Pflegereform, Entlastungsbetrag

Pflegereform 2027: Entlastungsbetrag entfällt für Pflegegrad 1

Veröffentlicht am: 14.09.2026 um 07:52 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der PNOG-Entwurf soll Pflegeleistungen neu ordnen, Beiträge erhöhen und bis 2030 mehr als 20 Milliarden Euro einsparen.

Pflegereform: Entwurf sieht Kürzungen und höhere Beiträge vor
Ein leerer, sonnendurchfluteter Flur in einer Pflegeeinrichtung mit langen Schatten auf dem Boden. Illustration mit AI erstellt.

Ein Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zur Neuordnung der Pflegeversicherung sorgt bei Sozialverbänden, Gewerkschaften und der Opposition für scharfe Kritik. Das geplante Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), das nach einem Bericht des WDR im Januar in Kraft treten soll, enthält aus Sicht der Kritiker sowohl direkte als auch versteckte Kürzungen finanzieller Leistungen für Pflegebedürftige.

Hintergrund: Kassen drohen zahlungsunfähig zu werden

Auslöser der Reform ist die finanzielle Lage der Pflegeversicherung. Laut GKV-Spitzenverband sind die Pflegekassen ab Oktober zahlungsunfähig, weshalb Bundesdarlehen zur Überbrückung vorgesehen sind. Nach Berechnungen, auf die sich die Tagesschau bezieht, soll der Referentenentwurf bis 2030 Einsparungen von über 20 Milliarden Euro bringen.

Höhere Schwellenwerte erschweren den Zugang zu Pflegegraden

Kernstück der Kritik sind veränderte Punktschwellen für die unteren Pflegegrade. Pflegegrad 1 soll künftig ab 15 statt bisher 12,5 Punkten beginnen und bei 30 statt 27 Punkten enden, Pflegegrad 2 von 30 bis 50 statt 27,5 bis 47,5 Punkten und Pflegegrad 3 von 50 bis 70 statt 47,5 bis 70 Punkten. Die Pflegegrade 4 und 5 bleiben unverändert.

Der Verband bad e.V. verwies in einem Bericht vom 13. September 2026 zudem auf eine veränderte Berechnung der jährlichen Dynamisierung: Bislang gilt die kumulierte Kerninflation von drei Jahren, im Entwurf werde stattdessen ein Durchschnittswert von 2 Prozent angesetzt – bei einer beispielhaften Kerninflation von jeweils 2 Prozent in den Jahren 2025 bis 2027 ergäbe sich rechnerisch ein Unterschied zwischen 6 Prozent kumuliert und dem tatsächlich vorgesehenen Ansatz. Nach einer Auswertung des WIdO könnten dadurch rund 492.000 Fälle jährlich einen niedrigeren oder gar keinen Pflegegrad mehr erhalten.

Entlastungsbetrag wird durch Sozialraumbudget ersetzt

Der bisherige Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich für die Pflegegrade 1 bis 5 nach Paragraf 45b SGB XI soll durch ein sogenanntes Sozialraumbudget von 175 Euro monatlich ersetzt werden – allerdings erst ab Pflegegrad 2. Für Pflegegrad 1 soll der bisherige Entlastungsbetrag ganz entfallen. Zudem ist keine Übertragung ungenutzter Beträge ins Folgejahr mehr vorgesehen.

Verena Querling von der Verbraucherzentrale NRW warnte laut einem Bericht vom 13. September 2026, dass Guthaben aus dem Jahr 2026 bereits zum 31. Dezember 2026 verfallen könnten, statt wie bisher üblich erst zum 30. Juni 2027. Für unter 25-Jährige ist demnach ein separates Sozialraumbudget von 300 Euro monatlich vorgesehen.

Auch die Verhinderungspflege soll nach Angaben des WDR entfallen und durch ein niedrigeres Überbrückungsbudget ersetzt werden. Heimbewohner erhalten den Zuschuss von 75 Prozent zu den pflegebedingten Kosten künftig erst nach 4,5 statt bisher 3 Jahren Heimaufenthalt. Für bereits anerkannte Pflegegrade ist ein Bestandsschutz vorgesehen; der Sozialverband VdK rät Betroffenen deshalb, einen Antrag noch 2026 zu stellen.

Kein Deckel für den Eigenanteil

Eine vielfach diskutierte Forderung – etwa von Anke Rehlinger und dem Deutschen Städtetag – nach einem Deckel von 1.500 Euro für den Pflegeheim-Eigenanteil ist im Entwurf nicht enthalten. Das Bundesgesundheitsministerium erklärte dazu, eine solche Deckelung sei derzeit nicht möglich.

