Pflegereform: 11,3 Milliarden Euro Einsparungen ab 2027 geplant
06.06.2026 - 03:05:39 | boerse-global.de
Ein neuer Gesetzentwurf soll die Pflegeversicherung retten, belastet aber vor allem Heimbewohner und ihre Angehörigen.
Wer zahlt die Wohnungsauflösung?
Die Kosten für die Auflösung der alten Wohnung trägt grundsätzlich die pflegebedürftige Person selbst. Die Pflegekasse springt nicht ein: Sie übernimmt nur wohnumfeldverbessernde Maßnahmen – maximal 4.180 Euro nach § 40 SGB XI.
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Kann der Betroffene nicht zahlen, hilft das Sozialamt. Voraussetzung: Das Schonvermögen liegt unter rund 10.000 Euro. Kinder sind nicht gesetzlich verpflichtet, die Entrümpelung der elterlichen Wohnung zu bezahlen. Immerhin: Steuerlich lassen sich 20 Prozent der Kosten absetzen, maximal 4.000 Euro.
Was die Auflösung kostet
Die Preise für professionelle Wohnungsauflösungen schwanken stark. Für eine 50 bis 60 Quadratmeter große Wohnung verlangen Dienstleister in Norddeutschland zwischen 1.500 und 2.500 Euro. Der Quadratmeterpreis liegt branchenüblich bei 15 bis 35 Euro.
In Hamburg gibt es Festpreis-Angebote: Ein- bis Zwei-Zimmer-Wohnungen ab 799 Euro, größere Objekte ab 1.299 Euro. Viele Firmen rechnen verwertbare Gegenstände an – und übernehmen neben der besenreinen Übergabe auch die Sicherung von Dokumenten und die fachgerechte Entsorgung nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz.
Die große Reform: 11,3 Milliarden Euro weniger
Am 3. Juni 2026 legte das Bundesgesundheitsministerium von Ministerin Warken einen Gesetzentwurf vor, der die Pflegeversicherung stabilisieren soll. Das Problem: Für 2027 wird ein Defizit von 7,6 Milliarden Euro erwartet.
Die geplanten Einsparungen summieren sich auf 11,3 Milliarden Euro. Besonders schmerzhaft: Die gestaffelten Leistungszuschläge für Heimbewohner sollen künftig erst sechs Monate später greifen. Die höchste Entlastungsstufe würde damit erst nach viereinhalb Jahren erreicht – bisher waren es drei.
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Beitragserhöhungen und Leistungskürzungen
Kinderlose müssen tiefer in die Tasche greifen: Ihr Beitragszuschlag steigt auf 0,7 Prozentpunkte. Die Beitragsbemessungsgrenze soll auf das Niveau der Krankenversicherung angehoben werden – das bringt zusätzliche 1,6 Milliarden Euro.
Gleichzeitig fallen Leistungen weg: Der Entlastungsbetrag für Pflegegrad 1 (131 Euro monatlich) entfällt komplett. In den Pflegegraden 2 und 3 wird das Entlastungsbudget in den ersten drei Monaten halbiert.
Kritik aus den Ländern
Bremens Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard warnt vor den Folgen: Pflegedienste könnten in eine finanzielle Schieflage geraten, wenn die Refinanzierung von Tarifsteigerungen beschnitten wird. Der Entwurf sieht vor, die Tariftreuregelung für Pflegeeinrichtungen zwischen 2027 und 2030 teilweise auszusetzen – ein harter Einschnitt für die Branche.
Spezialisierte Fachbetriebe stellen sich derweil auf die neue Situation ein. In Ostwestfalen-Lippe erstellen sie bereits prüffähige Rechnungen für Betreuungsgerichte. In Berlin und Stuttgart konzentrieren sich Anbieter auf Seniorenumzüge, die über Sozialamt oder Jobcenter abgerechnet werden können.
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