfahren stockt. Ursprünglich für Mitte Juli vorgesehen, wurde die Befassung im Bundeskabinett auf Ende Juli verschoben. Grund sind anhaltende Widerstände aus Fachverbänden und den Bundesländern.
Systemwechsel beim Entlastungsbetrag
Ein zentraler Punkt der Reform: Der bisherige Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat soll ab dem 1. Januar 2027 durch ein sogenanntes Sozialraumbudget ersetzt werden. Für Menschen mit Pflegegrad 1 bedeutet das eine Verschlechterung – sie verlieren den Anspruch auf den monatlichen Festbetrag komplett. Als Ersatz ist eine neuartige Pflegebegleitung geplant, die aber erst ab 2028 flächendeckend verfügbar sein soll.
Für die Pflegegrade 2 bis 5 sieht der Entwurf ein Budget von 175 Euro monatlich vor, für Pflegebedürftige unter 25 Jahren sogar 300 Euro. Allerdings entfällt die Möglichkeit, ungenutzte Beträge über mehrere Monate anzusparen. Zudem plant das Bundesgesundheitsministerium ein umfassendes Entlastungsbudget, das das bisherige Pflegegeld ersetzen soll. Es bündelt auch bisher separate Leistungen wie die Pflegehilfsmittel-Pauschale (42 Euro) und Mittel der Verhinderungspflege.
Pflegegeld: Weniger Erhöhung als erwartet
Seit Januar 2025 wurden die Sätze für das Pflegegeld nicht mehr angepasst. Nach geltender Rechtslage wäre die nächste Erhöhung zum 1. Januar 2028 fällig. Der PNOG-Entwurf verschiebt diese Anpassung jedoch auf den 1. Juli 2028.
Noch gravierender: Die Berechnungsgrundlage soll geändert werden. Statt der kumulierten Inflation soll nur noch die durchschnittliche Kerninflation herangezogen werden. Die Folge: Bei Pflegegrad 2 würde der Satz statt auf 374 Euro nur auf etwa 355 Euro steigen. Laut Finanztabellen des Entwurfs spart die Pflegeversicherung dadurch allein 2028 rund 4,05 Milliarden Euro ein. In den Folgejahren sollen die Minderausgaben bei über 3,4 Milliarden Euro jährlich bleiben.
Die Pflegereform 2026 bringt tiefgreifende Änderungen: Der Entlastungsbetrag entfällt, das Pflegegeld steigt langsamer und Ihre Rentenbeiträge werden gekürzt. Unser kostenloser Report zeigt, wie Sie Ihre Ansprüche sichern. Jetzt Report anfordern
Weniger Rente für pflegende Angehörige
Auch die soziale Absicherung pflegender Angehöriger wird gekürzt. Ab dem 1. Januar 2027 sollen die Rentenversicherungsbeiträge, die die Pflegekassen für nicht erwerbsmäßig Pflegende zahlen, auf 70 Prozent des bisherigen Niveaus sinken.
Betroffen sind Personen, die mindestens zehn Stunden wöchentlich einen Angehörigen ab Pflegegrad 2 betreuen und dabei selbst nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten. Bereits erworbene Rentenansprüche bleiben durch einen Besitzstandsschutz erhalten. Die Bundesregierung erwartet durch diese Maßnahme Einsparungen von rund 1,8 Milliarden Euro im Jahr 2027 und über zwei Milliarden Euro in den Folgejahren.
Kritik: „Mogelpackung" statt echter Reform
Pflegende Angehörige ab Pflegegrad 2 sind besonders von den Kürzungen bei den Rentenbeiträgen betroffen – ab 2027 zahlen die Kassen nur noch 70 Prozent. Erfahren Sie in unserem Leitfaden, wie Sie mit einem Besitzstandsschutz und cleveren Strategien Ihre Altersvorsorge retten. Renten-Tipps jetzt sichern
Unabhängig von der großen Reform gelten seit Anfang 2026 Erleichterungen bei den verpflichtenden Beratungseinsätzen. Für Bezieher von Pflegegeld mit den Pflegegraden 2 bis 5 ist der Nachweis nach § 37 SGB XI nur noch einmal pro Halbjahr nötig.
In der Fachwelt stößt der Referentenentwurf auf deutliche Ablehnung. Branchenverbände kritisieren die Pläne als Mogelpackung – durch die Integration verschiedener Pauschalen in ein Gesamtbudget würden faktisch Leistungen gekürzt. Eine Petition, die bis zum 7. Juli knapp 3.000 Unterstützer fand, fordert Nachbesserungen. Besonders kritisch sehen Fachleute die geplanten Schwellenwerte für die Einstufung in die Pflegegrade 1 bis 3 sowie die Regelung, nach der Neuzugänge in den Pflegegraden 2 und 3 in den ersten drei Monaten nur 50 Prozent der Leistungen erhalten sollen. Zudem warnen Pflegeexperten: Der Wegfall des Entlastungsbetrags für Pflegegrad 1 könnte wirtschaftliche Schwierigkeiten für kleine Dienstleistungsanbieter und Jobverluste im Bereich der Haushaltsunterstützung auslösen.
Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.
