Pflegereform, Fälle

Pflegereform 2027: 492.000 Fälle drohen niedrigerer Pflegegrad

Veröffentlicht am: 14.09.2026 um 15:52 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der PNOG-Entwurf plant strengere Pflegegrade, höhere Beiträge für Kinderlose und neue Budgets; Verbände warnen vor Nachteilen für Versicherte.

Pflegeversicherung: Entwurf sieht höhere Beiträge und Kürzungen vor
Ein leerer Holzstuhl in einem hellen, ruhigen Raum einer Pflegeeinrichtung mit Blick in einen Garten. Illustration mit AI erstellt.

Die Diskussion über die Zukunft der Pflegeversicherung gewinnt an Schärfe. Zahlreiche Verbände kritisieren den Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), der drohende finanzielle Kürzungen und Überforderungen für Versicherte mit sich bringen könnte. Gleichzeitig empfiehlt die Rentenkommission Anpassungen bei Krankengeld und Erwerbsminderungsrente, während die Pflegekassen vor massiven Finanzlöchern stehen.

Schärfere Kriterien für Einstufungen und Befristungen

Das Bundesgesundheitsministerium hatte am 5. Juni 2026 einen Referentenentwurf zum PNOG vorgelegt, der noch kein geltendes Recht darstellt. Das Gesetzesvorhaben zielt unter anderem darauf ab, die Befristung von Pflegegraden zu erleichtern.

Künftig soll für eine Befristung bereits die begründete Wahrscheinlichkeit einer Verringerung der Beeinträchtigungen genügen, anstatt wie bisher die große Wahrscheinlichkeit. Zudem soll die Sechsmonatsvoraussetzung nach Paragraph 14 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) künftig mit hoher Wahrscheinlichkeit bestehen.

Eine Befristung nach Paragraph 33 SGB XI ist zwar bereits heute rechtlich möglich, wird laut Gesetzentwurf bisher jedoch bei weniger als 0,1 Prozent der Begutachtungen empfohlen. Die Gesamtdauer liegt bei maximal drei Jahren; die Frist für einen Widerspruch beträgt nach Paragraph 84 des Sozialgerichtsgesetzes gewöhnlich einen Monat. Ein geplantes Inkrafttreten ist für den 1. Januar 2027 anvisiert.

Der Sozialverband VdK warnt vor den geplanten Anhebungen der Schwellenwerte für die Pflegegrade 1 bis 3 und rät Versicherten, noch im Jahr 2026 einen Antrag zu stellen, um von Bestandsschutzregelungen zu profitieren.

Im Entwurf soll der Schwellenwert für Pflegegrad 1 von 12,5 auf 15 Punkte steigen, für Pflegegrad 2 von 27 auf 30 Punkte und für Pflegegrad 3 von 47,5 auf 50 Punkte, während die Grade 4 und 5 unverändert bleiben. Zudem soll der Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat für den Pflegegrad 1 entfallen.

Laut einer WIdO-Auswertung könnten hochgerechnet rund 492.000 Fälle jährlich einen niedrigeren oder gar keinen Pflegegrad erhalten. Der bad e.V. mit Sitz in Essen bemängelt zudem, dass die Dynamisierung der Leistungsbeträge ab 2028 nur noch als Durchschnitt statt als Kumulation der Kerninflation der vorangegangenen drei Jahre berechnet werden soll.

Bei einer beispielhaften Kerninflation von je 2 Prozent in den Jahren 2025 bis 2027 ergäbe dies künftig 2 statt bisher 6 Prozent Dynamisierung, wobei Personalkostensteigerungen unberücksichtigt blieben.

Steigende Belastungen und Budgetumstellungen

Neben Leistungskürzungen enthält der Entwurf Anpassungen auf der Einnahmenseite. Zum 1. Januar 2027 soll der Kinderlosenzuschlag von 0,6 auf 0,7 Prozentpunkte steigen, womit der Gesamtbeitrag für Kinderlose 4,3 Prozent erreicht, während der allgemeine Satz bei 3,6 Prozent verbleibt.