Die Linken-Vorsitzende Heidi Reichinnek – Parteichefin Schwerdtner – verwies auf einen durchschnittlichen Eigenanteil neuer Heimbewohner von 3.364 Euro monatlich, der bei einer Rente von 1.200 Euro nicht finanzierbar sei. Sie warf der Regierung unter Kanzler Merz vor, Leistungen zu kürzen, Kosten abzuwälzen und hohe Einkommen zu schonen, und forderte einen sofortigen Stopp des Kürzungskurses.

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Höhere Beiträge für Kinderlose und Besserverdienende

Gegenläufig zu den Leistungskürzungen sieht der Entwurf höhere Einnahmen vor. Der Kinderlosenzuschlag in der Pflegeversicherung soll zum 1. Januar 2027 von 0,6 auf 0,7 Prozentpunkte steigen, womit Kinderlose einen Gesamtbeitrag von 4,3 Prozent zahlen würden, während der allgemeine Satz von 3,6 Prozent unverändert bleibt.

Zudem soll die Beitragsbemessungsgrenze auf die Jahresarbeitsentgeltgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung angehoben werden – von bislang 5.812,50 Euro monatlich beziehungsweise 69.750 Euro jährlich auf 6.450 Euro monatlich beziehungsweise 77.400 Euro jährlich, jeweils bezogen auf 2026er-Werte.

Nach einer Modellrechnung würde dies für Kinderlose zu Mehrkosten von bis zu 21,75 Euro monatlich beziehungsweise 261 Euro jährlich führen, für Eltern mit einem Kind rund 11,48 Euro monatlich.

Für eine Beispielrente von 2.200 Euro brutto würde sich der Beitrag von 92,40 auf 94,60 Euro monatlich erhöhen. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums sollen die Maßnahmen 2027 Mehreinnahmen von 1,1 Milliarden Euro durch den Zuschlag sowie 1,6 Milliarden Euro durch die angehobene Bemessungsgrenze bringen.

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Verbände fordern Systemwechsel statt Einzelmaßnahmen

VdK-Präsidentin Verena Bentele forderte mit Blick auf die von Unions-Generalsekretär Linnemann eingesetzte Pflegecommission, dass Verbandsvertreter mit am Verhandlungstisch sitzen müssten.

Der VdK, der nach eigenen Angaben 5,7 Millionen Pflegebedürftige vertritt, verlangt eine Begrenzung der Eigenanteile, eine Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Leistungen durch den Bund sowie eine einheitliche Pflegeversicherung für alle. Häuslich gepflegte Menschen dürften dabei nicht vernachlässigt werden.

Auch das ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler sieht in den vorliegenden Reformplänen enorme Verschlechterungen. Es bestehe kein Erkenntnisdefizit, sondern ein Umsetzungsdefizit. Bühler forderte einen Finanzausgleich zwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung, eine Steuerfinanzierung versicherungsfremder Leistungen sowie Beiträge auf alle Einkommensarten, einschließlich Mieteinnahmen und Aktiengewinnen.

Der Deutsche Pflegerat forderte anlässlich der Bundestagsberatungen über die Etats für Gesundheit sowie Arbeit und Soziales, Pflege als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu begreifen und ressortübergreifend zu finanzieren. Präsidentin Christine Vogler bezeichnete Kürzungen bei pflegerelevanten Vergütungen als inakzeptabel und forderte, Pflegeausbildung sowie Rentenpunkte für pflegende Angehörige über Steuermittel zu finanzieren.

Weitere geplante Änderungen

Bereits ein Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums aus dem Juni 2026 sah vor, die Befristung von Pflegegraden zu erleichtern: Künftig soll eine „begründete Wahrscheinlichkeit“ einer gesundheitlichen Verbesserung statt bisher eine „große Wahrscheinlichkeit“ genügen, wobei die Höchstdauer von drei Jahren bestehen bleibt.

Bislang wird laut dem Gesetzentwurf bei unter 0,1 Prozent der Begutachtungen überhaupt eine Befristung ausgesprochen. Auch diese Änderung soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.

Ein Kabinettsbeschluss zum Pflegeneuordnungsgesetz steht bislang aus; als mögliche Termine wurden der 16., 23. und 30. September 2026 genannt. Bis dahin dürfte die Debatte zwischen Bundesregierung und Sozialverbänden über Umfang und Ausgestaltung der Reform weitergehen.

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