Pflegereform: 0,9 Prozent Zuschlag für Kinderlose ab Januar 2027 geplant
Veröffentlicht am: 30.09.2026 um 15:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Neuordnung der Pflegeversicherung verabschiedet. Das Vorhaben, das in Regierungskreisen als „kleine Lösung“ eingestuft wird, folgt auf intensive Verhandlungen innerhalb der Koalition aus Union und SPD. Ziel des Gesetzes ist die kurzfristige finanzielle Absicherung des Systems sowie die Einleitung längerfristiger Strukturreformen über eine Expertenkommission.
Finanzielle Absicherung und Beitragsanpassungen
Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) bezeichnete die Reform als einen ersten wichtigen Schritt, um das Pflegesystem zu stabilisieren. Durch die Maßnahmen solle ein für das kommende Jahr drohendes Defizit von acht Milliarden Euro abgewendet werden. Laut dem Minister stehe das System massiv unter finanziellem Druck, da sich die Zahl der Pflegebedürftigen innerhalb von 20 Jahren auf sechs Millionen verdreifacht habe.
Der Entwurf sieht vor, dass die Beitragssätze im Jahr 2027 stabil bleiben. Der aktuelle Beitragssatz liegt bei 3,6 Prozent beziehungsweise bei 4,2 Prozent für kinderlose Mitglieder.
Zum 1. Januar 2027 soll jedoch der Beitragszuschlag für Kinderlose um 0,3 Punkte auf 0,9 Prozent steigen, was Mehreinnahmen von rund 3,3 Milliarden Euro generieren soll. Zudem wird die Beitragsbemessungsgrenze in der Sozialen Pflegeversicherung analog zur Gesetzlichen Krankenversicherung um 300 Euro pro Monat angehoben.
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Ein weiterer Finanzierungsschritt ist für den 1. Januar 2028 geplant: Dann soll ein neuer Beitragszuschlag von 0,52 Prozent für die bisher beitragsfreie Mitversicherung von Ehegatten und Lebenspartnern eingeführt werden.
Ausnahmen sind unter anderem für pflegende Angehörige ab Pflegegrad 2 sowie für Eltern von Kindern mit Behinderungen oder Kindern unter 12 Jahren vorgesehen. Ab 2029 ist eine jährliche Dynamisierung der Leistungen beiträge auf Basis der Kerninflationsrate vorgesehen, während eine ursprünglich für 2028 geplante Anpassung entfällt.
Strukturkommission und politischer Kompromiss
Die Verabschiedung des Entwurfs war von einem mehrtägigen Streit zwischen den Koalitionspartnern geprägt. Die SPD lehnte ein reines Sparpaket ab und forderte eine gerechtere Verteilung der Lasten sowie eine Deckelung der Eigenanteile für Heimbewohner. SPD-Fraktionschef Matthias Miersch und Finanzminister Lars Klingbeil betonten die Notwendigkeit struktureller Veränderungen und warnten vor einseitigen Kürzungen.
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Als Kompromiss einigten sich die Parteien auf die Einsetzung einer Strukturkommission. Diese soll ab Oktober ihre Arbeit aufnehmen und bis Ende Januar 2027 Empfehlungen erarbeiten.
Im Fokus stehen dabei die Forderungen der SPD nach einem „Pflegedeckel“, der den Eigenanteil in der vollstationären Pflege auf monatlich 1.500 Euro begrenzen würde, sowie eine stärkere finanzielle Beteiligung der privaten Pflegeversicherung. Eine zweite, umfassendere Reform soll auf Basis dieser Ergebnisse bis Ostern 2027 beschlossen werden.
Prävention, Digitalisierung und Leistungen
Neben finanziellen Aspekten umfasst der Gesetzentwurf Maßnahmen zur Stärkung der Prävention und Digitalisierung. Vorgesehen ist ein Anspruch auf einen „Check-up 60+“ sowie eine stärkere Ausrichtung auf den Grundsatz „Reha vor Pflege“.
Ein digitales „Pflege-Cockpit“ soll künftig die Organisation der Pflege erleichtern. Für die Digitalisierung der Langzeitpflege stellt der Bund 1,6 Milliarden Euro aus einem Sondervermögen bereit, während die Länder weitere 400 Millionen Euro beisteuern.
Im Bereich der häuslichen Pflege werden zentrale Leistungen erhöht und ein Sozialraumbudget eingeführt. Für Pflegebedürftige bis 25 Jahre ist hierfür ein Betrag von bis zu 300 Euro pro Monat vorgesehen. Die Pflegeversicherung wird zudem weiterhin die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige vollständig übernehmen.
Trotz des Kabinettsbeschlusses bleibt die finanzielle Lage der Pflegeversicherung angespannt. Während die Regierung für das kommende Jahr mit einer Lücke von 7,5 Milliarden Euro rechnet, warnen Pflegekassen bereits vor einem Defizit von 10 Milliarden Euro für das Jahr 2027. Der Gesetzentwurf muss nun noch den Bundestag und den Bundesrat passieren.