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Der Arbeitnehmeranteil für Kinderlose außerhalb Sachsens steigt auf 2,5 Prozent und in Sachsen auf 3,0 Prozent. Gleichzeitig soll die Beitragsbemessungsgrenze von monatlich 5.812,50 Euro im Jahr 2026 auf die GKV-Jahresarbeitsentgeltgrenze von monatlich 6.450 Euro angehoben werden.

Laut einer Modellrechnung des Bundesgesundheitsministeriums aus dem Juni 2026 bedeutet dies für Gutverdiener eine Mehrbelastung von maximal 21,75 Euro im Monat beziehungsweise 261 Euro im Jahr.

Eltern mit Kind zahlen rund 11,48 Euro mehr monatlich, kinderlose Rentner mit 2.200 Euro Bruttorente 2,20 Euro zusätzlich. Dadurch werden für 2027 Mehreinnahmen von 1,1 Milliarden Euro durch den Zuschlag und 1,6 Milliarden Euro durch die Bemessungsgrenze erwartet. Bis 2030 erhofft sich das Ministerium Einsparungen von über 20 Milliarden Euro.

Die Verbraucherzentrale NRW weist ferner auf Risiken beim bisherigen Entlastungsbetrag von 131 Euro hin: Dieser soll durch ein sogenanntes Sozialraumbudget von 175 Euro monatlich ersetzt werden, das erst ab Pflegegrad 2 greift und keine Übertragung vorsieht.

Ohne Übergangsregelung könnten angesparte Guthaben aus dem Jahr 2026 bereits zum Jahresende 2026 verfallen, statt bis zum 30. Juni 2027 nutzbar zu bleiben. Eine Deckelung der Heim-Eigenanteile auf 1.500 Euro erachtete das Ministerium im Entwurf als derzeit nicht möglich. Die geltenden vollstationären Leistungsbeträge liegen für die Pflegegrade 2 bis 5 zwischen 805 Euro und 2.096 Euro im Monat.

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Druck auf Kassen und parallele Reformvorhaben

Die finanzielle Lage der Pflegeversicherung bleibt angespannt. Der Pflegeversicherung droht für das Jahr 2027 ein Defizit von erwartet acht Milliarden Euro; zur Stützung greifen die Kassen auf Bundesdarlehen in Höhe von 4,2 Milliarden Euro zurück.

GKV-Chef Oliver Blatt hatte bereits im Februar darauf hingewiesen, dass einzelne Pflegekassen 2026 Liquiditätshilfen benötigen und spätestens 2027 eine Krise drohe. Eine erste Pflegekasse hatte bereits im Februar 2025 Liquiditätshilfen beansprucht. Bis zum Jahr 2050 rechnet der Arbeitgeberverband Pflege mit rund 7,5 Millionen Pflegebedürftigen.

Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann plant für das kommende Jahr eine Strukturkommission für den grundlegenden Umbau der Versicherung. VdK-Präsidentin Verena Bentele forderte die Einbindung von Verbandsvertretern, pflegenden Angehörigen und häuslich Versorgten in dieser Kommission sowie eine Begrenzung der Eigenanteile und eine einheitliche Pflegeversicherung.

Sylvia Bühler vom Verdi-Bundesvorstand mahnte, es gebe kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsdefizit, und sprach sich für Steuermittel für versicherungsfremde Leistungen sowie einen Finanzausgleich zwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung aus.

Parallel dazu empfahl die Alterssicherungskommission in ihrem am 23. Juni 2026 übergebenen Abschlussbericht unter anderem eine Verkürzung der Antragsfrist für Rehabilitation und Erwerbsminderungsrente von zehn auf vier Wochen sowie eine Ausweitung des Wiedereingliederungsversuchs auf ein Jahr.

Zudem soll der Minijob-Sonderstatus mit Ausnahme für Schüler abgeschafft werden, wodurch Beschäftigte bis 603 Euro monatlich Anspruch auf Krankengeld erhielten. Dieses wird nach Paragraph 96a SGB VI als Hinzuverdienst auf die Erwerbsminderungsrente angerechnet, wobei die Hinzuverdienstgrenze 2026 bei voller Erwerbsminderung bei 20.763,75 Euro brutto jährlich liegt. Die parlamentarischen Beratungen zu den Gesetzesvorhaben werden für den Herbst 2026 erwartet.

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